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Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in Höchst

Vorlagentyp: OFSPD
123 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Begründung

Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in Höchst Vorgang: B 477/13; V 1062/14 OBR 6; ST 1212/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wann werden die im B477 unter Punkt 11 und ST 1212 unter Punkt 6 angekündigten Ergebnisse zur Evaluation der Umstrukturierung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung (KJEB) im OBR 6 vorgestellt?
  2. Nehmen die Mitarbeiter der jetzt zuständigen beiden Geschäftsstellen der KJEB Gallus und Goldstein an den Stadtteilarbeitskreisen der neu hinzugekommenen Stadtteile Höchst, Unterliederbach, Sindlingen (Goldstein), bzw. Nied, Griesheim (Gallus) regelmäßig teil, um den Erfahrungsaustausch sicherzustellen und die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe aufeinander abstimmen zu können?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Wie sind die Ansprechzeiten in der Außenstelle Höchst der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung im Vergleich zu den früheren Ansprechzeiten als eigenständige Beratungsstelle mittlerweile geregelt? 5. wie ist die aktuelle Personalbesetzung in der Außenstelle Höchst und wie hat sich das Wegfallen einer Stelle (durch Verrentung und keine Wiederbesetzung der Psychologenstelle) im Beratungsbereich ausgewirkt?
  5. Wie werden erweiterte kindertherapeuthische Angebote, z.B. Spieltherapie, und Gruppenaktivitäten, die jetzt nicht mehr in Höchst angeboten werden können und in den Beratungsstellen Gallus und Goldstein stattfinden, angenommen?
  6. Wie erreichen Kinder diese weiter entfernten Orte, wenn Eltern sie nicht begleiten oder begleiten können?
  7. Wie haben sich die Klientenströme seit der Schließung der eigenständigen Beratungsstelle Höchst für die Stadtteile Höchst, Sindlingen Unterliederbach und Nied mittlerweile entwickelt?
  8. Wie viele der 88 Anmeldungen, die in ST1212 unter Punkt 4 genannt werden, sind Ummeldungen von der Beratungsstelle Höchst nach Goldstein und wie viele sind echte Neuanmeldungen?
  9. Entspricht diese Zahl der bisher üblichen jährlichen neuen Fälle im vergleichbaren Sozialraum (Sindlingen, Höchst, Unterliederbach)?
  10. Wie lange sind mittlerweile die Wartezeiten bis zum Erstgespräch und dann den weiteren Beratungsterminen? Wie wirken sich die individuell vereinbarten Folgetermine auf die Erstgespräche aus, bzw. umgekehrt?
  11. Welche nachhaltige Resonanz erfolgte auf die gewünschte verstärkte Vernetzung der Strukturen? Bleiben die Angebote im Sozialraum Höchst bekannt und werden angemessen nachgefragt?
  12. Welche neuen Zielgruppen wurden erreicht?
  13. Wird der neue Flyer, der unter "Kinder- Jugend- und Elternberatung Goldstein" verteilt wird, von Eltern aus Höchst, Sindlingen und Unterliederbach als der "Ihre" wahrgenommen oder wird die Anregung aus dem Stadtteilarbeitskreis Höchst, die nächste Auflage mit der Ergänzung "für die westlichen Stadtteile" zu versehen, angenommen und umgesetzt?
  14. Wie wirken sich die Schließung der gesamten Abteilung "Ambulante Jugendhilfen" und die Heilpädagogischen Tagesgruppen in Goldstein auf die Versorgung der Klienten aus und wodurch wird die erforderliche Hilfe gewährleistet?
  15. Wurden die Ergebnisse zur Evaluation der Umstrukturierung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung den zuständigen Gremien, dem Jugendhilfeausschuss und dem Fachausschuss Erziehungshilfe bereits vorgestellt? Begründung: Es wurde im B477 und SST1212 zugesichert, die wohnortnahe Versorgung mit Beratungs- und Präventionsangeboten in mindestens gleicher Qualität sicherzustellen, bisher schwer erreichbare neue Zielgruppen besser zu erreichen und die Umstrukturierungen zu evaluieren und die Ergebnisse im
  16. Halbjahr 2015 vorzustellen und zu beraten.

Inhalt

Antrag vom 12.10.2015, OF 1518/6

Betreff: Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in Höchst Vorgang: B 477/13; V 1062/14 OBR 6; ST 1212/14

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wann werden die im B477 unter Punkt 11 und ST 1212 unter Punkt 6 angekündigten Ergebnisse zur Evaluation der Umstrukturierung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung (KJEB) im OBR 6 vorgestellt?
  2. Nehmen die Mitarbeiter der jetzt zuständigen beiden Geschäftsstellen der KJEB Gallus und Goldstein an den Stadtteilarbeitskreisen der neu hinzugekommenen Stadtteile Höchst, Unterliederbach, Sindlingen (Goldstein), bzw. Nied, Griesheim (Gallus) regelmäßig teil, um den Erfahrungsaustausch sicherzustellen und die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe aufeinander abstimmen zu können?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Wie sind die Ansprechzeiten in der Außenstelle Höchst der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung im Vergleich zu den früheren Ansprechzeiten als eigenständige Beratungsstelle mittlerweile geregelt? 5. wie ist die aktuelle Personalbesetzung in der Außenstelle Höchst und wie hat sich das Wegfallen einer Stelle (durch Verrentung und keine Wiederbesetzung der Psychologenstelle) im Beratungsbereich ausgewirkt?
  5. Wie werden erweiterte kindertherapeuthische Angebote, z.B. Spieltherapie, und Gruppenaktivitäten, die jetzt nicht mehr in Höchst angeboten werden können und in den Beratungsstellen Gallus und Goldstein stattfinden, angenommen?
  6. Wie erreichen Kinder diese weiter entfernten Orte, wenn Eltern sie nicht begleiten oder begleiten können?
  7. Wie haben sich die Klientenströme seit der Schließung der eigenständigen Beratungsstelle Höchst für die Stadtteile Höchst, Sindlingen Unterliederbach und Nied mittlerweile entwickelt?
  8. Wie viele der 88 Anmeldungen, die in ST1212 unter Punkt 4 genannt werden, sind Ummeldungen von der Beratungsstelle Höchst nach Goldstein und wie viele sind echte Neuanmeldungen?
  9. Entspricht diese Zahl der bisher üblichen jährlichen neuen Fälle im vergleichbaren Sozialraum (Sindlingen, Höchst, Unterliederbach)?
  10. Wie lange sind mittlerweile die Wartezeiten bis zum Erstgespräch und dann den weiteren Beratungsterminen? Wie wirken sich die individuell vereinbarten Folgetermine auf die Erstgespräche aus, bzw. umgekehrt?
  11. Welche nachhaltige Resonanz erfolgte auf die gewünschte verstärkte Vernetzung der Strukturen? Bleiben die Angebote im Sozialraum Höchst bekannt und werden angemessen nachgefragt?
  12. Welche neuen Zielgruppen wurden erreicht?
  13. Wird der neue Flyer, der unter "Kinder- Jugend- und Elternberatung Goldstein" verteilt wird, von Eltern aus Höchst, Sindlingen und Unterliederbach als der "Ihre" wahrgenommen oder wird die Anregung aus dem Stadtteilarbeitskreis Höchst, die nächste Auflage mit der Ergänzung "für die westlichen Stadtteile" zu versehen, angenommen und umgesetzt?
  14. Wie wirken sich die Schließung der gesamten Abteilung "Ambulante Jugendhilfen" und die Heilpädagogischen Tagesgruppen in Goldstein auf die Versorgung der Klienten aus und wodurch wird die erforderliche Hilfe gewährleistet?
  15. Wurden die Ergebnisse zur Evaluation der Umstrukturierung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung den zuständigen Gremien, dem Jugendhilfeausschuss und dem Fachausschuss Erziehungshilfe bereits vorgestellt? Begründung: Es wurde im B477 und SST1212 zugesichert, die wohnortnahe Versorgung mit Beratungs- und Präventionsangeboten in mindestens gleicher Qualität sicherzustellen, bisher schwer erreichbare neue Zielgruppen besser zu erreichen und die Umstrukturierungen zu evaluieren und die Ergebnisse im
  16. Halbjahr 2015 vorzustellen und zu beraten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Oktober 2013BB 477Zukunft der Erziehungsberatung in Höchst sichernMagistratsbericht
  2. 14. Juni 2014OFOF 1047/6Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 8. Juli 2014VV 1062Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstAnfrage
  4. 12. September 2014STST 1212Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstStellungnahme
  5. 12. Oktober 2015Sie sind hier
    OFOF 1518/6Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in Höchst
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  6. 3. November 2015VV 1486Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in HöchstAnfrage
  7. 15. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 123 WochenSTST 308Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in HöchstStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 45 · 03.11.2015
TO I, TOP 28
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1486 2015 Die Vorlage OF 1518/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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