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Änderung der Friedhofsordnung und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
184 Wochen bis zur Antwort13 Stationen im Verfahren25 SitzungenAbgelehnt

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 212

Betreff: Änderung der Friedhofsordnung und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2205 (M 156) I. Die im Entwurf vorgelegten Änderungen der Friedhofsordnung sowie der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main werden beschlossen. II. Der Fortführung der in 2010 eingeführten Härtefallregelung für Bestattungen von Nicht-Bestattungspflichtigen, von Verstorbenen bis zum vollendeten 5.Lebensjahr sowie dem Urnenreihengrab als bisher günstigste Bestattungsart wird zugestimmt und geht in Höhe von insgesamt voraussichtlich 116.000,-€ pro Jahr zu Lasten des vorhandenen Budgets des Dezernats X. III. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere, auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt, zu veranlassen. IV. Es dient zur Kenntnis, dass der Gebührenhaushalt Friedhofs- und Bestattungswesen im Jahr 2012 mit einer jahresbezogenen Unterdeckung in Höhe von 1.420.150,36 € abgeschlossen hat. Das kumulierte Defizit aus 2011 und 2012 beläuft sich damit auf insgesamt 2.401.141,80 €. Auch in 2013 wird mit einer Unterdeckung im Gebührenhaushalt Friedhofs- und Bestattungswesen von rund 2 Mio.€ (Stand 09/2013) gerechnet, so dass im Zeitraum 2011 bis 2013 eine Unterdeckung des Gebührenhaushaltes von insgesamt rd. 4,4 Mio. € zu verzeichnen ist. V. Der Budgetüberschreitung in Höhe von 1.420.150,36 € aus dem Jahr 2012 wird ebenso zugestimmt wie der Überschreitung (voraussichtlich 2 Mio.€) im laufenden Rechnungsjahr 2013. VI. Die Deckung der Überschreitungen 2011 und 2012 wird, entgegen der bisherigen Darstellung in den jeweiligen Jahresabschlüssen, abschließend aus dem allgemeinen Haushalt finanziert. Die Überschreitung 2013 wird im Rahmen des kommenden Jahresabschlusses hinsichtlich ihrer Deckung noch beordnet, Eine Rückführung aus Gebührenmitteln wird damit auch für das Jahr 2013 ausgeschlossen.

Begründung: A. Zielsetzung

  1. Ausgangslage: Die derzeitige Friedhofsordnung (FO) und die Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) sind mit dem 01.08.2010 in Kraft getreten (siehe § 8371 zur M 86 / 2010). Die damaligen wesentlichen Änderungen waren: - Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen - Neuordnung der Gebührentatbestände (Reduzierung) - Neugestaltung der Preiskalkulation nach Äquivalenzziffern auf Basis aktualisierter Kostendaten Durch die Neugestaltung der Gebührenkalkulation ergaben sich Erhöhungen aber auch Reduktionen bei einzelnen Gebührentatbeständen. Eine Gebührenerhöhung zum Ausgleich des Gebührenhaushaltes wurde davor letztmalig in 2002 notwendig. Ziel der Neufassung der Friedhofsordnung und Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung in 2010 war es bei einem ausgeglichenen Haushalt einfachere, transparentere und serviceorientiertere Angebote zu schaffen, sowie den Erhalt der Friedhofskultur zu fördern. Tatsächlich entwickelte sich gerade die finanzielle Situation gegenläufig. Zum einen waren steigende Kosten zu verzeichnen (Tarifsteigerungen, höhere Kosten für Strom, Energie usw.) die jedoch weitestgehend durch eine restriktive Sparpolitik aufgefangen werden konnten. Zum anderen ist ein Einbruch der Gebühreneinnahmen zu verzeichnen. Die Gründe hierfür sind vielfältig und nur einige hier genannt: - Trend zu pflegeextensiven Grabarten - Schwindende Verortung der Menschen ("Heimatort") - Trend zu kostengünstigen Bestattungsformen (Geld / Kostenfaktor) - Rückgang der Sterbefälle in Frankfurt - Rückgang der Bestattungsfälle in Frankfurt Sterbefälle in Frankfurt: Seit einigen Jahren ist ein stetiger Rückgang der Sterbezahlen in Frankfurt am Main zu verzeichnen. Diese Zahlen werden durch den Vergleich der Sterbefallzahlen von Frankfurt mit dem Bundesdurchschnitt nochmals deutlicher. Während in Frankfurt die Sterbeziffer 7,9 beträgt, liegt diese im Bundesdurchschnitt mit 10,8 deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht den rückläufigen Trend der Sterbefälle in Frankfurt am Main. Bestattungen in Frankfurt: Basierend auf den bereits oben dargestellten sinkenden Sterbefallzahlen ist auch ein deutlicher Rückgang an durchgeführten Bestattungen auf den 36 Friedhöfen in Frankfurt festzustellen. Während in 2002 noch 5.644 Bestattungen durchgeführt wurden, waren es in 2012 nur noch 4.997.
  2. Weitere Probleme und Folgen: Neben dem Rückgang der absoluten Zahlen der Sterbefälle und Bestattungen ist in den letzten Jahren auch eine Veränderung bei der Wahl der Bestattungsart zu verzeichnen. Es lassen sich verkürzt zwei Trends feststellen: zum einen geht der Trend weg vom Erdgrab hin zur Urne, und zum anderen werden vermehrt Reihengrabstätten statt Wahlgräber nachgefragt. Während noch vor etwas mehr als 10 Jahren mit über 40% das klassische Erdgrab als Bestattungsart gewählt wurde, ist die Zahl der Erdgräber bis 2012 auf 34,3 % zugunsten der Urnenbeisetzung zurückgegangen. Bevorzugt werden hier vor allem die Urnen-Rasengrabstätten. In dem selben Zeitraum sank die Bestattung / Beisetzung in einer Wahlgrabstätte von ehemals 69,2 % auf 66 %. Dies bedeutet neben den sinkenden Gebühreneinnahmen aufgrund reduzierter Bestattungszahlen einen weiteren Rückgang der Gebühreneinnahmen aufgrund der zunehmend nachgefragten in der Regel kostengünstigeren Bestattungsform der Reihengrabstätten und Urnenbeisetzungen. Gleichzeitig gibt es einen deutlichen Rückgang an Verlängerungen von Wahlgrabstätten zu verzeichnen. Dies führt ebenfalls zu Einnahmeverlusten. Der Magistrat hat auf diese Entwicklung in 2010 mit einer veränderten Friedhofs- und Gebührenordnung reagiert. Der allgemeine Trend hin zu günstigen und pflegeextensiven Bestattungsformen hat sich seitdem allerdings fortgesetzt. Diese Entwicklungen wirken sich auch auf die Bewirtschaftung der Friedhöfe aus. Durch die abnehmende Anzahl an Gräbern und die verstärkte Nachfrage nach kleineren Grabstätten fallen zusätzlich zunehmend mehr Flächen zur Pflege an den Friedhof zurück, was als Konsequenz mit einer Steigerung der Pflege- und Unterhaltungskosten für den Friedhof einhergeht.
  3. Jahresbezogene Unterdeckung: Aufgrund der vorab erläuterten gegenläufigen Entwicklungen von Kostensteigerungen einerseits und rückläufigen Gebühreneinnahmen andererseits, hat der Gebührenhaushalt des Friedhofs- und Bestattungswesens im Jahr 2012 mit einem Defizit von 1.420.150,36 € abgeschlossen. Das Defizit begründet sich vor allem dadurch, dass im Gebührenhaushalt im Jahr 2012 deutliche Mindererträge zu verzeichnen sind. Dem Sollansatz der Gebühren von 10.900T € steht ein Ist von rund 9.356T € gegenüber. Somit ergibt sich eine Abweichung von der Planung in Höhe von rund 1.544T €. Im Haushaltsjahr 2012 konnte mit rund 3% zu 2011 dennoch eine geringfügige Steigerung der Gebühreneinnahmen verzeichnet werden. Den Gesamterträgen 2012 in Höhe von rund 10.063T € standen Gesamtaufwendungen in Höhe von rund 11.483T€ gegenüber. Die vorab dargestellten Probleme und die damit begründeten Folgen haben dazu geführt, dass trotz einer restriktiven Ausgabenpraxis und der Erhöhung der Gebühreneinnahmen das Defizit nicht weiter gesenkt werden konnte. Im Bereich der Sach- und Dienstaufwendungen, der Bauunterhaltung und der Fremdpflege wurde in Folge der restriktiven Ausgabenpraxis der Ansatz von 2.601T€ um rund 260T € nicht ausgeschöpft. Aufgrund des hohen Anteils an Fixkosten, wie Personalaufwendungen, Abschreibungen, kalkulatorische Kosten und Kosten aus interner Leistungsverrechnung von in der Summe rund 9.125T € - dies entspricht rund 79% der Gesamtaufwendungen- ist der Handlungsspielraum für weitere Einsparungen beschränkt.
  4. Lösungsansätze: Aufgrund gesetzlicher Änderungen sowie notwendiger Anpassungsbedarfe, die sich aus den Erfahrungen der letzten Jahre seit der Neufassung in 2010 ergeben haben, ist eine Überarbeitung der Friedhofsordnung vorzunehmen. Darüber hinaus erfordert die aktuelle Entwicklung des Gebührenhaushaltes eine Anpassung der Gebührenkalkulation an die veränderten Fallzahlen und Kostendaten. 4.1 Friedhofsordnung (FO) Aufgrund der Änderung des Hessischen Friedhofs- und Bestattungsrechtes zum 02.02.2013 muss die FO hinsichtlich der dort getroffenen Regelungen geändert werden. - § 12 Abs. 6: Eine Ausnahme von der Sargpflicht aus religiösen Gründen ist aufzunehmen. Mit der Änderung kann aus religiösen Gründen für Sargbestattungen eine Ausnahme von der Sargpflicht zugelassen werden. Eine Vielzahl der jetzt vorgeschlagenen Änderungen in der FO stellt eine Modifizierung bzw. Spezifizierung von bestehenden Regelungen dar. Neben redaktionellen Änderungen und sprachlichen Klarstellungen sind dies insbesondere: - § 6 Abs. 1: Ausweispflicht für Azubis: Auszubildende und Praktikanten, die sich in Begleitung einer/s Dienstleistungserbringerin/s befinden, müssen keinen Ausweis mehr beantragen. Dies stellt eine Verfahrensvereinfachung dar. - § 9 Abs. 6: Beistellung von Särgen und Urnen Särge und Urnen sind mindestens 2 Stunden vor der Trauerfeier oder dem Bestattungs- oder Beisetzungstermin auf dem dafür vorgesehenen Friedhof beizustellen. Hiermit soll sichergestellt werden, dass diese rechtzeitig vor Ort bereitstehen. - § 12 Abs. 2: Anzeigepflicht für Überurnen Die Verwendung von Überurnen ist der Friedhofsverwaltung mitzuteilen. - § 13 Abs. 2: Umbettungen Der Absatz wird sprachlich konkretisiert. Die Erlaubnis zur Umbettung oder Ausgrabung einer Leiche darf nur erteilt werden, wenn besondere Gründe das öffentliche Interesse an der Wahrung der Totenruhe deutlich überwiegen. Diese bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der Erlaubnis der Friedhofsverwaltung im Einvernehmen mit dem Amt für Gesundheit. Der Antrag auf Umbettung oder Ausgrabung von Leichen oder Urnen ist durch den nächsten Angehörigen im Einverständnis etwaiger weiterer Angehöriger und der/des Nutzungsberechtigten oder der/des Verfügungsberechtigten zu stellen. - § 15 Abs. 4: Ablauf der Reihengrabstätten Der Ablauf der Ruhefrist wird nur noch durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegeben. - § 25 Abs. 2: Gemeinschaftsanlage für Nicht-Bestattungspflichtige Es wird klargestellt, dass individuelle Bepflanzungen, Grabmale, Einfassungen oder sonstige fundamentierte Grabausstattungen nicht gestattet sind. Persönliche Grabbeigaben wie z.B. Kuscheltiere sind selbstverständlich weiter möglich. - § 28 Abs. 1: Gestaltung von Grabstätten Bei der Errichtung oder Veränderung der sicherheitsrelevanten Parameter eines Grabmals, einer Einfassung oder einer sonstigen Grabausstattung bedarf es der schriftlichen vorherigen Erlaubnis der Friedhofsverwaltung. Es gilt die "Technische Anleitung zur Sicherheit von Grabmalanlagen" (TA-Grabmal) in der jeweils geltenden Fassung. - §§ 29 und 30: Fundamentierungen von Grabstätten Fundamentierungen, Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen sind nur innerhalb der Grabstätte einzubringen. - § 30 Abs. 5: Grabplatten an Urnenkammern Grabplatten, die zur Verschließung einer Urnenkammer dienen, müssen umgehend nach der Beisetzung eingebracht werden. - § 37 Abs. 2: Nutzung der Trauerhallen Um die organisatorischen Abläufe besser planen zu können, bedürfen Musik- und Gesangsdarbietungen der vorherigen Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung. Dabei ist die Art der Nutzung der Trauerhalle, die Nutzung der Musikanlagen oder der Orgel anzugeben. - § 39: Allgemeine Ermächtigungsgrundlage Die Stadt Frankfurt am Main kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen im Einzelfall erlassen. - § 42: Ordnungswidrigkeiten Die Regelungen werden an die vorangegangenen Änderungen angepasst. Neben den bereits erwähnten Änderungen, ist die Überarbeitung der FO unumgänglich, da hier eine entsprechende rechtliche Grundlage zur Gebührenerhebung für folgende Tatbestände geschaffen werden musste: - § 16 Abs. 2: Vorauserwerb einer Grabstätte ist bereits für 5 Jahre statt früher 10 Jahre möglich - § 19 Abs. 4: Gruft-Aufbauten sind in Zukunft möglich - § 21: Nutzung der Reihen-Rasengrabstätte Hier soll in Zukunft lediglich eine Platte gelegt werden. Damit verbunden werden die individualisierbaren Grabstätten nicht mehr belegt bzw. angeboten. Die Bestattung von Personen, die durch das Ordnungsamt (§13 Abs. 4 FBG) bzw. durch ein Krankenhaus, Heim, Sammelunterkunft, Pflege- und Gefangenenanstalt oder ähnlicher Einrichtung (§13 Abs. 3 FBG) veranlasst werden, kann dann ebenfalls in einer Rasengrabstätte erfolgen. - § 22: Schaffung einer neuen Bestattung im Trauerhain (=Baumbestattungen) Es wird neu die Möglichkeit einer Bestattung in einer Urnenreihengrabstätte im Trauerhain aufgenommen. - § 24: Schaffung einer Rechtsgrundlage für das gärtnerbetreute Grabfeld. Hier ist jedoch keine neue Kalkulation notwendig, da diese Grabart analog zu den landschaftlich gestalteten Grabstätten zählt. - § 38: Nutzung der "kleinen Hallen" bzw. Aussegnungsräumen Die Räume werden zunehmend für Trauerfeiern genutzt. Hierfür ist eine entsprechende Gebühr anzusetzen. Die Anpassung der Friedhofsordnung an geltendes Recht sowie an die Verwaltungspraxis und die vorab ausgeführten vorgesehenen Überarbeitungen, erfordern in der Folge auch eine Anpassung der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung. Grundsätzlich stellt die vorgelegte Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung eine Umsetzung der Friedhofsordnung dar, die den rechtlichen Anforderungen des FBG, des EU-Rechts, als auch der laufenden Rechtsprechung in diesem Bereich entspricht. 4.2 Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) 4.2.1 Anpassung der FBGO an Änderungen der FO: Zunächst sind die oben aufgeführten Änderungen aus der Friedhofsordnung in die FBGO umzusetzen: - Neu-Kalkulation der Gruft Aufbauten In der FBGO wurde neu eine Erdwahlgrabstätte als ausgemauerte Grabstätte (Gruft) - mit Aufbau aufgenommen. Da dieser Gebührentatbestand neu eingeführt wird, ist dieser auch neu zu kalkulieren. - individualisierbare Grabstätten werden nicht mehr angeboten, aufgrund der "Soll-Regelung" bei den Rasen-Reihengrabstätten; der Gebührentatbestand entfällt entsprechend - Neu-Kalkulation einer Beisetzungsgebühr sowie der Grabart Reihengrabstätte im Trauerhain Da diese Gebührentatbestände neu eingeführt werden, sind diese auch neu zu kalkulieren. - Aufnahme der Fallzahlen der Nutzung der kleinen Hallen Die kleinen Hallen bzw. Aussegnungsräume wurden den Trauerhallen Kategorie B und C zugeordnet und die Fallzahlen entsprechend in der Kalkulation berücksichtigt. 4.2.2 Aktualisierung der Kostendaten Für die Prognose der ansatzfähigen Kosten wurde das Jahresergebnisses 2010 mit den allgemeinen Kostensteigerungen hochgerechnet. Hierzu erfolgte eine detaillierte Betrachtung und Hochrechnung der im Basisjahr 2010 angefallenen Ist-Kosten. Für die Hochrechnung wurden je nach Kostenarten (Personal- und Sachkosten) die tatsächlichen und erwarteten Tarifsteigerungen und Inflationsraten zugrunde gelegt. In den Jahren 2011 und 2012 erfolgte eine Überprüfung der Kalkulation anhand der jeweiligen Jahresergebnisse. Insofern dies notwendig wurde, wurde die Hochrechnung anhand der aktuellen Entwicklungen für den zweijährigen Kalkulationszeitraum angepasst. Dabei wurden die Gesamtkosten zunächst um einzelne nicht gebührenrelevante Tatbestände bereinigt. Nach dem Äquivalenzprinzip der Gebührenerhebung sind Leistungen, die im öffentlichen Interesse stehen, aus der Kalkulation auszugliedern. Hierzu zählen im Bereich des Friedhofes z. B. die Nutzung zur Naherholung, Wegenetzfunktion, sowie ökologische und klimatologische Aspekte (Grünpolitischer Wert). Der bisher abgegrenzte Anteil des sogenannten Grünpolitischen Wertes liegt derzeit bei 30,9 % und wird gebührenneutral, d. h. nicht auf den Gebührenschuldner umgelegt, abgegrenzt. Die Kalkulation geht im Ergebnis von gebührenfähigen Gesamtaufwendungen im Gebührenhaushalt Friedhofs- und Bestattungswesen von 12.180.368,-€ aus. Diese werden mittels der beigefügten Kalkulation auf die einzelnen Gebührentatbestände umgelegt. Die Fallzahlen pro Gebührentatbestand orientieren sich an den Ist-Werten aus dem Jahr 2011 und wurden anhand der Fallzahlen aus 2012 im Trend verifiziert. Die Kalkulation ist auf Basis dieser Fallzahlen kostendeckend. Hierdurch ergibt sich insbesondere aufgrund der rückläufigen Fallzahlen eine deutliche Gebührensteigerung bei den einzelnen Gebührentatbeständen von durchschnittlich 25%. Aufgrund zunehmender Konkurrenzangebote und sich einer sowieso schon zur kostengünstigen Bestattung hin entwickelten Bestattungskultur, ist bei zunehmender Gebührenhöhe mit einer noch größeren Diskrepanz zwischen Sterbe- und Bestattungsfällen sowie einer noch stärkeren Tendenz zu kostengünstigen Bestattungsarten zu rechnen, sodass das Risiko besteht, dass die der Kalkulation zugrunde liegenden Fallzahlen nicht erreicht werden und im Ergebnis trotz höherer Gebührensätze die kalkulierten Einnahmen nicht erzielt werden können. Auf eine ausgeglichene Kalkulation im Gebührenhaushalt kann andererseits aufgrund der rechtlichen Vorgaben und den Auflagen der Aufsichtsbehörde nicht verzichtet werden. Allerdings wurde, um eine noch stärkere Gebührenerhöhung und Verschärfung der Entwicklungen zu vermeiden, auf einen Ausgleich des aufgelaufenen Defizits aus 2011 und 2012 über Gebühreneinnahmen verzichtet. Die Deckung der Überschreitungen 2011 und 2012 wird, entgegen der bisherigen Darstellung in den jeweiligen Jahresabschlüssen, abschließend aus dem allgemeinen Haushalt finanziert. Die Überschreitung 2013 wird im Rahmen des kommenden Jahresabschlusses hinsichtlich ihrer Deckung noch beordnet. Eine Rückführung aus Gebührenmitteln wird auch für das Jahr 2013 ausgeschlossen. Härtefallregelung: Einzelne Gebührentatbestände waren 2010 vom Satzungsgeber gegenüber der Kalkulation aus sozialen Gründen abgesenkt (Härtefallregelung). In 2010 ergab sich bei den Fallbeispielen für Nicht-Bestattungspflichtige, für Verstorbene bis zum vollendeten
  5. Lebensjahr sowie der Urnenreihengrabstätte, als bisher günstigste Bestattungsform, eine deutliche Steigerung pro Bestattungsfall. Um in diesen Bereichen Härtefälle zu vermeiden, wurde in dieser Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung zu Lasten des allgemeinen Haushaltes zunächst eine Begrenzung der Kostensteigerung pro Bestattungsfall auf maximal 10% vorgesehen und diese Gebührentatbestände gegenüber den Kalkulationswerten entsprechend abgesenkt. Auch bei der nun vorliegenden Nachkalkulation würden in diesen Fallbeispielen überproportionale Gebührensteigerungen anfallen. Es ist daher vorgesehen, die Härtefallregelung fortzusetzen und die Kostensteigerungen pro Bestattungsfall bei Nichtbestattungspflichtigen und Verstorbene bis zum vollendeten
  6. Lebensjahr, sowie für das Urnenreihengrab zu begrenzen. Diese Härtefallregelung zu Lasten des allgemeinen Haushaltes nimmt voraussichtlich ein Volumen von insgesamt rund 116 T€ p.a. ein. B. Alternative Eine Anpassung der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main ist aufgrund der Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie notwendiger Anpassungsbedarfe, die sich aus den Erfahrungen der letzten Jahre seit der Neufassung in 2010 ergeben haben, vorzunehmen. Die Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung ist hieran anzupassen. Darüber hinaus ist die Kalkulation zu aktualisieren. Auf eine Anpassung der Gebührensätze und eine ausgeglichene Kalkulation im Gebührenhaushalt kann aufgrund der rechtlichen Vorgaben und den Auflagen der Aufsichtsbehörde, wonach die Gebühren so zu bemessen sind, dass eine Kostendeckung nicht gefährdet wird und auf einen regelmäßigen Ausgleich der Gebührenhaushalte ganz besonders zu achten ist, nicht verzichtet werden. Alternativ könnte zu der vollständig kostendeckenden Kalkulation zudem ein Ausgleich des aufgelaufenen Altdefizits über den Kalkulationszeitraum vorgesehen werden. Die Kalkulation geht von gebührenfähigen Gesamtaufwendungen im Gebührenhaushalt Friedhofs- und Bestattungswesen von 12.180.368,-€ aus. Zusätzlich müsste dann das aufgelaufene Altdefizit aus den Vorjahren 2011 - 2013 von insgesamt voraussichtlich 4,4 Mio. € über den Kalkulationszeitraum über die Gebühren ausgeglichen werden. Bei einer Kostendeckenden Kalkulation sowie Einrechnung des vollen Ausgleichs des Defizits aus den Jahren 2011 - 2013 im Kalkulationszeitraum wäre eine noch deutlichere Gebührenerhöhung vorzunehmen. Im Durchschnitt würde die Erhöhung für jeden Gebührentatbestand dann deutlich über 30 % liegen. Ein zusätzlicher Ausgleich des Defizits über den Finanzplanungszeitraum erhöht die notwendige Gebührenanpassung und führt somit durch die noch höheren Gebührensätze zu einer Verschärfung der vorab beschriebenen Problematik. Wie bereits unter Abschnitt 4.2 erläutert, wird daher auf einen Ausgleich des aufgelaufenen Defizits über Gebühreneinnahmen verzichtet. C. Lösung Um die rechtlichen Voraussetzungen des Kommunalen Abgabengesetzes und des Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes umzusetzen, ist eine Änderung der Friedhofsordnung und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung unumgänglich. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt daher einer Änderung der beiden Satzungen im Sinne der beigefügten Entwürfe zu. Beide Satzungen sollen zum 01.01.2014 inkrafttreten. Die Kommission für das Friedhofs- und Bestattungswesen wurde in ihren Sitzungen am 05. und
  7. Juni 2013 zur Änderung der Satzungen gehört. Die Deckung der Überschreitungen 2011 und 2012 wird, entgegen der bisherigen Darstellung in den jeweiligen Jahresabschlüssen, abschließend aus dem allgemeinen Haushalt finanziert. Die Überschreitung 2013 wird im Rahmen des kommenden Jahresabschlusses hinsichtlich ihrer Deckung noch beordnet, Eine Rückführung aus Gebührenmitteln wird damit auch für das Jahr 2013 ausgeschlossen. D. Kosten Die zitierte Härtefallregelung zu Lasten des allgemeinen Haushaltes nimmt voraussichtlich ein Volumen von insgesamt rund 116 T€ p.a. ein. Darüber hinaus wurde die Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung mit der Maßgabe erstellt, dass die Auflagen der Aufsichtsbehörde erfüllt werden, wonach die Gebühren so zu bemessen sind, dass eine Kostendeckung nicht gefährdet wird. Auf einen regelmäßigen Ausgleich der Gebührenhaushalte ist gemäß Erlass vom 17.09.2012 ganz besonders zu achten. Anlage Entwurf_FBGO (ca. 73 KB) Anlage Entwurf_FO (ca. 287 KB) Anlage Fallbeispiele (ca. 21 KB) Anlage Gebuehrenkalkulation_Teil_1+2 (ca. 777 KB) Anlage Gutachten (ca. 124 KB) Anlage Uebersicht_Gebuehrensaetze (ca. 171 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 02.12.2013, NR 746 Antrag vom 10.12.2013, NR 752 Antrag vom 10.12.2013, NR 753 Antrag vom 11.12.2013, NR 755 Antrag vom 21.11.2013, OF 514/3 Antrag vom 03.01.2014, OF 426/2 Antrag vom 08.01.2014, OF 531/3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. November 2010STST 1593Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention 182 garantierenfStellungnahme
  2. 8. November 2013Sie sind hier
    MM 212Änderung der Friedhofsordnung und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main
    Magistratsvortrag
  3. 21. November 2013OFOF 514/3Geplante Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenkenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 2. Dezember 2013NRNR 746Stadtgesellschaftliche Grundsatzdiskussion über den künftigen Umgang mit verstorbenen Menschen in FrankfurtSTVV-Antrag · FREIE_WÄHLER
  5. 10. Dezember 2013NRNR 753Änderung der Friedhofsordnung: Assistenzhunde zulassenSTVV-Antrag · Piraten
  6. 10. Dezember 2013NRNR 752Änderung der Friedhofsordnung: Bürokratie bei Fotoaufnahmen abbauenSTVV-Antrag · Piraten
  7. 11. Dezember 2013NRNR 755Kein finanzieller Anreiz zur anonymen BestattungSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  8. 3. Januar 2014OFOF 426/2Friedhofssatzung: Faire Natursteine auf Frankfurter FriedhöfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  9. 8. Januar 2014OFOF 531/3Neue Friedhofsordnung - Konzept Ewigkeitsgrab auf dem Hauptfriedhof möglich?Ortsbeiratsantrag · FDP
  10. 20. März 2014OMOM 3000Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenkenDirektanregung
  11. 20. März 2014OMOM 3001Neue Friedhofsordnung - Konzept Ewigkeitsgrab auf dem Hauptfriedhof möglich?Direktanregung
  12. 2. Juni 2014STST 755Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenkenStellungnahme
  13. 2. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 184 WochenSTST 756Neue Friedhofsordnung - Konzept Ewigkeitsgrab auf dem Hauptfriedhof möglich?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf25 Beratungen
OBR 14
Sitzung 26 · 25.11.2013
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 212 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

OBR 2
Sitzung 28 · 25.11.2013
TO I, TOP 26
Beraten
a) Die Vorlage M 212 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 26 · 25.11.2013
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 212 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüne
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung)

OBR 4
Sitzung 26 · 26.11.2013
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 212 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDULinke
Ablehnung:
SPDFreie WählerFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung)

OBR 6
Sitzung 26 · 26.11.2013
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 212 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 26 · 26.11.2013
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 212 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDU
Ablehnung:
SPDFDP
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

OBR 13
Sitzung 26 · 26.11.2013
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 212 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

OBR 7
Sitzung 29 · 26.11.2013
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 212 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFraktionslos
Ablehnung:
FarbechteFreie WählerFDPREP
Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und fraktionslos gegen FARBECHTE, FREIE WÄHLER, FDP und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD

OBR 16
Sitzung 25 · 26.11.2013
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 212 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneWBESPD
Ablehnung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

OBR 10
Sitzung 27 · 26.11.2013
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 212 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 25 · 28.11.2013
TO I, TOP 20
Abgelehnt
Die Vorlage M 212 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 25 · 28.11.2013
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 212 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

OBR 15
Sitzung 28 · 29.11.2013
TO I, TOP 11
Beraten
1. a) Die Vorlage M 212 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Vertreter einzuladen, der die Änderung der Friedhofsordnung und die Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main vorstellt sowie das aktuelle Gebührenverzeichnis zur Verfügung stellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
3 CDU3 Grüne2 SPDFreie WählerNPD
Ablehnung:
1 CDU
Enthaltung:
2 CDU1 Grüne1 SPD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 CDU, 3 GRÜNE, 2 SPD, FREIE WÄHLER und NPD gegen 1 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU, 1 GRÜNE, 1 SPD und FPD

OBR 12
Sitzung 27 · 29.11.2013
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 212 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne1 SPDFDPLinke
Ablehnung:
2 SPDFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, 1 SPD, FDP und LINKE. gegen 2 SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

OBR 5
Sitzung 26 · 29.11.2013
TO I, TOP 46
Beraten
a) Die Vorlage M 212 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 27 · 05.12.2013
TO I, TOP 27
Beraten
1. a) Die Vorlage M 212 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 514/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 26 · 05.12.2013
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 212 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 26 · 10.12.2013
TO I, TOP 26
Angenommen
1. Der Vorlage M 212 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 755 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 746 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 752 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 753 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage NR 755 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiraten
Sonstige:
Römer (Votum im Plenum)ÖkoLinX-ARL (M 212 und NR 746 = Ablehnung)NPD (M 212, NR 752 und NR 753 = Ablehnung, NR 746 =Annahme)REP (M 212 = Ablehnung, NR 746 und NR 753 = Annahme, NR 752 = Prüfung und Berichterstattung)
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPPiraten
Ablehnung:
SPDFreie WählerLinkeRömer
zu 2 / Ziffer 2. und 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPPiraten
Ablehnung:
LinkeRömerFreie Wähler
zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerRömerLinkePiraten
zu 4)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPPiratenRömer
Ablehnung:
Freie Wähler
zu 5 / Ziffer 1. und 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPPiraten
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerRömer
zu 5 / Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung); RÖMER (= Votum im Plenum) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 5. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 212 und NR 746 = Ablehnung) NPD (M 212, NR 752 und NR 753 = Ablehnung, NR 746 =Annahme) REP (M 212 = Ablehnung, NR 746 und NR 753 = Annahme, NR 752 = Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 12.12.2013
TO I, TOP 7
Angenommen
1. Der Vorlage M 212 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 755 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 746 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 752 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 753 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. a) Der Vorlage NR 755 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Hübner, Thiele, zu Löwenstein und Münz dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenRömerÖkoLinX-ARLNPDREP
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPPiratenÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDFreie WählerNPDREPLinkeRömer
zu 2 / Ziffer 2. und 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPPiratenÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
LinkeRömerFreie WählerNPDREP
zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneNPD
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerRömerREPLinkePiraten
zu 4)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPPiratenRömerREP
Ablehnung:
Freie WählerNPD
zu 5 / Ziffer 1. und 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPPiraten
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerRömer
zu 5 / Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Annahme) sowie LINKE. und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und NPD gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) zu 5. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Ablehnung)

OBR 15
Sitzung 29 · 17.01.2014
TO I, TOP 6
Abgelehnt
Die Vorlage M 212 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
5 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 CDU

OBR 2
Sitzung 29 · 20.01.2014
TO I, TOP 7
Angenommen
1. Der Vorlage M 212 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 426/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDU
Ablehnung:
LinkeFraktionslos
Enthaltung:
GrüneSPDFDPFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
GrüneLinkeFreie Wähler
Enthaltung:
Fraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU gegen LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung); GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

OBR 3
Sitzung 28 · 23.01.2014
TO I, TOP 32
Beraten
1. Die Vorlage M 212 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 514/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 531/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 27 · 24.01.2014
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 212 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerFraktionslos
Enthaltung:
FAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung)

OBR 3
Sitzung 29 · 20.02.2014
TO I, TOP 31
Beraten
1. Die Vorlage M 212 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 514/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 531/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 30 · 20.03.2014
TO I, TOP 23
Abgelehnt
Anregung an den Magistrat OM 3000 2014 Anregung an den Magistrat OM 3001 2014 1. Die Vorlage M 212 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 514/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, die Erhöhung der Friedhofsgebühren, insbesondere auch für den Hauptfriedhof im Nordend, auszusetzen und neu zu überdenken." 3. Die Vorlage OF 531/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
FDPFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDLinkeFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
GrüneFreie Wähler
zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme); FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme

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