Carsharing-Stellplätze
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
vor einer Festlegung von Carsharing-Stellplätzen im Ortsbezirk die Planungen dem Ortsbeirat vorzulegen;
bei der Festlegung darauf zu achten, dass eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für jene Bürger verbleibt, die bereits jetzt die Umsteigemöglichkeit in den ÖPNV nutzen, für den Rückweg aber auf ein Kfz angewiesen sind.
Begründung
ad
- Bei der Erteilung von dauerhaften Sondernutzungserlaubnissen handelt es sich um eine Anhörungs- und Beteiligungszuständigkeit des Ortsbeirats (§ 3 Abs. 4,
- Spiegelstrich GO OBR). ad
- Nicht in allen Fällen kann der Rückweg von der Umsteigestation mit dem Fahrrad oder einem E-Scooter bewältigt werden. Da das Carsharing-Prinzip zum Ziel hat, die Fahrzeuge so häufig wie möglich fahren zu lassen, kann auch bei Einrichtung einer Carsharing-Station nicht zuverlässig davon ausgegangen werden, dass für Bürger, die für den Rückweg - aus welchen Gründen auch immer - auf ein Kfz angewiesen sind, immer ein Carsharing-Angebot vorhanden ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Mai 2022 brachte FDP im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.05.2022 im OBR 9 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE und 2 SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 SPD und LINKE. (= Enthaltung)