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Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in Höchst

Vorlagentyp: V
123 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1486 entstanden aus Vorlage: OF 1518/6 vom 12.10.2015

Betreff: Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in Höchst Vorgang: B 477/13; V 1062/14 OBR 6; ST 1212/14 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wann werden die in der Vorlage B 477 unter Ziffer 11. bzw. in der Vorlage ST 1212 unter Ziffer 6. angekündigten Ergebnisse der Evaluation der Umstrukturierung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung (KJEB) im Ortsbeirat 6 vorgestellt?
  2. Nehmen die Mitarbeiter der beiden jetzt zuständigen Geschäftsstellen der KJEB Gallus und Goldstein an den Stadtteilarbeitskreisen der neu hinzugekommenen Stadtteile Höchst, Unterliederbach und Sindlingen (Goldstein) bzw. Nied und Griesheim (Gallus) regelmäßig teil, um den Erfahrungsaustausch sicherzustellen und die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe aufeinander abstimmen zu können?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Wie sind die Sprechzeiten in der Außenstelle Höchst der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung im Vergleich zu den früheren Sprechzeiten als eigenständige Beratungsstelle mittlerweile geregelt?
  5. Wie sieht die aktuelle Personalbesetzung in der Außenstelle Höchst aus und wie hat sich das Wegfallen einer Stelle (durch Verrentung und ausfallende Wiederbesetzung der Psychologenstelle) im Beratungsbereich ausgewirkt?
  6. Wie werden erweiterte kindertherapeuthische Angebote, z. B. Spieltherapie, und Gruppenaktivitäten, die jetzt nicht mehr in Höchst angeboten werden können und in den Beratungsstellen Gallus und Goldstein stattfinden, angenommen?
  7. Wie erreichen Kinder diese weiter entfernten Orte, wenn Eltern sie nicht begleiten oder begleiten können?
  8. Wie haben sich die Klientenströme seit der Schließung der eigenständigen Beratungsstelle in Höchst für die Stadtteile Höchst, Sindlingen, Unterliederbach und Nied mittlerweile entwickelt?
  9. Wie viele der 88 Anmeldungen (vgl. ST 1212, Ziffer 4.) sind Ummeldungen von der Beratungsstelle Höchst nach Goldstein und wie viele sind echte Neuanmeldungen?
  10. Entspricht diese Zahl der bisher üblichen jährlichen neuen Fälle im vergleichbaren Sozialraum (Sindlingen, Höchst, Unterliederbach)?
  11. Wie lange sind mittlerweile die Wartezeiten bis zum Erstgespräch und den weiteren Beratungsterminen? Wie wirken sich die individuell vereinbarten Folgetermine auf die Erstgespräche aus und umgekehrt?
  12. Welche nachhaltige Resonanz erfolgte auf die gewünschte verstärkte Vernetzung der Strukturen? Bleiben die Angebote im Sozialraum Höchst bekannt und werden angemessen nachgefragt?
  13. Welche neuen Zielgruppen wurden erreicht?
  14. Wird der neue Flyer, der unter dem Titel "Kinder-, Jugend- und Elternberatung Goldstein" verteilt wird, von Eltern aus Höchst, Sindlingen und Unterliederbach als der "Ihre" wahrgenommen oder wird die Anregung aus dem Stadtteilarbeitskreis Höchst, die nächste Auflage mit der Ergänzung "für die westlichen Stadtteile" zu versehen, angenommen und umgesetzt?
  15. Wie wirkt sich die Schließung der gesamten Abteilung "Ambulante Jugendhilfen" und der Heilpädagogischen Tagesgruppen in Goldstein auf die Versorgung der Klienten aus, und wodurch wird die erforderliche Hilfe gewährleistet?
  16. Wurden die Ergebnisse der Evaluation der Umstrukturierung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung den zuständigen Gremien, dem Jugendhilfeausschuss und dem Fachausschuss Erziehungshilfe, bereits vorgestellt? Begründung: Mit der Vorlage B 477 und ST 1212 wurde zugesichert, die wohnortnahe Versorgung mit Beratungs- und Präventionsangeboten in mindestens gleicher Qualität sicherzustellen, bisher schwer erreichbare neue Zielgruppen besser zu erreichen und die Umstrukturierungen zu evaluieren. Die Ergebnisse sollten im zweiten Halbjahr 2015 vorgestellt und beraten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Oktober 2013BB 477Zukunft der Erziehungsberatung in Höchst sichernMagistratsbericht
  2. 14. Juni 2014OFOF 1047/6Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 8. Juli 2014VV 1062Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstAnfrage
  4. 12. September 2014STST 1212Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstStellungnahme
  5. 12. Oktober 2015OFOF 1518/6Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in HöchstOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 3. November 2015Sie sind hier
    VV 1486Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in Höchst
    Anfrage
  7. 15. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 123 WochenSTST 308Entwicklung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung nach der Kürzung in HöchstStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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