Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven Bildung
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Bericht des Magistrats vom 05.08.2019, B 281
Betreff: Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven Bildung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2016, § 761 (M 189) Zwischenbericht: An der Weißfrauenschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt "Sprachheilförderung", werden gemäß des integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 (Maßnahme 0603) seit dem Schuljahr 2017/2018 keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr ab der Jahrgangsstufe 5 (Mittelstufe) aufgenommen. Seitdem hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler an dieser Schule wie folgt entwickelt: Schuljahr Anzahl der Schülerinnen und Schüler 2016/17 374 2017/18 320 2018/19 295 Die räumlichen Kapazitäten an diesem Schulstandort sind im Kontext der allgemeinen Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen in den innerstädtischen Quartieren zu bewerten. Von besonderem Interesse wird die zukünftige Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen im Bereich der Grundschulen sein. Vor diesem Hintergrund sind die wohnbaulichen Nachverdichtungsplanungen und die einhergehenden Stadtentwicklungsmaßnahmen im innerstädtischen Bereich und daraus abzuleitende Schulplatzbedarfe zu berücksichtigen. Weitergehende Überlegungen zum Schulstandort der Weißfrauenschule sind einzubetten in die Schulentwicklungsplanung 2020 - 2025.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2016MM 189Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven BildungMagistratsvortrag
- 5. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 147 WochenBB 281Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven BildungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)