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Zukunft der Erziehungsberatung in Höchst sichern

Vorlagentyp: B
137 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren5 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.10.2013, B 477

Betreff: Zukunft der Erziehungsberatung in Höchst sichern Vorgang: A 395/13 SPD Zu

  1. Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe hat den Betrieb beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das die wohnortnahe Versorgung der westlichen Stadtteile nach Beendigung des Mietverhältnisses der KJEB Höchst in der Justinuskirchstraße 3 sicherstellt. Das Konzept einer wohnortnahen Versorgung sieht vor, dass ab dem 01.08.2013 Beratungsleistungen durch den Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe unweit des bisherigen Standortes in einer betriebseigenen Liegenschaft in der Palleskestraße 2 erbracht werden. Die Beratung in der Palleskestraße erfolgt im Wesentlichen über Terminvergaben, so wie es in der Arbeit von Erziehungsberatungsstellen allgemein üblich ist. Die Teams in Gallus und Goldstein wurden personell aufgestockt und sind für die Versorgung der westlichen Stadtteile zuständig. Die Zuständigkeit der kommunalen Erziehungsberatungsstellen für die westlichen Stadtteile bleibt gemäß den Orientierungsempfehlungen im Teilplan III der Jugendhilfeplanung von 2002 unverändert bestehen. Die wohnortnahe Versorgung mit Beratungs- und Präventionsangeboten im Sozialraum Höchst und die Möglichkeit, Sprechstunden vor Ort in Anspruch zu nehmen, bleiben somit erhalten und die fachlich gebotenen Qualitätsstandards wie Freiwilligkeit, direkter Zugang zu Beratungsleistungen, Sicherstellung von Schweigepflicht und Datenschutz, Kostenfreiheit, Teamarbeit, Multidisziplinarität, Methodenfreiheit und -vielfalt, Lebensweltorientierung, Prävention und Vernetzung gewährleistet. Wie allen Frankfurter Erziehungsberatungsstellen wurde auch den Beratungsstellen Gallus und Goldstein das Qualitätssiegel "Geprüfte Qualität" verliehen, mit welchem die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) den Einrichtungen bescheinigt, dass sie die fachlichen Standards und die Anforderungen an die Ausstattung erfüllen. Zu
  2. Wie bereits in Frage 1 erläutert, bleibt die wohnortnahe Versorgung mit Beratungs- und Präventionsangeboten im Sozialraum Höchst und die Möglichkeit, Sprechstunden vor Ort in Anspruch zu nehmen, erhalten. Zu
  3. Den Bewohnerinnen und Bewohnern der westlichen Stadteile bleiben weiterhin drei kommunale Anlaufstellen erhalten. Im Stadtteil Höchst stehen Ratsuchenden die Beratungsräume in der neu sanierten Palleskestraße 2 zur Verfügung und in den benachbarten Stadteilen Gallus und Goldstein die Erziehungsberatungsstellen. Daneben steht auch die Erziehungsberatungsstelle des Evangelischen Regionalverbandes in der Leverkuser Straße 7 für Ratsuchende zur Verfügung. Zu
  4. Die dritte Fachkraft ist auf ihrer Stelle weiterhin in der Erziehungsberatung im Betrieb tätig, allerdings in der Erziehungsberatungsstelle Bornheim. Zu
  5. In den beiden im Sozialrathausbezirk Höchst gelegenen Erziehungsberatungsstellen wurden bisher ca. 600 Fälle pro Jahr bearbeitet, diese Zahl ist seit drei Jahren relativ konstant. Jedoch kommen nicht alle Ratsuchenden aus den Stadtteilen des Sozialrathausbezirkes. Darüber hinaus nutzen Ratsuchenden aus den westlichen Stadtteilen auch andere Erziehungsberatungsstellen in der Stadt Frankfurt am Main, entsprechend dem gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII). Der Magistrat erwartet, dass die Zahl der inanspruchgenommenen Erziehungsberatungen zukünftig nicht steigen wird. Insbesondere durch weitere niedrigschwellige Angebote wie zum Beispiel Familienzentren oder sozialräumliche Familienbildung gibt es weitere Möglichkeiten der Beratung für Familien auch in den westlichen Stadtteilen. Zu
  6. Siehe Ausführungen zu Punkt
  7. Zu
  8. Einen Widerspruch zum Bericht B 425 "Gelingender Start ins Leben am Beispiel eines Stadtteils - Ausbau eines Netzwerkes für Frankfurts Kinder!" besteht nicht. Die in dem Konzept beschriebenen Grundlagen für das Handlungsfeld der Erziehungsberatung in Frankfurt am Main sind nach wie vor gültig. Zu
  9. Die Rechte des Personalrats nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz wurden gewahrt. Im Übrigen ist der Personalrat in der Betriebskommission vertreten. Zu
  10. Der Magistrat sieht keinen Widerspruch zur Empfehlung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung. Alle Frankfurter Erziehungsberatungsstellen erfüllen die hier formulierten Standards und haben kürzlich u.a. aus diesem Grund zum zweiten Mal das Gütesiegel der Bundeskonferenz verliehen bekommen. Die neuen Beratungsräume in der Palleskestraße sind keine eigenständige Erziehungsberatungsstelle, sondern eine Dependance der KJEB Goldstein und der KJEB Gallus, die seit 01.08.2013 über je 4 Fachkräfte verfügen. Zu
  11. Wie bereits in Frage 1 dargestellt, wird die Zuständigkeit der kommunalen Erziehungsberatungsstellen für die westlichen Stadtteile gemäß den Orientierungsempfehlungen im Teilplan III der Jugendhilfeplanung von 2002 unverändert bestehen bleiben. Für Nied ist seit dem 01.08.2013 die KJEB Gallus und für Höchst, Unterliederbach und Sindlingen die KJEB Goldstein zuständig. Die Kooperationspartner in den genannten Stadtteilen wurden schriftlich über diese Veränderung informiert. Des Weiteren ist vorgesehen, die bestehenden Angebote im Sozialraum durch eine Vernetzung der Strukturen zu stärken und neue Zielgruppen zu erreichen; dies soll in Absprache mit den Akteuren im Sozialraum umgesetzt werden. Die für die westlichen Stadtteile zuständigen KJEB-Fachkräfte werden auch weiterhin in den jeweiligen Stadtteilarbeitskreisen mitwirken. Zu
  12. Der Magistrat beabsichtigt, die Umstrukturierung in Höchst durch eine Betrachtung der Fallzahlen und der Besucherströme zu evaluieren. Das Ergebnis wird in den zuständigen Gremien vorgestellt und beraten. Sollten jugendhilfeplanerische Konsequenzen erforderlich werden, steht es den Gremien offen, diesbezüglich Beschlüsse zu fassen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juli 2013AA 395Zukunft der Erziehungsberatung in Höchst sichernSTVV-Anfrage · SPD
  2. 4. Oktober 2013Sie sind hier
    BB 477Zukunft der Erziehungsberatung in Höchst sichern
    Magistratsbericht
  3. 14. Juni 2014OFOF 1047/6Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 8. Juli 2014VV 1062Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstAnfrage
  5. 12. September 2014STST 1212Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstStellungnahme
  6. 12. Oktober 2015OFOF 1518/6Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in HöchstOrtsbeiratsantrag · SPD
  7. 3. November 2015VV 1486Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in HöchstAnfrage
  8. 15. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 137 WochenSTST 308Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in HöchstStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
KAV
Sitzung 17 · 28.10.2013
TO II, TOP 23
Beraten
Die Beratung der Vorlage B 477 wird zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 6
Sitzung 25 · 29.10.2013
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 477 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 18 · 25.11.2013
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 477 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 16 · 25.11.2013
TO I, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 477 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 25 · 05.12.2013
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 477 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenRömer
Sonstige:
Linke (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)

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