Keine Kürzungen bei der Pflege des öffentlichen Grüns
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Auch für das Haushaltsjahr 2021 ist zu erwarten, dass das Budget erneut überschritten wird. Kürzungen und Einsparungen in diesem Bereich sind nicht zu verantworten. Vor allem bei den Personalkosten darf es nicht zu Einsparungen, beispielsweise durch Outsourcing, kommen.
- Es ist darauf zu achten, dass Tariflöhne gezahlt werden und die Arbeitsbedingungen tariflich festgelegt werden, um eine fachmännische Pflege des öffentlichen Grüns zu gewährleisten.
- Auch darf es nicht zu Kahlschlagmaßnahmen kommen, die die Grünflächenarbeiten vermeintlich erleichtern würden.
- In der Vergangenheit gab es auch immer wieder Diskussionen darüber, finanzielle Mittel, die für Spielplätze vorgesehen sind, stattdessen für das öffentliche Grün zu verwenden. Diese beiden Bereiche dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, eine Umschichtung der finanziellen Mittel verbietet sich.
- Der Etat für Erhalt und Pflege des öffentlichen Grüns muss deshalb erhöht werden.
Begründung
Aus dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu den steigenden Anforderungen und finanziellen Auswirkungen bei der Pflege des öffentlichen Grüns wird deutlich, dass das Budget für das Haushaltsjahr 2020 erheblich überschritten wurde. Daraus resultierende Konsequenzen für die Zukunft werden nicht benannt. Die wachsende Stadt und die Folgen des Klimawandels werden auch zukünftig einen erhöhten Budgetbedarf fordern. Für eine ökologische Stadtentwicklung spielt die sorgfältige Pflege des öffentlichen Grüns eine gewichtige Rolle. Deshalb darf es in diesem Bereich nicht zu Einsparungen kommen, die die Qualität der geleisteten Arbeit mindern, wodurch Schäden für das städtische Klima riskiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2021MM 43Wachsende Stadt und Klimafolgen - Steigende Anforderungen und finanzielle Auswirkungen im Bereich der Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Grüns sowie Auswirkungen der CoronaPandemie im Produktbereich 22Magistratsvortrag
- 18. Mai 2021OFOF 11/7Keine Kürzungen bei der Pflege des öffentlichen GrünsOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 1. Juni 2021Sie sind hierOAOA 17Keine Kürzungen bei der Pflege des öffentlichen GrünsAnregung
- 1. Oktober 2021BB 345Keine Kürzungen bei der Pflege des öffentlichen GrünsMagistratsbericht
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 53 WochenBB 118Keine Kürzungen bei der Pflege des öffentlichen GrünsMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, IBF und Gartenpartei (= Annahme)