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Überprüfung Angaben M 21 .Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. im Bereich .In der Römerstadt.

Vorlagentyp: OFSPD
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

"Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011" im Bereich "In der Römerstadt" Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: In der Magistratsvorlage M 21 vom 13.01.2012 wird unter anderem darauf hinge-wiesen, dass aufgrund der aktuellen Einzelhandelsausstattung der Standortbereich "In der Römerstadt (Praunheim)" nicht mehr die Mindestanforderungen zur Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereichs erfülle. In der Anlage zur Magistratsvorlage M 21 wird auf Seite 67 für den Bereich "In der Römerstadt (Praunheim)" für 2003 eine Verkaufsfläche von 830 m2 ausgewiesen. Für 2009 werden keine Angaben gemacht. Angeblich deshalb, weil sich die Verkaufsflächen in diesem Bereich auf unter 800 m2 reduziert habe. Bei der Vorstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 in der Sitzung des Ortsbeirats 8 am 22.03.2012 konnte der Vertreter der Wirtschaftsförderungs-gesellschaft keine befriedigende Antwort zur Nichtberücksichtigung des oben genannten Standortbereichs geben. Es bleibt festzuhalten, dass der genannte Standort zur Nahversorgung für die Römerstadt und die südliche Nordweststadt ein wichtiger Beitrag liefert. Weitere Einzelhandelsflächen, die ebenfalls der Nahversorgung der Römerstadt und der südlichen Nordweststadt dienen, befinden sich im den Gebäuden "In der Römerstadt 118" sowie in der Hadrianstraße 1 - 17. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, 1. mitzuteilen, welche Mindestanforderungen gestellt werden, damit ein Standort als Zentrentyp in die Studie aufgenommen wird und wo die Kriterien definiert sind, 2. mitzuteilen, aus welchen Gründen der Standort "In der Römerstadt (Praunheim)" für die neuen Studie nicht mehr die Mindestanforderungen erfüllt hat, 3. die Angaben über die Verkaufsflächen und Umsätze im Bereich "In der Römerstadt" (ggf. mit den zusätzlichen Flächen) überprüfen zu lassen, 4. zu klären, ob die genannten zusätzlichen Verkaufsflächen "In der Römerstadt" und in der Hadrianstraße zu dem Standort hinzuzurechnen werden können und ob damit dann unter Einbeziehung der Überprüfung der Verkaufsflächen - siehe Punkt 3 - die Kriterien zur Wiederaufnahme gegeben sind, 5. entsprechende Handlungsempfehlungen für diesen Bereich wie für andere Bereiche des Zentrentyps D erarbeiten zu lassen.

Inhalt

Antrag vom 03.04.2012, OF 171/8

Betreff: Überprüfung Angaben M 21 "Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011" im Bereich "In der Römerstadt" Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: In der Magistratsvorlage M 21 vom 13.01.2012 wird unter anderem darauf hinge-wiesen, dass aufgrund der aktuellen Einzelhandelsausstattung der Standortbereich "In der Römerstadt (Praunheim)" nicht mehr die Mindestanforderungen zur Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereichs erfülle. In der Anlage zur Magistratsvorlage M 21 wird auf Seite 67 für den Bereich "In der Römerstadt (Praunheim)" für 2003 eine Verkaufsfläche von 830 m2 ausgewiesen. Für 2009 werden keine Angaben gemacht. Angeblich deshalb, weil sich die Verkaufsflächen in diesem Bereich auf unter 800 m2 reduziert habe. Bei der Vorstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 in der Sitzung des Ortsbeirats 8 am 22.03.2012 konnte der Vertreter der Wirtschaftsförderungs-gesellschaft keine befriedigende Antwort zur Nichtberücksichtigung des oben genannten Standortbereichs geben. Es bleibt festzuhalten, dass der genannte Standort zur Nahversorgung für die Römerstadt und die südliche Nordweststadt ein wichtiger Beitrag liefert. Weitere Einzelhandelsflächen, die ebenfalls der Nahversorgung der Römerstadt und der südlichen Nordweststadt dienen, befinden sich im den Gebäuden "In der Römerstadt 118" sowie in der Hadrianstraße 1 - 17. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, 1. mitzuteilen, welche Mindestanforderungen gestellt werden, damit ein Standort als Zentrentyp in die Studie aufgenommen wird und wo die Kriterien definiert sind, 2. mitzuteilen, aus welchen Gründen der Standort "In der Römerstadt (Praunheim)" für die neuen Studie nicht mehr die Mindestanforderungen erfüllt hat, 3. die Angaben über die Verkaufsflächen und Umsätze im Bereich "In der Römerstadt" (ggf. mit den zusätzlichen Flächen) überprüfen zu lassen, 4. zu klären, ob die genannten zusätzlichen Verkaufsflächen "In der Römerstadt" und in der Hadrianstraße zu dem Standort hinzuzurechnen werden können und ob damit dann unter Einbeziehung der Überprüfung der Verkaufsflächen - siehe Punkt 3 - die Kriterien zur Wiederaufnahme gegeben sind, 5. entsprechende Handlungsempfehlungen für diesen Bereich wie für andere Bereiche des Zentrentyps D erarbeiten zu lassen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. April 2012Sie sind hier
    OFOF 171/8Überprüfung Angaben M 21 .Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. im Bereich .In der Römerstadt.
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 19. April 2012OMOM 1114Überprüfung der Angaben der M 21/12 „Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011“ im Bereich „In der Römerstadt“Direktanregung
  3. 9. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1044Überprüfung der Angaben der M 21/12 Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 im Bereich .In der Römerstadt.Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 10 · 19.04.2012
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1114 2012 1. Der Vorlage M 21 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 171/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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