Entwurf der Kooperationsvereinbarung über die Modellregion für inklusive Schulentwicklung
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
über die Modellregion für inklusive Schulentwicklung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die M 161. Ihr wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass folgende Punkte ergänzt werden:
- Förderschullehrkräfte, die zur Ermöglichung der Inklusion künftig an Regelschulen unterrichten, werden mit ihrer vollen Pflichtstundenzahl an einer Schule eingesetzt und nicht verteilt auf mehrere Schulen.
- An Regelschulen, die künftig verstärkt inklusiven Unterricht erteilen, wird die Möglichkeit vorgesehen, wo es aus pädagogischer Sicht zur erfolgreichen Umsetzung der Inklusion geboten ist, kleinere Klassen zu bilden.
- Die schrittweise Umwandlung der Karl-Oppermann-Schule in eine Grundschule erfolgt so, dass sie dabei zu einer ganztägig arbeitenden Grundschule wird. Begründung: Die Förderschullehrkräfte müssen zu festen Bestandteilen in den Kollegien der Regelschulen werden. Dies ist nicht möglich, wenn sie nur stundenweise an einer Schule unterrichten bzw. an unterschiedlichen Schulen eingesetzt sind. Wenn aus pädagogischer Sicht die erfolgreiche Umsetzung der Inklusion in einer Schule oder Klasse nur möglich ist, wenn in ihr weniger Schüler als eigentlich üblich unterrichtet werden, muss das möglich sein. Die Karl-Oppermann-Schule wird in Unterliederbach die dritte Grundschule werden. In diesem Stadtteil fehlt es aktuell an Betreuungsplätzen für Grundschulkinder. Die Bevölkerungszahl nimmt durch Neubaugebiete noch weiter zu. Die Walter-Kolb-Schule ist z.B. zwar im Ganztagsprogramm nach Maß, aber nicht im Profil 3, das alleine eine vollständige Abdeckung der Zeit am Nachmittag gewährleistet, worauf viele Eltern in Unterliederbach angewiesen sind und wovon die Kinder profitieren, indem sie nachmittags durch die Schule in ihrem Lernerfolg gefördert werden.
Inhalt
Antrag vom 06.10.2014, OF 1145/6
Betreff: Entwurf der Kooperationsvereinbarung über die Modellregion für inklusive Schulentwicklung
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die M 161. Ihr wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass folgende Punkte ergänzt werden:
- Förderschullehrkräfte, die zur Ermöglichung der Inklusion künftig an Regelschulen unterrichten, werden mit ihrer vollen Pflichtstundenzahl an einer Schule eingesetzt und nicht verteilt auf mehrere Schulen.
- An Regelschulen, die künftig verstärkt inklusiven Unterricht erteilen, wird die Möglichkeit vorgesehen, wo es aus pädagogischer Sicht zur erfolgreichen Umsetzung der Inklusion geboten ist, kleinere Klassen zu bilden.
- Die schrittweise Umwandlung der Karl-Oppermann-Schule in eine Grundschule erfolgt so, dass sie dabei zu einer ganztägig arbeitenden Grundschule wird. Begründung: Die Förderschullehrkräfte müssen zu festen Bestandteilen in den Kollegien der Regelschulen werden. Dies ist nicht möglich, wenn sie nur stundenweise an einer Schule unterrichten bzw. an unterschiedlichen Schulen eingesetzt sind. Wenn aus pädagogischer Sicht die erfolgreiche Umsetzung der Inklusion in einer Schule oder Klasse nur möglich ist, wenn in ihr weniger Schüler als eigentlich üblich unterrichtet werden, muss das möglich sein. Die Karl-Oppermann-Schule wird in Unterliederbach die dritte Grundschule werden. In diesem Stadtteil fehlt es aktuell an Betreuungsplätzen für Grundschulkinder. Die Bevölkerungszahl nimmt durch Neubaugebiete noch weiter zu. Die Walter-Kolb-Schule ist z.B. zwar im Ganztagsprogramm nach Maß, aber nicht im Profil 3, das alleine eine vollständige Abdeckung der Zeit am Nachmittag gewährleistet, worauf viele Eltern in Unterliederbach angewiesen sind und wovon die Kinder profitieren, indem sie nachmittags durch die Schule in ihrem Lernerfolg gefördert werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 161 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2014MM 161Modellregion für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 6. Oktober 2014Sie sind hierOFOF 1145/6Entwurf der Kooperationsvereinbarung über die Modellregion für inklusive SchulentwicklungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Oktober 2014OAOA 561Entwurf der Kooperationsvereinbarung über die Modellregion für inklusive Schulentwicklung Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 161Anregung
- 2. März 2015Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 322Entwurf der Kooperationsvereinbarung für die Modellregion für inklusive SchulentwicklungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) CDU gegen SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Einstimmige Annahme