Umsetzung verkehrsberuhigte Zone
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Vorgang: ST 1249/13; ST 1327/13 Der Ortsbeirat 13 fordert den Magistrat auf bei der Einrichtung der verkehrs-beruhigten Zone, die mit ihm besprochenen Maßnahmen zügig umzusetzen (wie in den Stellungnahmen ST 1249 und ST 1327 angekünigt). Bisher wurden lediglich am Anfang und am Ende der verkehrsberuhigten Zone entsprechende Markierungen auf die Straße aufgebracht und auf der LINKEN Straßenseite Hinweisschilder angebracht. Letztere werden nicht wahrgenommen und der halbfertige Zustand wirkt irritierend auf die Verkehrsteilnehmer. Es fehlt zurzeit noch die Ausweisung von Parkplätzen, die Setzung von Pollern und das Anbringen von Hinweisschildern für den Beginn (Zeichen 325.1) und das Ende (Zeichen 325.2) der verkehrsberuhigten Zone. Der Ortsbeirat hält es für unabdingbar, dass die Regeln der verkehrseruhigten Zone deutlich kommuniziert werden. Hierfür schlägt er vor, dass unterhalb des Zeichens 325.1 eine Erläuterung der wichtigsten Regeln angebracht wird, so wie dies andernsorts häufig zu sehen ist (siehe Fotos). Der Text des Zusatzschildes soll lauten: VERKEHRSBERUHIGTER BEREICH - Schrittgeschwindigkeit einhalten (7-11 km/h) - Fußgänger haben Vorrang - Parken nur auf markierten Parkplätzen erlaubt - Überholen ist grundsätzlich verboten - Kinder dürfen überall spielen Begründung: Der hier betroffene Straßenabschnitt war nun sehr lange Gegenstand von Diskussionen und hat viel Unruhe und Ärger im Stadtteil verursacht. Nachdem nun eine Lösung gefunden wurde, ist es ausgesprochen wichtig, dass die neuen Regelungen sehr zügig eingeführt und klar kommuniziert werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die Änderungen nicht ausreichend ernst genommen werden.
Inhalt
Antrag vom 14.10.2013, OF 173/13
Betreff: Umsetzung verkehrsberuhigte Zone Vorgang: ST 1249/13; ST 1327/13 Der Ortsbeirat 13 fordert den Magistrat auf bei der Einrichtung der verkehrs-beruhigten Zone, die mit ihm besprochenen Maßnahmen zügig umzusetzen (wie in den Stellungnahmen ST 1249 und ST 1327 angekünigt). Bisher wurden lediglich am Anfang und am Ende der verkehrsberuhigten Zone entsprechende Markierungen auf die Straße aufgebracht und auf der LINKEN Straßenseite Hinweisschilder angebracht. Letztere werden nicht wahrgenommen und der halbfertige Zustand wirkt irritierend auf die Verkehrsteilnehmer. Es fehlt zurzeit noch die Ausweisung von Parkplätzen, die Setzung von Pollern und das Anbringen von Hinweisschildern für den Beginn (Zeichen 325.1) und das Ende (Zeichen 325.2) der verkehrsberuhigten Zone. Der Ortsbeirat hält es für unabdingbar, dass die Regeln der verkehrseruhigten Zone deutlich kommuniziert werden. Hierfür schlägt er vor, dass unterhalb des Zeichens 325.1 eine Erläuterung der wichtigsten Regeln angebracht wird, so wie dies andernsorts häufig zu sehen ist (siehe Fotos). Der Text des Zusatzschildes soll lauten: VERKEHRSBERUHIGTER BEREICH - Schrittgeschwindigkeit einhalten (7-11 km/h) - Fußgänger haben Vorrang - Parken nur auf markierten Parkplätzen erlaubt - Überholen ist grundsätzlich verboten - Kinder dürfen überall spielen
Begründung: Der hier betroffene Straßenabschnitt war nun sehr lange Gegenstand von Diskussionen und hat viel Unruhe und Ärger im Stadtteil verursacht. Nachdem nun eine Lösung gefunden wurde, ist es ausgesprochen wichtig, dass die neuen Regelungen sehr zügig eingeführt und klar kommuniziert werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die Änderungen nicht ausreichend ernst genommen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2013STST 1249Umsetzung verkehrsberuhigter BereichStellungnahme
- 2. September 2013STST 1327Umsetzung verkehrsberuhigter BereichStellungnahme
- 14. Oktober 2013Sie sind hierOFOF 173/13Umsetzung verkehrsberuhigte ZoneOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2013OMOM 2596Umsetzung verkehrsberuhigte ZoneDirektanregung
- 13. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 14Umsetzung verkehrsberuhigte ZonenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme