Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenken
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Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 3000 entstanden aus Vorlage: OF 514/3 vom 21.11.2013
Betreff: Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenken Vorgang: M 212/13 Der Magistrat wird aufgefordert, die Erhöhung der Friedhofsgebühren, insbesondere auch für den Hauptfriedhof im Nordend, auszusetzen und neu zu überdenken.
Begründung: Die betriebswirtschaftlichen Überlegungen der Stadt zu dem Betrieb der Frankfurter Friedhöfe sind grundsätzlich angebracht. Diese Überlegungen sind aber unvollständig, da die Funktion der Friedhöfe als wichtige und große Grünflächen in der Stadt nicht genügend berücksichtigt wird. Die Gesamtkosten der Friedhöfe setzen sich aus den eigentlichen Kosten des Friedhofbetriebes und den Kosten der Grünflächenunterhaltung zusammen. Die Kosten der Grünflächenunterhaltung der Friedhöfe dürfen nicht komplett oder überwiegend dem Friedhofsbetrieb als Kostengrundlage für Friedhofsgebühren zugerechnet werden. Die Grünflächen der Friedhöfe verdienen wegen ihrer großen Bedeutung für die Menschen und das Stadtklima den gleichen finanziellen Aufwand der Stadt wie andere Grünflächen oder Parks. Das bedeutet, dass auch Friedhöfe hinsichtlich ihres Grünflächenanteils finanziell wie andere Grünflächen oder Parks zu behandeln sind. Es geht nicht an, dass diejenigen Menschen, die ihre Verstorbenen auf städtischen Friedhöfen begraben haben oder begraben wollen, mit deutlich erhöhten Friedhofsgebühren die allen Stadtbewohnern dienende Grünflächenfunktion der Friedhöfe allein bezahlen sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2013MM 212Änderung der Friedhofsordnung und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 21. November 2013OFOF 514/3Geplante Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenkenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. März 2014Sie sind hierOMOM 3000Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenkenDirektanregung
- 2. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 755Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats