Umsetzung verkehrsberuhigte Zonen
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 14
Betreff: Umsetzung verkehrsberuhigte Zonen Die zur Einrichtung des verkehrsberuhigten Zone abgestimmten Maßnahmen wurden verkehrsrechtlich verfügt und bereits vollständig umgesetzt. Lediglich das geforderte VZ 325.1 (Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches) wurde durch das VZ 274.1 (Beginn einer Tempo 30-Zone) ersetzt. Eine Zusatzbeschilderung, die die verkehrsberuhigten Bereiche ergänzend erläutert, ist nicht erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2013STST 1249Umsetzung verkehrsberuhigter BereichStellungnahme
- 2. September 2013STST 1327Umsetzung verkehrsberuhigter BereichStellungnahme
- 14. Oktober 2013OFOF 173/13Umsetzung verkehrsberuhigte ZoneOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2013OMOM 2596Umsetzung verkehrsberuhigte ZoneDirektanregung
- 13. Januar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 14Umsetzung verkehrsberuhigte ZonenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab