Stabilisierung der Friedhofsgebühren
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 180 vom 04.11.2022 "Änderung der Friedhofsordnung (FO) und der Friedhofs-und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) der Stadt Frankfurt am Main" wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung zügig über den Umsetzungsstand der Ergebnisse und der daraus abgeleiteten Maßnahmen und Projekte der Organisationsuntersuchung der städtischen Friedhöfe "Friedhof 2020" aus dem Jahr 2014 zu berichten. Ferner ist über die Ergebnisse und Projekte des weiterentwickelten Friedhofskonzeptes 2030 zu berichten. Im Einzelnen ist auf folgende Handlungsfelder einzugehen, wobei auch jeweils der Beitrag zu einer Stabilisierung der Friedhofsgebühren qualitativ und quantitativ darzulegen ist: a) nachfrageorientiertes Leistungsangebot; Grabarten b) Flächenmanagement c) Gebäudemanagement d) Arbeitsabläufe und -organisation e) Öffentlichkeitsarbeit.
Begründung
Die Frankfurter Friedhöfe haben gerade wegen ihrer dezentralen Struktur, den zahlreichen Stadtteilfriedhöfen, einen in vielerlei Hinsicht hohen Wert: kulturell, ökologisch und sozial. Umso wichtiger ist es, den chronisch defizitären Friedhofsgebührenhaushalt zu stabilisieren und strukturell sowohl auf der Ausgaben- wie auch auf der Einnahmenseite zu Verbesserungen zu kommen. Das beständige Erhöhen der Friedhofs- und Bestattungsgebühren wird die Ursache der Unterdeckung, zu wenige Bestattungsfälle auf den Frankfurter Friedhöfen, nicht nur nicht lösen, sondern eher weiter verschärfen. Die Gebührenerhöhungsspirale muss daher perspektivisch gestoppt werden. Zu diesem Zweck gab es im Jahr 2014 unter dem Titel "Friedhof 2020" eine umfangreiche Organisationsuntersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit. Daraus wurde das Friedhofskonzept 2020 erarbeitet und mittlerweile anscheinend zu einem Friedhofskonzept 2030 weiterentwickelt. Die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung, die daraus abgeleiteten Maßnahmen und deren mutmaßliche Aufnahme sowie Umsetzung in den Friedhofskonzepten wurden allerdings nie vollumfänglich veröffentlicht und der Stadtverordnetenversammlung zugänglich gemacht. Die Situation und Entwicklungsperspektive der Frankfurter Friedhöfe und damit auch die Angemessenheit und Unausweichlichkeit von Gebührenerhöhungen kann ohne diese Kenntnis nur unzureichend bewertet werden. Deshalb müssen diese Informationen zügig bereitgestellt werden, um der Stadtverordnetenversammlung Steuerungsentscheidungen zu ermöglichen.
Beratungsverlauf 4 Sitzungen