Entsorgung von Elektrokleingeräten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zur Verbesserung der Entsorgung von Elektrokleingeräten im Ortsbezirk 1 zu prüfen. Dies ist notwendig, da die derzeitigen Entsorgungsangebote für viele Bewohner unzureichend sind und zu illegalen Entsorgungen führen können.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Begründung
Für die Bewohner des Stadtzentrums ist die rechtskonforme Entsorgung von Elektrokleingeräten besonders schwierig. Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern müssen getrennt gesammelt werden. Die FES bietet insoweit nur einen "Kofferraumservice" an, bei dem der Verbraucher die Altgeräte zu einem der Wertstoffhöfe in Höchst, Sachsenhausen, Bornheim oder Kalbach fährt. Diese Annahmestellen sind unzumutbar weit entfernt; zudem richtet sich das Angebot erkennbar an Pkw-Nutzer, während ÖPNV-Nutzer benachteiligt werden. Zwar gibt es im Ortsbezirk 1 größere Einzelhändler, die rechtlich zur kostenlosen Rücknahme von Elektrokleingeräten in haushaltsüblichen Mengen verpflichtet sind. Dabei dürfen die Altgeräte jedoch in keiner Kantenlänge größer als 25 cm sein. Für Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge von mehr als 25 cm besteht mithin kein adäquates Entsorgungsangebot. Dies führt dazu, dass diese Geräte vermehrt illegal entsorgt oder zu Hause gelagert werden. Nicht zuletzt im Sinne des Schutzes der Umwelt und der menschlichen Gesundheit sowie der Wiederverwendung wertvoller Rohstoffe ist daher ein einfacherer Entsorgungsweg anzubieten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2020OFOF 1472/1Entsorgung von ElektrokleingerätenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. Oktober 2020Sie sind hierVV 1780Entsorgung von ElektrokleingerätenAnfrage
- 11. Januar 2021STST 11Entsorgung von ElektrokleingerätenStellungnahme
- 8. Februar 2022OFOF 371/1Entsorgung von ElektrokleingerätenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 15. März 2022OMOM 1839Entsorgung von ElektrokleingerätenDirektanregung
- 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 1099Entsorgung von ElektrokleingerätenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen