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Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven Bildung

Vorlagentyp: M
224 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren6 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 07.10.2016, M 189

Betreff: Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven Bildung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M 93)

  1. Die Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-19 für den Bereich der sonderpädagogischen Förderung gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
  2. Als Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG wird beschlossen: 2.1 Die jahrgangsweise Umwandlung der Haupt- und Mittelstufe der Weißfrauenschule vom stationären Angebot im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung zur sonderpädagogischen Förderung an allgemeinbildenden, weiterführenden Schulen. 2.2 Der Beginn der Umwandlung der Haupt- und Mittelstufe der Weißfrauenschule ist gekoppelt an den Zeitpunkt der Neuerrichtung der neuen Integrierten Gesamtschule (iSEP 2015-19 Maßnahme 0117) zum Schuljahr 2017/18.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 die mit dieser Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes vorgesehenen Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG der Erfüllung der Auflage des Hessischen Kultusministeriums im Rahmen der Genehmigung des Integrierten Schulentwicklungsplanes vom 03.03.2016 dient, 3.2 die zum Schuljahr 2017/18 neuzugründenden Integrierten Gesamtschule Kalbach-Riedberg (iSEP 2015-19 Maßnahme 0117) eine regionale Schwerpunktschule mit besonderer Ausstattung für den Förderschwerpunkt Sprachheilförderung ist. Der Abbau der Mittel- und Hauptstufe der Weißfrauenschule wird mit dem Aufbau der IGS Kalbach-Riedberg synchronisiert, 3.2 die vorliegende Teilfortschreibung mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt ist, 3.2 die Anhörungsverfahren der Schulkonferenz Weißfrauenschule gemäß § 130 HSchG zu der vorgesehenen Schulorganisationsmaßnahme sowie des Stadtelternbeirates und des Stadtschülerrates gemäß §§ 115, 123 HSchG zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes eingeleitet wurden, 3.3 eine Abstimmung mit benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG mit der Abstimmung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-19 bereits erfolgt ist.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu der unter Punkt 2. beschlossenen Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG zu beantragen.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, nach Umsetzung der Schulorganisationsmaßnahmen der Stadtverordnetenversammlung über freiwerdende Raumkapazitäten am Standort Weißfrauenschule zu berichten und ein Konzept vorzulegen, wie diese Kapazitäten künftig genutzt werden sollen. Begründung: A. Zielsetzung Die Umwandlung der Mittel- und Hauptstufe der Weißfrauenschule ist Teil der Kooperationsvereinbarung mit dem Hessischen Kultusministerium zur Modellregion Inklusive Bildung Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014, § 5277 (M 161)). In seiner Genehmigung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-19 vom 03.03.2016 hat das Hessische Kultusministerium auf die erforderliche Vorlage einer Teilfortschreibung zur Umwandlung der Mittel- und Hauptstufe der Weißfrauenschule als Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz hingewiesen. Die Weißfrauenschule ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung. Im Schuljahr 2015/16 besuchen 176 Schülerinnen und Schüler die Sekundarstufe der Weißfrauenschule. Die Jahrgangsbreite liegt zwischen 15 und 41 Schülerinnen und Schülern. Ab dem Schuljahr 2017/2018 erfolgen keine Neuaufnahmen in der Jahrgangsstufe 5 am Schulstandort der Weißfrauenschule. Die Sekundarstufe wird spätestens zum Ende des Schuljahres 2021/22 vollständig aufgehoben. Für die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt "Sprachheilförderung" wird ab dem Schuljahr 2017/2018, beginnend in der Jahrgangsstufe 5, ein inklusives Schulangebot in der neu errichteten integrierten Gesamtschule Kalbach-Riedberg bestehen. Die Planungsgruppe der IGS-Kalbach-Riedberg nimmt bei der Entwicklung des Schulprofils die spezifischen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit Sprachentwicklungsstörungen auf. Die Weißfrauenschule ist in der Planungsgruppe der IGS Kalbach-Riedberg vertreten. Darüber hinaus wird der Förderschwerpunkt Sprachheilförderung gesamtstädtisch an allgemeinbildenden Schulen weiter gestärkt. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A D. Kosten Die Grundstufe der Weißfrauenschule bleibt bestehen, so dass die vorhandenen Stellen des Schulsekretariats und der Schulhausverwaltung für diese Schule weiterhin erforderlich sind. Anlage Korrektur (ca. 58 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Oktober 2016Sie sind hier
    MM 189Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven Bildung
    Magistratsvortrag
  2. 5. August 2019BB 281Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven BildungMagistratsbericht
  3. 20. Dezember 2019BB 522Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven BildungMagistratsbericht
  4. 28. August 2020BB 393Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven BildungMagistratsbericht
  5. 22. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 224 WochenBB 20Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven BildungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 1
Sitzung 6 · 01.11.2016
TO I, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage M 189 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 6 · 04.11.2016
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 189 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 5 · 07.11.2016
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 189 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 31.10.2016 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFrankfurterFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER; AfD und BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 6 · 15.11.2016
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 189 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 31.10.2016 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD und BFF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 8 · 17.11.2016
TO II, TOP 49
Angenommen
Der Vorlage M 189 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 31.10.2016 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 36 · 28.11.2016
TO I, TOP 4
Angenommen
Der Vorlage M 189 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 761,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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