Kein finanzieller Anreiz zur anonymen Bestattung
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
anonymen Bestattung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvortrag M 212 vom 08.11.2013 .Änderung der Friedhofsordnung und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main' wird mit folgenden Maßgaben beschlossen: 1. § 41 Abs. (2) Satz 1 der Friedhofsordnung wird wie folgt gefasst: "Ausnahmen von den Bestimmungen der Friedhofsordnung sind auf Antrag zuzulassen, wenn sie mit den Zweckbestimmungen des Friedhofs vereinbar sind, den Denkmalschutz berücksichtigen und andere Rechte nicht beeinträchtigen. 2. Im § 20 Absatz (2) wird der zweite Satz gestrichen. 3. Die Beweggründe für die Wahl einer anonymen Bestattung sind oft vielfältig. Um auszuschließen, dass ausschließlich aus finanziellen Gründen eine anonyme Bestattung gewählt wird, werden die Gebührensätze denen der Rasenreihengrabstätten angepasst. Das Gebührenverzeichnis der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung wird entsprechend wie folgt geändert: Lfd. Nr. Bezeichnung Euro 5.3.1 Anonyme Grabstätten (Nutzungsdauer für 20 Jahre; einschließlich gärtnerische Pflege) 5.3.1.1 Als Erdreihengrabstätte 670,00 5.3.1.2 Als Urnenreihengrabstätte 482,00 Begründung: Es kann dem Willen der oder des Verstorbenen entsprechen, dass ihr oder sein Name auf dem Grab nicht angegeben wird, dass es sich also um eine anonyme Bestattung handeln soll. Ein solcher Wille ist grundsätzlich zu achten. Es soll jedoch ausgeschlossen werden, dass die Entscheidung für eine anonyme Bestattung von finanziellen Gesichtspunkten bestimmt wird. Um diesen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen, wird die Satzung gegenüber dem Entwurf so geändert, dass für anonyme Bestattungen dieselbe Gebühr wie für die Rasenreihengrabstätten gilt.
Inhalt
Antrag vom 11.12.2013, NR 755
Betreff: Kein finanzieller Anreiz zur anonymen Bestattung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvortrag M 212 vom 08.11.2013 .Änderung der Friedhofsordnung und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main' wird mit folgenden Maßgaben beschlossen: 1. § 41 Abs. (2) Satz 1 der Friedhofsordnung wird wie folgt gefasst: "Ausnahmen von den Bestimmungen der Friedhofsordnung sind auf Antrag zuzulassen, wenn sie mit den Zweckbestimmungen des Friedhofs vereinbar sind, den Denkmalschutz berücksichtigen und andere Rechte nicht beeinträchtigen. 2. Im § 20 Absatz (2) wird der zweite Satz gestrichen. 3. Die Beweggründe für die Wahl einer anonymen Bestattung sind oft vielfältig. Um auszuschließen, dass ausschließlich aus finanziellen Gründen eine anonyme Bestattung gewählt wird, werden die Gebührensätze denen der Rasenreihengrabstätten angepasst. Das Gebührenverzeichnis der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung wird entsprechend wie folgt geändert: Lfd. Nr. Bezeichnung Euro 5.3.1 Anonyme Grabstätten (Nutzungsdauer für 20 Jahre; einschließlich gärtnerische Pflege) 5.3.1.1 Als Erdreihengrabstätte 670,00 5.3.1.2 Als Urnenreihengrabstätte 482,00
Begründung: Es kann dem Willen der oder des Verstorbenen entsprechen, dass ihr oder sein Name auf dem Grab nicht angegeben wird, dass es sich also um eine anonyme Bestattung handeln soll. Ein solcher Wille ist grundsätzlich zu achten. Es soll jedoch ausgeschlossen werden, dass die Entscheidung für eine anonyme Bestattung von finanziellen Gesichtspunkten bestimmt wird. Um diesen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen, wird die Satzung gegenüber dem Entwurf so geändert, dass für anonyme Bestattungen dieselbe Gebühr wie für die Rasenreihengrabstätten gilt.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 212 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.12.2013
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2013MM 212Änderung der Friedhofsordnung und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 11. Dezember 2013Sie sind hierNRNR 755Kein finanzieller Anreiz zur anonymen BestattungSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung); RÖMER (= Votum im Plenum) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 5. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 212 und NR 746 = Ablehnung) NPD (M 212, NR 752 und NR 753 = Ablehnung, NR 746 =Annahme) REP (M 212 = Ablehnung, NR 746 und NR 753 = Annahme, NR 752 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Annahme) sowie LINKE. und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und NPD gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) zu 5. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Ablehnung)