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Zukunft der Erziehungsberatung in Höchst sichern

Vorlagentyp: ASPD
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 03.07.2013, A 395

Betreff: Zukunft der Erziehungsberatung in Höchst sichern Im Rahmen der Konsolidierungsbeschlüsse der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe wurde das Mietverhältnis für die bisherigen Räume der Kinder-, Jugend- und Elternberatung Höchst in der Justinuskirchstraße beendet. Auf Nachfrage war zu erfahren, dass die bisherigen Mitarbeiter in anderen, bestehenden Einrichtungen ihre Beratungsleistungen anbieten sollten, sodass keine quantitative oder qualitative Verschlechterung des Angebots im Stadtteil erfolge. Dazu sollten die Beratungsstellen in Goldstein und im Gallus je eine der bisherigen Stellen zugewiesen bekommen, um ein Vor-Ort-Angebot im Jugendzentrum Höchst sicherzustellen. Lediglich die Stelle einer Verwaltungsmitarbeiterin sollte in Höchst abgebaut und in einem anderen Tätigkeitsbereich eingesetzt werden. Vor Ort löste der Beschluss große Unruhe und Sorgen aus, zumal das Vorhaben nur unzureichend kommuniziert wurde, die Betroffenen wenig bis gar nicht in die Planungen einbezogen waren und auch in den anderen Fachgremien (z.B. JHA) keine Diskussion über die geplanten neuen Strukturen stattgefunden hatte. Da es im Interesse der Stadt Frankfurt liegt, die erforderlichen Angebote zur Erziehungsberatung in Höchst aufrecht zu erhalten und die gute Vernetzung vor Ort fortzuführen, bitten wir den Magistrat daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welches Konzept liegt der neuen kommunalen Erziehungsberatung in Höchst zugrunde (speziell bezüglich Personal, Organisation und Qualitätssicherung)?
  2. Wie soll die erforderliche Erreichbarkeit eines unabhängigen Erziehungsberatungsangebots im Stadtteil im Rahmen des neuen Modells sichergestellt werden?
  3. Wie soll der bisherige Versorgungsgrad im Stadtteil aufrechterhalten werden, wenn sich die Anzahl der Anlaufstellen verringert?
  4. Wie soll die dritte Fachstelle, die bisher in der Justinuskirchstraße verortet war, zukünftig eingesetzt werden?
  5. Wie schätzt der Magistrat die Entwicklung des Betreuungsbedarfs in Höchst in den nächsten Jahren ein?
  6. Ist geplant, bei zukünftig steigenden Fallzahlen hierfür weiteres Personal zur Verfügung zu stellen? Wenn nicht, wie gedenkt der Magistrat diese Betreuungslücke zu schließen und die Versorgung vor Ort weiterhin sicherzustellen?
  7. In wieweit sieht der Magistrat in dieser Entscheidung einen Widerspruch zu dem von ihm vorgelegten Konzept "Aufbau eines Netzwerks für Frankfurts Kinder" (B425)?
  8. Ist der Personalrat des Eigenbetriebs in die Entscheidung einbezogen worden und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  9. In wie weit sieht der Magistrat in dieser Entscheidung einen Widerspruch zu den Empfehlungen der Bundeskonferenz Erziehungsberatung, die für jede Beratungsstelle mindestens drei Fachkräfte vorsehen?
  10. Wie will der Magistrat die Akteure vor Ort so einbinden, dass die jahrelang erarbeitete, gute Vernetzung im Stadtteil bestehen bleibt?
  11. Wird der Magistrat die Rückführung in eine eigenständige, an einem neuen Standort angesiedelte Erziehungsberatungsstelle befürworten, falls das neue Modell qualitative und quantitative Verschlechterungen nach sich zieht?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juli 2013Sie sind hier
    AA 395Zukunft der Erziehungsberatung in Höchst sichern
    STVV-Anfrage · SPD
  2. 4. Oktober 2013Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 477Zukunft der Erziehungsberatung in Höchst sichernMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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