Keine Kürzungen bei der Pflege des öffentlichen Grüns
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass im Haushaltsjahr 2021 keine Kürzungen bei der Pflege des öffentlichen Grüns vorgenommen werden. Dies ist notwendig, um den steigenden Anforderungen und den Folgen des Klimawandels gerecht zu werden und die Qualität der Pflege zu sichern.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Auch für das Haushaltsjahr 2021 ist zu erwarten, dass das Budget erneut überschritten wird. Kürzungen und Einsparungen in diesem Bereich sind nicht zu verantworten. Vor allem bei den Personalkosten darf es nicht zu Einsparungen, beispielsweise durch Outsourcing, kommen.
- Es ist darauf zu achten, dass Tariflöhne gezahlt werden und die Arbeitsbedingungen tariflich festgelegt werden, um eine fachmännische Pflege des öffentlichen Grüns zu gewährleisten.
- Auch darf es nicht zu Kahlschlagmaßnahmen kommen, die die Grünflächenarbeiten vermeintlich erleichtern würden.
- In der Vergangenheit gab es auch immer wieder Diskussionen darüber, finanzielle Mittel, die für Spielplätze vorgesehen sind, stattdessen für das öffentliche Grün zu verwenden. Diese beiden Bereiche dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, eine Umschichtung der finanziellen Mittel verbietet sich.
- Der Etat für Erhalt und Pflege des öffentlichen Grüns muss deshalb erhöht werden.
Begründung
Die wachsende Stadt und die Folgen des Klimawandels werden auch zukünftig einen erhöhten Budget-Bedarf fordern. Für eine ökologische Stadtentwicklung spielt die sorgfältige Pflege des öffentlichen Grüns eine gewichtige Rolle. Deshalb darf es in diesem Bereich nicht zu Einsparungen kommen, die die Qualität der geleisteten Arbeit mindern, wodurch Schäden für das städtische Klima riskiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2021MM 43Wachsende Stadt und Klimafolgen - Steigende Anforderungen und finanzielle Auswirkungen im Bereich der Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Grüns sowie Auswirkungen der CoronaPandemie im Produktbereich 22Magistratsvortrag
- 18. Mai 2021Sie sind hierOFOF 11/7Keine Kürzungen bei der Pflege des öffentlichen GrünsOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 1. Juni 2021OAOA 17Keine Kürzungen bei der Pflege des öffentlichen GrünsAnregung
- 1. Oktober 2021BB 345Keine Kürzungen bei der Pflege des öffentlichen GrünsMagistratsbericht
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 53 WochenBB 118Keine Kürzungen bei der Pflege des öffentlichen GrünsMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und FREIE WÄHLER zu 2. GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU, SPD, BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)