Entsorgung von Elektrokleingeräten
Begründung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die FES es den Bewohnern des Ortsbezirks 1 erleichtern kann, Elektrokleingeräte fachgerecht zu entsorgen. Insbesondere sind die Möglichkeiten von regelmäßigen Sonderabholungen und die Aufstellung von dauerhaft installierten Sammelbehältern zu prüfen. Begründung: Für die Bewohner des Stadtzentrums ist die rechtskonforme Entsorgung von Elektrokleingeräten besonders schwierig. Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern müssen getrennt gesammelt werden. Die FES bietet insoweit nur einen "Kofferraumservice" an, bei dem Verbraucher die Altgeräte zu einem der Wertstoffhöfe in Höchst, Sachsenhausen, Bornheim oder Kalbach fährt. Diese Annahmestellen sind unzumutbar weit entfernt; zudem richtet sich das Angebot erkennbar an Pkw-Nutzer, während ÖPNV-Nutzer benachteiligt werden. Zwar gibt es im Ortsbezirk 1 größere Einzelhändler, die rechtlich zur kostenlosen Rücknahme von Elektrokleingeräten in haushaltsüblichen Mengen verpflichtet sind. Dabei dürfen die Altgeräte jedoch in keiner Kantenlänge größer als 25 cm sein. Für Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge von mehr als 25 cm besteht mithin kein adäquates Entsorgungsangebot. Dies führt dazu, dass diese Geräte vermehrt illegal entsorgt oder zu Hause gelagert werden. Nicht zuletzt im Sinne des Schutzes der Umwelt und der menschlichen Gesundheit sowie der Wiederverwendung wertvoller Rohstoffe ist daher ein einfacherer Entsorgungsweg anzubieten.