Gesundheit geht vor! Fußgängerinnen und Fußgängern auf der Leipziger Straße zum Schutz vor Corona die Nutzung der Fahrbahn gestatten
Begründung
Fußgängerinnen und Fußgängern auf der Leipziger Straße zum Schutz vor Corona die Nutzung der Fahrbahn gestatten Vorgang: OM 4956/19 OBR 2; ST 2087/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird mit Verweis auf eine Eilbedürftigkeit nach § 4 Abs. 10 S. 4 der Geschäftsordnung für Ortsbeiräte gebeten innerhalb von vier Wochen, zu prüfen und zu berichten, a) ob und in welchem räumlichen Umfang die Leipziger Straße für den Zeitraum der Corona-Pandemie für den Autoverkehr gesperrt werden kann und sollte, um den Fußgänger*innen die Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern zu ermöglichen, um so den Infektionsschutz effektiv zu ermöglichen und die Verkehrssicherheit der Fußgänger*innen zu erhöhen. Festgestellt sei an dieser Stelle, dass die Fußgänger*innen derzeit häufig auf die Fahrbahn für Autos und Fahrrädern ausweichen, um gegenseitig den Abstand möglichst zu wahren. b) wie die Fußgänger*innen auf stark frequentierten Einkaufsstraßen, insbesondere der Leipziger Straße, die Fußgänger*innen auf die dringende Empfehlung zum Tragen einer Mund- Nasenmaske für den Zeitraum der Corona-Pandemie aus Infektionsschutzgründen hingewiesen werden können. c) falls die Frage zu a.) bejaht wird, sollte bei der Umsetzung der Beschluss des OBR2 vom 19.08.2019, OM 4956, mit der zusätzlichen Fragestellung Anwendung finden, ob bei der Sperrung in dieser Situation, die Leipziger Straße auch für den Fahrradverkehr mindestens teil- und zeitweise gesperrt werden sollte. Begründung: Aufgrund der starken Frequentierung und der engen Gehwege auf der Leipziger Straße ist die nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes so dringend geforderte Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern nicht möglich. Häufig wechseln nun Fußgänger, um den Mindestabstand, zu wahren auf die Fahrbahn für Autos und Radfahrer, so dass gefährliche Verkehrssituationen die Folge sind. Auch vor dem Hintergrund der weitgehenden Kontakteinschränkungen und der weiteren notwendigen Maßnahmen, die zum Schutz der Bevölkerung im öffentlichen Raum getroffen wurden, muss die Sicherheit der Anwohner*innen auch bei der Grundversorgung mit Lebensmitteln gewährleistet werden. Diese Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Passant*innen könnte darüber hinaus auch dem Ankurbeln des Einzelhandels dienen, da viele Menschen aktuell die Leipziger Straße aus gesundheitlichen Gründen meiden müssen. Zudem verhindern Schlangen, die sich vor Geschäften aufgrund von Zugangsbeschränkungen bilden, und zahlreiche Baustellen, dass sich die Menschen auf der Leipziger Straße besser verteilen können. Der Ortsbeirat hat in seinem Beschluss vom 19.08.2019, OM 4956, zahlreiche Hinweise gegeben, wie die Umsetzung einer Sperrung stattfinden könnte. Aus dem Beschluss ergeben sich ggf. auch Chancen für den Einzelhandel und die Gastronomie in dieser besonderen Situation.