Überprüfung der Angaben der M 21/12 „Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011“ im Bereich „In der Römerstadt“
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Anregung an den Magistrat vom 19.04.2012, OM 1114 entstanden aus Vorlage: OF 171/8 vom 03.04.2012
Betreff: Überprüfung der Angaben der M 21/12 "Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011" im Bereich "In der Römerstadt" Vorgang: M 21/12 In der Magistratsvorlage vom 13.01.2012, M 21, wird unter anderem darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen Einzelhandelsausstattung der Standortbereich "In der Römerstadt (Praunheim)" nicht mehr die Mindestanforderungen zur Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereichs erfülle. In der Anlage zur Magistratsvorlage vom 13.01.2012, M 21, wird auf Seite 67 für den Bereich "In der Römerstadt (Praunheim)" für 2003 eine Verkaufsfläche von 830 Quadratmetern ausgewiesen. Für 2009 werden keine Angaben gemacht. Angeblich deshalb, weil sich die Verkaufsflächen in diesem Bereich auf unter 800 Quadratmeter reduziert habe. Bei der Vorstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 in der Sitzung des Ortsbeirats 8 am 22.03.2012 konnte der Vertreter der Wirtschaftsförderung Frankfurt keine befriedigende Antwort zur Nichtberücksichtigung des oben genannten Standortbereichs geben. Es bleibt festzuhalten, dass der genannte Standort zur Nahversorgung für die Römerstadt und die südliche Nordweststadt einen wichtigen Beitrag liefert. Weitere Einzelhandelsflächen, die ebenfalls der Nahversorgung der Römerstadt und der südlichen Nordweststadt dienen, befinden sich in den Gebäuden In der Römerstadt 118 sowie in der Hadrianstraße 1 - 17. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten:
- Welche Mindestanforderungen werden gestellt, damit ein Standort als Zentrentyp in die Studie aufgenommen wird, und wo sind die Kriterien definiert?
- Aus welchen Gründen erfüllt der Standort "In der Römerstadt (Praunheim)" für die neuen Studie nicht mehr die Mindestanforderungen?
- Die Angaben über die Verkaufsflächen und Umsätze im Bereich "In der Römerstadt" (ggf. mit den zusätzlichen Flächen) sind zu überprüfen.
- Es ist zu klären, ob die genannten zusätzlichen Verkaufsflächen In der Römerstadt und in der Hadrianstraße zu dem Standort hinzugerechnet werden können und ob damit dann unter Einbeziehung der Überprüfung der Verkaufsflächen - siehe Punkt 3. - die Kriterien zur Wiederaufnahme gegeben sind.
- Entsprechende Handlungsempfehlungen für diesen Bereich sowie für andere Bereiche des Zentrentyps D sollen erarbeitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2012OFOF 171/8Überprüfung Angaben M 21 .Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. im Bereich .In der Römerstadt.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. April 2012Sie sind hierOMOM 1114Überprüfung der Angaben der M 21/12 „Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011“ im Bereich „In der Römerstadt“Direktanregung
- 9. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1044Überprüfung der Angaben der M 21/12 Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 im Bereich .In der Römerstadt.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats