Sorgfaltspflicht des Landes Hessen mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn zu ermöglichen
Begründung
mit Lüftungsanlage und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn zu ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge von Hessen Mobil, Land Hessen, für die Pestalozzischule eine Lüftungsanlage und Schallschutzfenster einfordern. Zusätzlicher Lärmschutz für die Außengelände (Schulhof, Kindergartenhof, Schulgarten und Hortwiese) muß errichtet werden. Sollten die Maßnahmen nicht ausreichen, muß ein Ersatzneubau der Schule erwogen werden. Begründung: Die Pestalozzischule wird bei Schulbetrieb die gesetzlich erforderlichen Schutzwerte bezüglich Lärm erheblich überschreiten. Es ist geplant, das Gebäude nur teilweise durch eine Lärmschutzwand unzureichend zu schützen. Der Einbau nur von Schallschutzfenstern ist bei weitem nicht ausreichend. Die Fenster der Klassenräume sind Richtung Süden und zur Baustelle ausgerichtet. Die Bauarbeiten werden mindestens sieben Jahre dauern, so Hessen Mobil. Um einen ununterbrochenen Schulbetrieb zu gewährleisten, muss das Gebäude mit einer Lüftungsanlage ausgerüstet werden. Die Schallschutzfenster werden wegen des extremen Baulärms geschlossen zu halten sein. Gegenüber den Schülern besteht eine Sorgfaltspflicht seitens des Landes Hessen. Ein Umzug für die Kinder in eine alternative Schule steht nicht zur Verfügung. Eine temporäre neue Schule wäre sehr kostenintensiv und stünde wirtschaftlich in keinem Verhältnis zu dem Einbau einer modernen Lüftungsanlage und der sonstigen Schallschutzmaßnahmen.