Umsetzung verkehrsberuhigter Bereich
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Alt-Erlenbach — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Aufwertung des historischen Ortskerns in der Straße Alt-Erlenbach zwischen evangelischer Kirche und Anna-Schmidt-Schule durch zusätzliche Bänke und Radbügel05.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Beseitigung des Parkplatzes in der Straße Alt-Erlenbach vor der Hausnummer 3618.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Aufwertung des historischen Ortskerns in der Straße Alt-Erlenbach zwischen evangelischer Kirche und AnnaSchmidtSchule durch zusätzliche Bänke und Radbügel12.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1327
Betreff: Umsetzung verkehrsberuhigter Bereich Infolge eines redaktionellen Versehens weist die Stellungnahme ST 1249 vom 12.08.2013 die Hausnummern des verkehrsberuhigten Bereiches nicht zutreffend aus. Die nachfolgende Stellungnahme ersetzt die Stellungnahme ST 1249. Wie der Magistrat in der letzten Sitzung des Ortsbeirats dargelegt hat, ist beabsichtigt den Bereich zwischen den Hausnummern Alt-Erlenbach 18b und Alt-Erlenbach 33 als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. In diesem Bereich (in den Planungswerkstätten "Beim Bäcker" genannt) sind die legalen Parkplätze markiert, außerhalb dieser Flächen darf zum Be- bzw. Entladen gehalten werden. Somit ist die Andienung des Einzelhandels weiterhin gewährleistet. Die verbleibenden Streckenabschnitte sollen in der Tempo-30-Zone verbleiben, da hier eine Aufenthaltsfunktion, wie im § 42 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als Voraussetzung für einen verkehrsberuhigten Bereich gefordert, nicht vorliegt und diese Abschnitte von den Buslinien 27 und 29 befahren werden. Bei der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches in den verbleibenden Streckenabschnitten müsste aufgrund der auch für Busse einzuhaltenden Schrittgeschwindigkeit mit Fahrzeitverlängerung mit folgenden Auswirkungen gerechnet werden: Es erhöhen sich die städtischen Aufwendungen für den ÖPNV (Anstieg des Ausgleichsbetrags der fahrzeitabhängigen Kosten) durch eine dreiminütige Fahrzeitmehrung jährlich um rund 30.000,- €. Die Anschlüsse der Linie 29 zu anderen Linien (insbesondere zu den Stadtbahnen in Kalbach und Nieder-Eschbach), ließen sich nur durch den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges sicherstellen, womit weitere Mehrkosten von mindestens 30.000,- € pro Jahr verbunden wären. Zudem müsste an der Haltestelle "Hohe Brück" eine weitere Warteposition eingerichtet werden. Die notwendigen Maßnahmen sind bereits veranlasst und werden, sofern teilweise nicht bereits erfolgt, kurzfristig umgesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2012OFOF 73/13Verkehrssituation GemeinschaftsstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FREIE_WÄHLER
- 12. Juni 2012OMOM 1297Verkehrssituation GemeinschaftsstraßeDirektanregung
- 14. September 2012STST 1544Verkehrssituation GemeinschaftsstraßeStellungnahme
- 25. März 2013OFOF 136/13Umsetzung verkehrsberuhigter BereichOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. April 2013STST 517Verkehrssituation GemeinschaftsstraßeStellungnahme
- 9. April 2013VV 706Umsetzung verkehrsberuhigter BereichAnfrage
- 12. August 2013STST 1249Umsetzung verkehrsberuhigter BereichStellungnahme
- 2. September 2013Sie sind hierSTST 1327Umsetzung verkehrsberuhigter BereichStellungnahme
- 14. Oktober 2013OFOF 173/13Umsetzung verkehrsberuhigte ZoneOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2013OMOM 2596Umsetzung verkehrsberuhigte ZoneDirektanregung
- 13. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 14Umsetzung verkehrsberuhigte ZonenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab