Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Gesundheit geht vor! Fußgängerinnen und Fußgängern auf der Leipziger Straße zum Schutz vor Corona die Nutzung der Fahrbahn gestatten

Vorlagentyp: V
69 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Leipziger Straße während der Corona-Pandemie für den Autoverkehr zu sperren, um Fußgängern die Einhaltung des Mindestabstands zu ermöglichen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies soll auch zur Unterstützung des Einzelhandels beitragen, da viele Menschen die Straße aus gesundheitlichen Gründen meiden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Fragen an den Magistrat

a) ob und in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang die Leipziger Straße für den Zeitraum der Corona-Pandemie für den Autoverkehr gesperrt werden kann und sollte, um den Fußgängerinnen und Fußgängern die Einhaltung der Abstandsregel von mindestens eineinhalb Metern zu ermöglichen, um so den Infektionsschutz effektiv zu ermöglichen und die Verkehrssicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen.

b) wie die Fußgängerinnen und Fußgänger auf stark frequentierten Einkaufsstraßen, insbesondere der Leipziger Straße, auf die dringende Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske für den Zeitraum der Corona-Pandemie aus Infektionsschutzgründen hingewiesen werden können;

c) falls die Frage zu a) bejaht wird, sollte bei der Umsetzung die Anregung des Ortsbeirates vom 19.08.2019, OM 4956, mit der zusätzlichen Fragestellung Anwendung finden, ob bei der Sperrung in dieser Situation die Leipziger Straße auch für den Fahrradverkehr mindestens teil- und zeitweise gesperrt werden sollte.

Begründung

Aufgrund der starken Frequentierung und der engen Gehwege auf der Leipziger Straße ist die nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes so dringend geforderte Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb Metern nicht möglich. Häufig wechseln nun Fußgängerinnen und Fußgänger, um den Mindestabstand zu wahren, auf die Fahrbahn für Autos und Radfahrer, sodass gefährliche Verkehrssituationen die Folge sind. Auch vor dem Hintergrund der weitgehenden Kontakteinschränkungen und der weiteren notwendigen Maßnahmen, die zum Schutz der Bevölkerung im öffentlichen Raum getroffen wurden, muss die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner auch bei der Grundversorgung mit Lebensmitteln gewährleistet werden. Diese Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Passantinnen und Passanten könnte darüber hinaus auch dem Ankurbeln des Einzelhandels dienen, da viele Menschen aktuell die Leipziger Straße aus gesundheitlichen Gründen meiden müssen. Zudem verhindern Schlangen, die sich vor Geschäften aufgrund von Zugangsbeschränkungen bilden, und zahlreiche Baustellen, dass sich die Menschen auf der Leipziger Straße besser verteilen können. Der Ortsbeirat hat in seiner Anregung vom 19.08.2019, OM 4956, zahlreiche Hinweise gegeben, wie die Umsetzung einer Sperrung stattfinden könnte. Aus dem Beschluss ergeben sich ggf. auch Chancen für den Einzelhandel und die Gastronomie in dieser besonderen Situation.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 30. Mai 2019OFOF 840/2Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos bleiben mal draußenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 19. August 2019OMOM 4956Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos bleiben mal draußenDirektanregung
  3. 18. November 2019STST 2087Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos bleiben mal draußenStellungnahme
  4. 27. Mai 2020OFOF 1076/2Gesundheit geht vor! Fußgängerinnen und Fußgängern auf der Leipziger Straße zum Schutz vor Corona die Nutzung der Fahrbahn gestattenOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
  5. 27. Mai 2020Sie sind hier
    VV 1629Gesundheit geht vor! Fußgängerinnen und Fußgängern auf der Leipziger Straße zum Schutz vor Corona die Nutzung der Fahrbahn gestatten
    Anfrage
  6. 25. September 2020STST 1705Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos bleiben mal draußenStellungnahme
  7. 25. September 2020Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 1706Gesundheit geht vor! Fußgängerinnen und Fußgängern auf der Leipziger Straße zum Schutz vor Co-rona die Nutzung der Fahrbahn gestattenStellungnahme
  8. 4. Februar 2021OFOF 1312/2Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos versuchsweise draußen lassenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
  9. 22. Februar 2021OMOM 7241Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos versuchsweise draußen lassenDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 42 · 24.08.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 43 · 21.09.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen