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Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven Bildung

Vorlagentyp: B
224 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats zur Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven Bildung beschreibt die Entwicklung der Schülerzahlen an der Weißfrauenschule und die geplante Aufhebung der Mittel- und Hauptstufe bis Ende des Schuljahres 2022/2023. Ziel ist es, alle Schüler inklusiv zu beschulen und ein gemeinsames Raumkonzept mit der Karmeliterschule zu entwickeln.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

Hinsichtlich freiwerdender Raumkapazitäten am Schulstandort der Weißfrauenschule und deren zukünftiger Nutzung wird auf die Zwischenberichte vom 05.08.2019 (B 281), vom 20.12.2019 (B 522) und vom 28.08.2020 (B 393) verwiesen. Wie bereits berichtet, werden seit dem Schuljahr 2017/2018 keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr ab der Jahrgangsstufe 5 (Mittelstufe) in der Weißfrauenschule aufgenommen. Seitdem hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler an dieser Schule wie folgt entwickelt: Schuljahr Anzahl der Schülerinnen und Schüler 2016/17 374 (davon 176 in der Mittel- u. Hauptstufe) 2017/18 320 (125) 2018/19 295 (89) 2019/20 253 (58) 2020/21 217 (22) Die Mittel- und Hauptstufe der Weißfrauenschule wird Ende des Schuljahres 2022/2023 aufgehoben sein. Alle Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Hauptstufe werden dann inklusiv beschult. Hier hat die IGS Kalbach-Riedberg mit ihrem Profil "Sprache" von Beginn an eine herausgehobene Anschlussmöglichkeit für diese Schülerinnen und Schüler eingenommen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Coronasituation und den damit verbundenen Hygieneauflagen, können seit Beginn des Schuljahres 2020/21 einzelne Fach- und Klassenräume nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang genutzt werden. Durch eine angepasste Belegung im Bestand konnte der entstandene Raumbedarf gedeckt werden. Im Zuge der Umsetzung des Gesamtkonzepts ganztägig arbeitender Grundschulen, haben die Weißfrauenschule und die Karmeliterschule ihr Interesse bekundet, als gemeinsamer Pilotstandort mitzuwirken. In der zweijährigen Pilotphase soll u.a. ein gemeinsames Raumkonzept für die beiden Schulstandorte entwickelt werden. Aktuell wird ausgelotet, wie die Einbindung in die Pilotphase im Laufe des Jahres 2021 gewährleistet werden kann. Weitergehende Überlegungen zum Schulstandort der Weißfrauenschule werden in die Schulentwicklungsplanung 2020 - 2026 aufgenommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Oktober 2016MM 189Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven BildungMagistratsvortrag
  2. 22. Januar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 224 Wochen
    BB 20Teilfortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 für den Bereich der Inklusiven Bildung
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 47 · 24.02.2021
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeFDPBFFDie ParteiU.b
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 13.07.2021
TO I, TOP 64
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 20 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
IBF (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)

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