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Überprüfung Angaben M 21 .Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. im Bereich .In der Römerstadt.

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

"Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011" im Bereich "In der Römerstadt" Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: In der Magistratsvorlage M 21 vom 13.01.2012 wird unter anderem darauf hinge-wiesen, dass aufgrund der aktuellen Einzelhandelsausstattung der Standortbereich "In der Römerstadt (Praunheim)" nicht mehr die Mindestanforderungen zur Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereichs erfülle. In der Anlage zur Magistratsvorlage M 21 wird auf Seite 67 für den Bereich "In der Römerstadt (Praunheim)" für 2003 eine Verkaufsfläche von 830 m2 ausgewiesen. Für 2009 werden keine Angaben gemacht. Angeblich deshalb, weil sich die Verkaufsflächen in diesem Bereich auf unter 800 m2 reduziert habe. Bei der Vorstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 in der Sitzung des Ortsbeirats 8 am 22.03.2012 konnte der Vertreter der Wirtschaftsförderungs-gesellschaft keine befriedigende Antwort zur Nichtberücksichtigung des oben genannten Standortbereichs geben. Es bleibt festzuhalten, dass der genannte Standort zur Nahversorgung für die Römerstadt und die südliche Nordweststadt ein wichtiger Beitrag liefert. Weitere Einzelhandelsflächen, die ebenfalls der Nahversorgung der Römerstadt und der südlichen Nordweststadt dienen, befinden sich im den Gebäuden "In der Römerstadt 118" sowie in der Hadrianstraße 1 - 17. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat,

  1. mitzuteilen, welche Mindestanforderungen gestellt werden, damit ein Standort als Zentrentyp in die Studie aufgenommen wird und wo die Kriterien definiert sind,
  2. mitzuteilen, aus welchen Gründen der Standort "In der Römerstadt (Praunheim)" für die neuen Studie nicht mehr die Mindestanforderungen erfüllt hat,
  3. die Angaben über die Verkaufsflächen und Umsätze im Bereich "In der Römerstadt" (ggf. mit den zusätzlichen Flächen) überprüfen zu lassen,
  4. zu klären, ob die genannten zusätzlichen Verkaufsflächen "In der Römerstadt" und in der Hadrianstraße zu dem Standort hinzuzurechnen werden können und ob damit dann unter Einbeziehung der Überprüfung der Verkaufsflächen - siehe Punkt 3 - die Kriterien zur Wiederaufnahme gegeben sind,
  5. entsprechende Handlungsempfehlungen für diesen Bereich wie für andere Bereiche des Zentrentyps D erarbeiten zu lassen.