Carsharing-Stellplätze
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor einer Festlegung von Carsharing-Stellplätzen im Ortsbezirk die Planungen dem Ortsbeirat vorzulegen; bei der Festlegung darauf zu achten, dass eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für jene Bürger verbleibt, die bereits jetzt die Umsteigemöglichkeit in den ÖPNV nutzen, für den Rückweg aber auf ein Kfz angewiesen sind. Begründung: ad
- Bei der Erteilung von dauerhaften Sondernutzungserlaubnissen handelt es sich um eine Anhörungs- und Beteiligungszuständigkeit des Ortsbeirats (§ 3 Abs. 4,
- Spiegelstrich GO OBR). ad
- Nicht in allen Fällen kann der Rückweg von der Umsteigestation mit dem Fahrrad oder einem E-Scooter bewältigt werden. Da das Carsharing-Prinzip zum Ziel hat, die Fahrzeuge so häufig wie möglich fahren zu lassen, kann auch bei Einrichtung einer Carsharing-Station nicht zuverlässig davon ausgegangen werden, dass für Bürger, die für den Rückweg - aus welchen Gründen auch immer - auf ein Kfz angewiesen sind, immer ein Carsharing-Angebot vorhanden ist.