Einzelhandels- und Zentrenkonzept
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Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51
Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.09.2004, § 7853
- Es wird zugestimmt, dass folgende Elemente die Grundlage der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung der Stadt Frankfurt am Main bilden: 1. Ziele und Grundsätze zur zukünftigen Entwicklung des Einzelhandels und der Zentren 2. Zentrenhierarchie mit entsprechenden Rangfolgen und Funktionszuweisungen 3. räumliche Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche 4. Frankfurter Sortimentsliste Sie gelten damit als Planungsgrundlage im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
- Es dient zur Kenntnis, dass dieses Einzelhandelskonzept durch Einzelfallentscheidungen unter Beachtung der Ziele und Grundsätze fortgeschrieben werden kann. Begründung: A) Zielsetzung Aus den drei Teilen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (Ehkz) von 2003, 2004 und 2006 sowie aus der Reihe der durchgeführten Ortsteilkonferenzen Einzelhandel (B 617 vom 24.08.2007) ergeben sich folgende wichtige Schlussfolgerungen: - Die mit dem Ehkz erzielte Sensibilisierung für die Problemzusammenhänge muss weitergeführt werden. Insbesondere muss vor Ort deutlich bleiben, welchen positiven Nutzen die Ortsteile aus dem Konzept ziehen können. - Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Frankfurt am Main mit seinen drei Teilen hat den Rahmen der künftigen Einzelhandelsentwicklung gesamtstädtisch abgesteckt. Die Steuerungsfunktion dieses Konzeptes für die räumlich-funktionale Entwicklung der Versorgungszentren soll verstärkt und damit sollen zugleich Ansiedlungsprozesse in den Zentren gefördert und beschleunigt werden. Daneben soll die seit einigen Jahren begonnene und in einer größeren Anzahl zwischenzeitlich abgeschlossene planungsrechtliche Absicherung dieser Ziele durch Änderung und Neuaufstellung von Bebauungsplänen konsequent weitergeführt werden. - Bei der Abwägung, ob und inwieweit städtebauliche Konzepte und Bebauungspläne als Steuerungsinstrumente über den Planungsinteressen von Investoren/Betreibern eingesetzt werden sollen, sind die im Ehkz aufgezeigten vorrangigen Entwicklungsziele einer geordneten städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Entwicklung in den Mittelpunkt zu stellen. - Ein derart zielgerichtetes Handeln vor Ort setzt zugleich einen gesamtstädtisch verbind-lichen Rahmen voraus. - Das Ehkz bildet - neben der vertiefenden Untersuchung von 24 (der insgesamt 56) Stadtteilzentren - zwar einen Rahmen mit umfassenden Ordnungskriterien und Empfehlungen zum Vorgehen: Seine tragenden Elemente sind das differenzierte zentren-hierarchische System der insgesamt 61 Versorgungsbereiche (56 Versorgungszentren und 5 dezentrale Einzelhandelsagglomerationen), deren räumliche Abgrenzung sowie eine Frankfurter Sortimentsliste. Eine Bindung an diesen Rahmen durch einen umfassenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung fehlt jedoch bisher. Die Erkenntnisse aus den Ortsteilkonferenzen sowie Vorabstimmungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main im Vorfeld des dort beabsichtigten Regionalen Einzelhandelskonzeptes legen nunmehr politische Entscheidungen für die Steuerung der Einzelhandels- und Standortentwicklung nahe. Mit diesem Beschluss soll auf der Basis des Ehkz ein allgemeiner, stadtweiter Rahmen vor allem zur steuernden Ansiedlung insbesondere großflächiger Einzelhandelsvorhaben verbindlich gesichert werden. Er schließt nicht von vornherein aus: - dass im Rahmen des Ehkz auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche begründete Einzelvorhaben (z. B. kleine Ladeneinheiten bis hin zum Vollsortimenter, die einer unmittelbaren Nahversorgung dienen) ausnahmsweise ermöglicht werden sollen; - dass Vorhaben knapp außerhalb der Grenzen des Versorgungsbereiches den Versorgungszielen dienen , wenn dies auf andere Weise nicht möglich ist; - Prüfungen, ob auch bei Übereinstimmung mit den Vorgaben des Ehkz ggf. nicht andere Gründe gegen eine Realisierung von Vorhaben sprechen. Ferner soll der Magistrat ergänzend weiterhin die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen sowie entsprechende Beschlussanträge an die Stadtverordnetenversammlung zusätzlich zur Abwehr konzeptwidriger Einzelhandelsvorhaben einsetzen. B) Alternativen Alternativen zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept werden nicht gesehen. C) Lösungen Nach dem Vorbild anderer Städte ist für die Stadt Frankfurt am Main zu empfehlen, dass sie durch einen Selbstbindungsbeschluss das Ehkz bzw. seine tragenden Elemente als Planungsgrundlage im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschließt, so dass "nach innen und außen" der Planungswille der Stadt zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung verdeutlicht wird. Ein von der Stadtverordnetenversammlung getroffener derartiger Beschluss sollte 1. die Ziele und Grundsätze zur zukünftigen Entwicklung des Einzelhandels und der Zentren, 2. die Zentrenhierarchie mit ihren entsprechenden Rangfolgen und Funktionszuweisungen, 3. die räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche sowie 4. die Frankfurter Sortimentsliste umfassen. Dies wäre dann eine bedeutende Entscheidungs- und Abwägungsgrundlage sowohl für die Diskussionen im Vorfeld von Einzelhandelsplanvorhaben als auch für die Umsetzung durch entsprechende Bauleitplanung. 1. Ziele und Grundsätze zukünftiger Entwicklung des Einzelhandels und der Zentren Die Steuerung des Einzelhandels nach räumlich-funktionalen Kriterien ist oberste Handlungsmaxime. Unter dieser Prämisse sollen zur Sicherung und Entwicklung des Einzelhandels im Stadtgebiet auf der Grundlage des Ehkz der Stadt Frankfurt am Main (Teile 1 bis 3) folgende Leitziele, auch in Anlehnung an den Einzelhandelserlass in Hessen (Großflächige Einzelhandelsvorhaben im Bau- und Landesplanungsrecht - Hinweise und Erläuterungen 2003 und 2005), für das weitere Handeln verfolgt werden. - Sicherstellung einer ausgewogenen Versorgungsstruktur in zumutbarer Erreichbarkeit für die gesamte Bevölkerung auf Grundlage der vorhandenen Zentrenstruktur der Stadt Frankfurt am Main - Die Versorgungszentren sind zu sichern und weiter zu entwickeln. Einzelhandelsneuansiedlungen sollen in den Versorgungszentren vorgenommen werden. - Aufwertung der Standortqualitäten von Versorgungszentren - Sicherung und Stabilisierung der Angebots- und Funktionsvielfalt der Innenstadt - Schaffung von Planungs- und Investitionssicherheit für den bestehenden Einzelhandel, für Investoren und Grundstückseigentümer - Bei der Genehmigung von Einzelhandelsvorhaben soll entsprechend dem Ehkz der Stadt Frankfurt am Main verfahren werden. Das Ehkz soll die Stärkung der Innenstadt, die Versorgungsfunktion der Nahversorgungszentren und eine behutsame Entwicklung des zentrenverträglichen großflächigen Einzelhandels an ausgewiesenen Standorten sicherstellen. - Alle Gebiete, vor allem Gewerbegebiete und Industriegebiete, sind in Anlehnung an das Ehkz bezüglich ihrer städtebaulichen Festsetzungen zu überprüfen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der großen Entwicklungsschwerpunkte einerseits und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit von City und örtlichen Nahversorgungszentren andererseits sind neue Bebauungspläne aufzustellen oder vorhandene Bebauungspläne entsprechend zu ändern. 2. Zentrenhierarchie mit entsprechenden Rangfolgen und Funktionszuweisungen Die mit dem Ehkz vorgeschlagenen Standortkriterien folgen dem Leitbild einer räumlich-funktionalen Aufgabenteilung zwischen unterschiedlichen Typen von Einzelhandelsstandorten. Die räumlich-funktionale Entwicklung ist auf die Zentren ausgerichtet. Im Hinblick auf die versorgungsstrukturelle Gliederung des Stadtgebietes wird für das Zentrenkonzept eine Differenzierung der Versorgungsstruktur nach fünf Kategorien zugrunde gelegt: - A-Zentrum/Innerstädtisches Hauptzentrum (Schwerpunkt des Oberzentrums) - B-Zentren/Ortsbezirkszentren (städtebaulich integrierte Versorgungszentren zur Versorgung der Ortsbezirke mit teilweise übergreifenden Versorgungsfunktionen für benachbarte Ortsbezirke/Ortsteile) - C-Zentren/Ortsteilzentren (städtebaulich integrierte Versorgungszentren zur Versorgung der Ortsteile im täglichen und teilweise mittel- und langfristigen Bedarf) - D-Zentren/Geschäftsbereiche (städtebaulich integrierte, untergeordnete Geschäftslagen eines Wohnsiedlungsbereichs mit überwiegend wohnungsnahen Versorgungsfunktionen) - dezentrale Agglomerationsstandorte/Solitärstandorte (städtebaulich nicht integrierte, Pkw-orientierte Standorte mit ortsteilübergreifender Versorgungsbedeutung, Ergänzungsfunktion zu Versorgungszentren, insbesondere großflächige Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten). Die Zentrenhierarchie mit entsprechenden Rangfolgen und Funktionszuweisungen ist in Anlage 1 a Zentrenkategorien dargestellt. Hier ist auch eine namentliche Auflistung der verschiedenen Versorgungszentren erfolgt. In Anlage 1 b Zentrenstruktur wird die räumliche Verteilung der Versorgungszentren auf das Stadtgebiet von Frankfurt am Main aufgezeigt. Im Hinblick auf das durch den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main zu erstellende regionale Einzelhandelskonzept (REK) sind im Vorfeld Absprachen mit dem Ziel einer weitest möglichen Übereinstimmung der beiden Konzepte erfolgt. In der Stadt Frankfurt am Main prägen sowohl Einzelhandelsagglomerationen an städtebaulich integrierten Standorten (Versorgungszentren) als auch an nicht integrierten Standorten (dezentrale Agglomerationen) die Versorgungsbedeutung des Oberzentrums. Das Standortgefüge gliedert sich in 56 Versorgungszentren und 5 dezentrale Agglomerationsstandorte. Aufgrund der mehrpoligen Siedlungs- und Versorgungsstruktur ist eine vergleichsweise hohe Einzelhandelsbedeutung der städtebaulich integrierten Ortsbezirks-/Ortsteilzentren bzw. der untergeordneten Nahversorgungszentren in Frankfurt am Main strukturprägend, während die dezentralen Agglomerationsstandorte in der gesamtstädtischen Betrachtung eine unterdurchschnittliche Versorgungsbedeutung aufweisen. Es wird angestrebt, unerwünschten Aufwertungstendenzen in den dezentralen Standorten entgegen zu wirken, unter anderem durch Konzentration des Angebotes auf nicht zentrenrelevante Sortimente (vgl. Nr. 4). 3. Räumliche Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche Die stadtstrukturelle Bewertung des Einzelhandelsbesatzes lässt sich mit Blick auf ein Zentrenkonzept kleinräumlich nach versorgungsstrukturellen Einheiten differenzieren. Dabei wird unterschieden in städtebaulich integrierte Versorgungszentren und nicht integrierte Agglomerationsbereiche des Einzelhandels. Die Definition der städtebaulich integrierten Versorgungszentren stützt sich auf die stadträumlich-funktionale Einbindung des Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatzes innerhalb eines überschaubaren, fußläufig erlebbaren Lebensraumes der Innenstadt bzw. der Ortsteilzentren. Für die Ausweisung eines städtebaulich integrierten Versorgungszentrums gelten folgende Kriterien: - Kompaktheit der Bebauung, - städtebauliche Identifikationswirkung der Baustruktur, - Nutzungsdichte und -vielfalt des Geschäfts- und Dienstleistungsbesatzes, - Konzentration der zentralörtlich bedeutsamen Versorgungseinrichtungen in einem fußläufig erlebbaren Bereich (Nachbarschaftsidee), - Schwerpunktbildung des Einzelhandels in punkto Betriebsbesatz, Verkaufsflächenbestand und Umsatztätigkeit, - funktionsfähige Einbindung in das Netz des fußläufigen Verkehrs, des motorisierten Individualverkehrs sowie des öffentlichen Personennahverkehrs. In Anlage 2 sind die räumlichen Abgrenzungen der verschiedenen zentralen Versorgungsbereiche stadtweit dargestellt. Sie dienen als Orientierung für die Ansiedlung neuer Einzelhandelsgeschäfte, d. h. sie stellen nicht parzellenscharfe Vorgaben dar. Außerhalb dieser Versorgungszentren sollen keine Ansiedlungen vorgenommen werden. In besonderen Einzelfällen können nach eingehender Prüfung, Ausnahmen außerhalb der Versorgungsbereiche zugelassen werden: - einzelne, kleine Lebensmittelläden, wenn sie die unmittelbare Umgebung versorgen, dies gilt insbesondere für Vollsortimenter, - bei Standortentscheidungen in unmittelbarer Nähe (außerhalb) der Versorgungsbereiche, - in neu entstehenden Baugebieten bei der Ansiedlung von Einzelhandelsläden, wenn die unmittelbare Umgebung versorgt wird. - Außerdem besteht die Möglichkeit, dass auch neue Standorte unter Beachtung der Prinzipien des Einzelhandelskonzeptes entwickelt werden. Eine derartige Entscheidung wurde für das östliche Europaviertel vorbereitet, indem ein Bebauungsplan mit einer Kerngebietsausweisung und ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet wurden ("UEC"). Für den Bereich Honsellstraße wurde für ein Einzelhandelszentrum in Kombination mit einem Kinozentrum ein privatrechtlicher Vertrag erarbeitet. Die räumlichen Abgrenzungen sind auch im Hinblick auf das regionale Einzelhandelskonzept mit dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main abgestimmt. Ebenso wie bei der Zentrenhierarchie und -struktur sind hier, nach endgültiger Fertigstellung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes, Modifikationen des Frankfurter Ehkz möglich. 4. Frankfurter Sortimentsliste Von Einzelhandelsbetrieben können auch negative Wirkungen auf Versorgungsbereiche ausgehen. Insbesondere dann, wenn sie an nicht integrierten Standorten großflächig Sortimente anbieten, die besonders für ein Versorgungszentrum prägend sind. Als Folge davon sind Umsatzumlenkungen und daraus resultierende Verdrängungseffekte zu sehen. Ein Element zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Ordnung ist deshalb in der Festlegung einer Sortimentsliste getrennt nach zentren-/ nahversorgungsrelevanten bzw. nach nicht-zentren-/nicht nahversorgungsrelevanten Sortimenten zu sehen. Als allgemein bekanntes Beispiel ist die schon vor längerer Zeit ent-wickelte so genannte "Kölner Liste" (Regierungspräsidium Köln) zu nennen. Auch für Hessen existiert eine Sortimentsliste, die "schematische beispielhafte Angaben" zu einzelnen zentren-/innenstadtrelevanten Sortimenten enthält (Erlass Großflächige Einzelhandelsvorhaben im Bau- und Landesplanungsrecht - Hinweise und Erläuterungen, Neufassung 2005, Anlage 1 zentren-/innenstadtrelevante Sortimente). Diese Sortimentslisten müssen gemäß planungsrechtlichen Anforderungen einen konkreten Ortsbezug aufweisen. Die Rechtsprechung fordert im Falle des Ausschlusses oder der Einschränkung von Einzelhandelsnutzungen eine konkrete, Planungsfall bezogene und besondere städtebauliche Begründung. Die Überprüfung der Zulässigkeit verlangt eine stadtspezifische Bestimmung der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente. Deshalb wurde bei der Erarbeitung des Frankfurter Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes von den Gutachtern in Anlehnung an den o. a. Einzelhandelserlass in Hessen eine für Frankfurt am Main spezifische "Frankfurter Sortimentsliste" entwickelt. In Anlage 3 ist die Frankfurter Sortimentsliste, die den Angebotsbestand und die städtebauliche Situation im Stadtgebiet von Frankfurt am Main berücksichtigt, beigefügt. Die Frankfurter Liste ist ein zentrales Steuerungselement des Ehkz und Steuerungsgrundlage für die Bauleitplanung. Die nicht-zentrenrelevanten Sortimente sind außerhalb der Versorgungszentren nur in den bestehenden Einkaufszentren und Fachmarktagglomerationen zulässig. Die zentrenrelevanten Sortimente sind außerhalb der Innenstadt in näher zu definierenden Obergrenzen (z. B. als Randsortimente) nach Maßgabe von Standortgutachten zulässig. D) Kosten Es werden keine weiteren Kosten entstehen. Anlage 1_a_Zentrenk ategorien (ca. 10 KB) Anlage 1_b_Zentrenstr uktur (ca. 1,8 MB) Anlage 2 (ca. 9,6 MB) Anlage 3_Fr ankfurter_Sortimentsliste (ca. 13 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 22.04.2008, NR 871 Antrag vom 03.06.2008, NR 934 Antrag vom 03.06.2008, NR 935 Antrag vom 22.07.2008, NR 992 Antrag vom 11.09.2008, NR 1060 Antrag vom 15.09.2008, NR 1068 Antrag vom 17.09.2008, NR 1080 Anregung vom 11.04.2008, OA 634 Anregung vom 17.04.2008, OA 641 Anregung vom 05.05.2008, OA 643 Anregung vom 06.05.2008, OA 645 Anregung vom 16.05.2008, OA 660 Anregung vom 03.06.2008, OA 667 Anregung vom 14.08.2008, OA 702 Antrag vom 09.04.2008, OF 189/15 Antrag vom 04.04.2008, OF 247/2 Antrag vom 05.05.2008, OF 252/2 Antrag vom 15.04.2008, OF 280/8 Antrag vom 05.05.2008, OF 295/16 Antrag vom 14.05.2008, OF 297/16 Antrag vom 28.08.2008, OF 328/8 Antrag vom 08.04.2008, OF 339/4 Antrag vom 24.03.2008, OF 382/7 Antrag vom 06.04.2008, OF 393/7 Antrag vom 07.04.2008, OF 418/1 Antrag vom 25.04.2008, OF 469/3 Antrag vom 16.05.2008, OF 550/5
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Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. März 2008 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 47 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.10.2008 im OBR 8 angenommen.
Beratungsverlauf47 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, 4 SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen fraktionslos (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, 1 GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF und REP gegen GRÜNE zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. 2 CDU, 1 GRÜNE, SPD, FDP und LINKE.; 1 CDU und 3 GRÜNE (= Enthaltung) zu 3. SPD, FDP und LINKE. gegen 2 CDU und GRÜNE (= Annahme), 1 CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF und REP zu 3. Annahme bei Enthaltung FDP und UDF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und E.L. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, WBE, fwf und FDP gegen 2 SPD (= Ablehnung) bei 1 Enthaltung SPD zu 2. CDU, GRÜNE, WBE, fwf und FDP gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 SPD zu 3. CDU, GRÜNE, WBE, fwf und FDP gegen SPD (= Annahme) bei 1 Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. FAG und BFF (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 8. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 11. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 12. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) zu 14. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 51, NR 871, NR 934, NR 935, NR 992, OA 641, OA 643, OA 660 und OA 702 = Annahme, OA 634 = Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten, OA 645 = Ablehnung, OA 667 = vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung), LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 8. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Ablehnung), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme), FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 11. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme), FDP (= Ablehnung) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 12. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) zu 14. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 51, NR 871, NR 934, NR 935, NR 992, OA 641, OA 643, OA 660 und OA 702 = Annahme, OA 634 = Prüfung und Berichterstattung mit Kosten, OA 645 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 9. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 12. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 14. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) zu 15. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 51, NR 871, NR 1060, NR 1068 und OA 634 Ziffer 1. = Ablehnung, NR 934, NR 935, NR 992, NR 1080, OA 634 Ziffer 2., OA 641, OA 643, OA 645, OA 660 und OA 702 = Annahme, OA 667 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 51, NR 871, NR 934, NR 935, NR 992, NR 1080, OA 641, OA 643, OA 660 und OA 702 = Annahme, NR 1060, NR 1068 und OA 645 = Ablehnung, OA 634 = Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten, OA 667 = vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 9. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 12. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 14. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) zu 15. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. 4 CDU, 4 SPD und REP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und 1 SPD