Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven Bildung
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Vortrag des Magistrats vom 07.10.2016, M 189
Betreff: Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven Bildung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M 93)
- Die Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-19 für den Bereich der sonderpädagogischen Förderung gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
- Als Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG wird beschlossen: 2.1 Die jahrgangsweise Umwandlung der Haupt- und Mittelstufe der Weißfrauenschule vom stationären Angebot im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung zur sonderpädagogischen Förderung an allgemeinbildenden, weiterführenden Schulen. 2.2 Der Beginn der Umwandlung der Haupt- und Mittelstufe der Weißfrauenschule ist gekoppelt an den Zeitpunkt der Neuerrichtung der neuen Integrierten Gesamtschule (iSEP 2015-19 Maßnahme 0117) zum Schuljahr 2017/18.
- Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 die mit dieser Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes vorgesehenen Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG der Erfüllung der Auflage des Hessischen Kultusministeriums im Rahmen der Genehmigung des Integrierten Schulentwicklungsplanes vom 03.03.2016 dient, 3.2 die zum Schuljahr 2017/18 neuzugründenden Integrierten Gesamtschule Kalbach-Riedberg (iSEP 2015-19 Maßnahme 0117) eine regionale Schwerpunktschule mit besonderer Ausstattung für den Förderschwerpunkt Sprachheilförderung ist. Der Abbau der Mittel- und Hauptstufe der Weißfrauenschule wird mit dem Aufbau der IGS Kalbach-Riedberg synchronisiert, 3.2 die vorliegende Teilfortschreibung mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt ist, 3.2 die Anhörungsverfahren der Schulkonferenz Weißfrauenschule gemäß § 130 HSchG zu der vorgesehenen Schulorganisationsmaßnahme sowie des Stadtelternbeirates und des Stadtschülerrates gemäß §§ 115, 123 HSchG zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes eingeleitet wurden, 3.3 eine Abstimmung mit benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG mit der Abstimmung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-19 bereits erfolgt ist.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu der unter Punkt 2. beschlossenen Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG zu beantragen.
- Der Magistrat wird beauftragt, nach Umsetzung der Schulorganisationsmaßnahmen der Stadtverordnetenversammlung über freiwerdende Raumkapazitäten am Standort Weißfrauenschule zu berichten und ein Konzept vorzulegen, wie diese Kapazitäten künftig genutzt werden sollen. Begründung: A. Zielsetzung Die Umwandlung der Mittel- und Hauptstufe der Weißfrauenschule ist Teil der Kooperationsvereinbarung mit dem Hessischen Kultusministerium zur Modellregion Inklusive Bildung Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014, § 5277 (M 161)). In seiner Genehmigung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-19 vom 03.03.2016 hat das Hessische Kultusministerium auf die erforderliche Vorlage einer Teilfortschreibung zur Umwandlung der Mittel- und Hauptstufe der Weißfrauenschule als Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz hingewiesen. Die Weißfrauenschule ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung. Im Schuljahr 2015/16 besuchen 176 Schülerinnen und Schüler die Sekundarstufe der Weißfrauenschule. Die Jahrgangsbreite liegt zwischen 15 und 41 Schülerinnen und Schülern. Ab dem Schuljahr 2017/2018 erfolgen keine Neuaufnahmen in der Jahrgangsstufe 5 am Schulstandort der Weißfrauenschule. Die Sekundarstufe wird spätestens zum Ende des Schuljahres 2021/22 vollständig aufgehoben. Für die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt "Sprachheilförderung" wird ab dem Schuljahr 2017/2018, beginnend in der Jahrgangsstufe 5, ein inklusives Schulangebot in der neu errichteten integrierten Gesamtschule Kalbach-Riedberg bestehen. Die Planungsgruppe der IGS-Kalbach-Riedberg nimmt bei der Entwicklung des Schulprofils die spezifischen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit Sprachentwicklungsstörungen auf. Die Weißfrauenschule ist in der Planungsgruppe der IGS Kalbach-Riedberg vertreten. Darüber hinaus wird der Förderschwerpunkt Sprachheilförderung gesamtstädtisch an allgemeinbildenden Schulen weiter gestärkt. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A D. Kosten Die Grundstufe der Weißfrauenschule bleibt bestehen, so dass die vorhandenen Stellen des Schulsekretariats und der Schulhausverwaltung für diese Schule weiterhin erforderlich sind. Anlage Korrektur (ca. 58 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2016Sie sind hierMM 189Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven BildungMagistratsvortrag
- 5. August 2019BB 281Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven BildungMagistratsbericht
- 20. Dezember 2019BB 522Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven BildungMagistratsbericht
- 28. August 2020BB 393Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven BildungMagistratsbericht
- 22. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 224 WochenBB 20Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven BildungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER; AfD und BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD und BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.