Keine Verlagerungen der Aufgaben des Sozialrathauses Bergen-Enkheim
Begründung
Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: dass der Magistrat den Standort des Sozialrathauses Bergen-Enkheim dauerhaft sichert, den Grenzänderungsvertrag beachtet und damit sein Ziel der Bürgernähe deutlich macht. Der Ortsbeirat 16 weist darauf hin: dass eine Schließung dieses Standortes ( und seine Verlegung zum Sozialrathaus Bornheim ) gegen die Bestimmungen des Grenzänderungsvertrages verstößt, dass es nicht zu vertreten ist, den östlichen Stadtteilen Bergen-Enkheim, Fechenheim, Riederwald und Seckbach mit rd. 60.000 Einwohnern und davon rd. 7.000 Menschen mit existenzsichernden Mindestleistungen keine standortnahe Beratung zu sichern, den heute schon sehr großen Wirkungsbereich des Sozialrathauses Bornheim (Altstadt,, Bornheim, Innenstadt, Nordend und Ostend mit rd. 130.000 EW) durch die Aufgabenverlagerung der östlichen Stadtteile auszuweiten und damit eine Mammutbehörde zu schaffen mit der Zuständigkeit für rd. 18.000 Menschen, die auf existenzsichernde Maßnahmen angewiesen sind. Begründung: Aufgrund des Etatantrages E 11 wurde beim Jugend- und Sozialamt eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die in B 404 als Zwischenbericht mitgeteilt hat, dass dort die Struktur der Sozialrathäuser und ihre Standorte kritisch überprüft werden. Inzwischen wurden Hinweise bekannt, dass der Standort des Sozialrathauses Bergen-Enkheim gefährdet sein könnte.