Wirtschaftspolitische Flankierung des planungsrechtlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBegründung
des planungsrechtlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Magistrat wird beauftragt, zur Flankierung des mit der Magistratsvorlage M 51 vom 14.03.2008 vorgelegten "Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes" ein wirtschaftspolitisch orientiertes "Kommunales Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept" für Frankfurt zu entwickeln. Basis dafür sind die bisher erstellten Studien und die in diesen aufgezeigten Handlungsempfehlungen und Gestaltungsanregungen. Dabei soll das Konzept insbesondere die wirtschaftlichen Aspekte behandeln und - die wirtschaftliche Beurteilung des Konzeptes mit einbeziehen - die Entwicklungsperspektiven und -spielräume darstellen - Handlungsempfehlungen aufzeigen - Grundsätze zur Förderung der Nahversorgungsstruktur darlegen - die Grundsätze und Abgrenzungen zur Einbindung des städtischen Einzelhandels in das Einzelhandelskonzept der Region formulieren. Begründung: Mit der Vorlage M 51 legt der Magistrat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor. Bei dieser Vorlage handelt es sich weniger um ein Konzept denn um einen planungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich der Einzelhandel bautechnisch bewegen soll. So notwendig die Vorlage eines planungsrechtlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die städtische Entwicklung insbesondere auch für die kommunale Einzelhandelsentwicklung ist, so wichtig ist es, gerade für den Erfolg eines derartigen Konzeptes und dessen Umsetzung, dass es die diesen Bereich betreffenden Fragen vollumfänglich anspricht. Daher ist eine wirtschaftspolitische Flankierung durch ein Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept notwendig.
- Das mit der M 51 vorgelegte Konzept beleuchtet den Aspekt der Einzelhandelsentwicklung lediglich aus einer - nämlich der planungsrechtlichen Perspektive. Die ebenso wichtige Perspektive der wirtschaftlichen Beurteilung der bestehenden Einzelhandels- und Nahversorgungsstrukturen und deren weitere Entwicklung werden dabei völlig ausgeblendet.
- Darüber hinaus sind wesentliche Bausteine, die zu einem kommunalen Einzelhandelskonzept gehören, bisher nicht berücksichtigt. So ist weder das Ergebnis der Erstanalyse noch sind die Entwicklungsperspektiven und -spielräume in das Konzept aufgenommen. Die sich aus diesen Spielräumen ergebenden Handlungsempfehlungen fehlen.
- Auch die Fragen der öffentlichen Nahversorgungsstrukturen sind bisher nicht dargestellt. So ist es durchaus denkbar, konkrete Handlungsempfehlungen im Sinne eines Maßnahmenkatalogs zum Einzelhandelsangebot, zum Umfeld, zu den verkehrlichen Belangen und auch zu den Themen Werbung, Marketing und Kommunikation - hier insbesondere mit Hinblick auf die bereits stattgefundenen Ortsteilkonferenzen - in das Konzept aufzunehmen. Gesunde Nahversorgungsstrukturen sind - nicht nur für die so genannte "Creative Class" - ein wesentliches Kriterium für die Attraktivität des Wohnumfeldes. Um diese Lücke zu schließen, ist die Vorlage eines entsprechenden Konzeptes erforderlich, das diesen Namen verdient und nicht nur normative Grundfragen klärt, ohne den Akteuren konkrete Handlungsoptionen und -felder aufzuzeigen.
Inhalt
Antrag vom 17.09.2008, NR 1080
Betreff: Wirtschaftspolitische Flankierung des planungsrechtlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Magistrat wird beauftragt, zur Flankierung des mit der Magistratsvorlage M 51 vom 14.03.2008 vorgelegten "Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes" ein wirtschaftspolitisch orientiertes "Kommunales Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept" für Frankfurt zu entwickeln. Basis dafür sind die bisher erstellten Studien und die in diesen aufgezeigten Handlungsempfehlungen und Gestaltungsanregungen. Dabei soll das Konzept insbesondere die wirtschaftlichen Aspekte behandeln und - die wirtschaftliche Beurteilung des Konzeptes mit einbeziehen - die Entwicklungsperspektiven und -spielräume darstellen - Handlungsempfehlungen aufzeigen - Grundsätze zur Förderung der Nahversorgungsstruktur darlegen - die Grundsätze und Abgrenzungen zur Einbindung des städtischen Einzelhandels in das Einzelhandelskonzept der Region formulieren.
Begründung: Mit der Vorlage M 51 legt der Magistrat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor. Bei dieser Vorlage handelt es sich weniger um ein Konzept denn um einen planungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich der Einzelhandel bautechnisch bewegen soll. So notwendig die Vorlage eines planungsrechtlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die städtische Entwicklung insbesondere auch für die kommunale Einzelhandelsentwicklung ist, so wichtig ist es, gerade für den Erfolg eines derartigen Konzeptes und dessen Umsetzung, dass es die diesen Bereich betreffenden Fragen vollumfänglich anspricht. Daher ist eine wirtschaftspolitische Flankierung durch ein Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept notwendig.
- Das mit der M 51 vorgelegte Konzept beleuchtet den Aspekt der Einzelhandelsentwicklung lediglich aus einer - nämlich der planungsrechtlichen Perspektive. Die ebenso wichtige Perspektive der wirtschaftlichen Beurteilung der bestehenden Einzelhandels- und Nahversorgungsstrukturen und deren weitere Entwicklung werden dabei völlig ausgeblendet.
- Darüber hinaus sind wesentliche Bausteine, die zu einem kommunalen Einzelhandelskonzept gehören, bisher nicht berücksichtigt. So ist weder das Ergebnis der Erstanalyse noch sind die Entwicklungsperspektiven und -spielräume in das Konzept aufgenommen. Die sich aus diesen Spielräumen ergebenden Handlungsempfehlungen fehlen.
- Auch die Fragen der öffentlichen Nahversorgungsstrukturen sind bisher nicht dargestellt. So ist es durchaus denkbar, konkrete Handlungsempfehlungen im Sinne eines Maßnahmenkatalogs zum Einzelhandelsangebot, zum Umfeld, zu den verkehrlichen Belangen und auch zu den Themen Werbung, Marketing und Kommunikation - hier insbesondere mit Hinblick auf die bereits stattgefundenen Ortsteilkonferenzen - in das Konzept aufzunehmen. Gesunde Nahversorgungsstrukturen sind - nicht nur für die so genannte "Creative Class" - ein wesentliches Kriterium für die Attraktivität des Wohnumfeldes. Um diese Lücke zu schließen, ist die Vorlage eines entsprechenden Konzeptes erforderlich, das diesen Namen verdient und nicht nur normative Grundfragen klärt, ohne den Akteuren konkrete Handlungsoptionen und -felder aufzuzeigen. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.09.2008
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. September 2008 brachte FAG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.09.2008 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 9. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 12. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 14. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) zu 15. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 51, NR 871, NR 1060, NR 1068 und OA 634 Ziffer 1. = Ablehnung, NR 934, NR 935, NR 992, NR 1080, OA 634 Ziffer 2., OA 641, OA 643, OA 645, OA 660 und OA 702 = Annahme, OA 667 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 51, NR 871, NR 934, NR 935, NR 992, NR 1080, OA 641, OA 643, OA 660 und OA 702 = Annahme, NR 1060, NR 1068 und OA 645 = Ablehnung, OA 634 = Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten, OA 667 = vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 9. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 12. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 14. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) zu 15. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme)