Geplante Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenken
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Die betriebswirtschaftlichen Überlegungen der Stadt zu dem Betrieb der Frankfurter Friedhöfe sind grundsätzlich angebracht. Diese Überlegungen sind aber unvollständig, da die Funktion der Friedhöfe als wichtige und große Grünflächen in der Stadt nicht genügend berücksichtigt wird. Die Gesamtkosten der Friedhöfe setzen sich zusammen aus den eigentlichen Kosten des Friedhofbetriebes und den Kosten der Grünflächenunterhaltung. Die Kosten der Grünflächenunterhaltung in Friedhöfen dürfen nicht komplett oder überwiegend dem Friedhofsbetrieb als Kostengrundlage für Friedhofsgebühren zugerechnet werden. Die Grünflächen der Friedhöfe verdienen wegen ihrer großen Bedeutung für die Menschen und das Stadtklima den gleichen finanziellen Aufwand der Stadt wie bei anderen Grünflächen oder Parks. Das bedeutet, daß auch Friedhöfe hinsichtlich ihres Grünflächenanteils finanziell wie andere Grünflächen oder Parks zu behandeln sind. Es geht nicht an, daß diejenigen Menschen, die ihre Verstorbenen in städtischen Friedhöfen begraben haben oder begraben wollen, mit deutlich erhöhten Friedhofsgebühren die allen Stadtbewohnern dienende Grünflächenfunktion der Friedhöfe allein bezahlen sollen.
Inhalt
Antrag vom 21.11.2013, OF 514/3
Betreff:
Geplante Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenken
Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen,
der Magistrat wird aufgefordert, die Stadtverordnetenversammlung zu ersuchen,
die geplante Erhöhung der Friedhofsgebühren insbesondere auch für den Hauptfriedhof im Nordend auszusetzen und neu zu überdenken.
Begründung:
Die betriebswirtschaftlichen Überlegungen der Stadt zu dem Betrieb der Frankfurter Friedhöfe sind grundsätzlich angebracht. Diese Überlegungen sind aber unvollständig, da die Funktion der Friedhöfe als wichtige und große Grünflächen in der Stadt nicht genügend berücksichtigt wird.
Die Gesamtkosten der Friedhöfe setzen sich zusammen aus den eigentlichen Kosten des Friedhofbetriebes und den Kosten der Grünflächenunterhaltung. Die Kosten der Grünflächenunterhaltung in Friedhöfen dürfen nicht komplett oder überwiegend dem Friedhofsbetrieb als Kostengrundlage für Friedhofsgebühren zugerechnet werden. Die Grünflächen der Friedhöfe verdienen wegen ihrer großen Bedeutung für die Menschen und das Stadtklima den gleichen finanziellen Aufwand der Stadt wie bei anderen Grünflächen oder Parks. Das bedeutet, daß auch Friedhöfe hinsichtlich ihres Grünflächenanteils finanziell wie andere Grünflächen oder Parks zu behandeln sind.
Es geht nicht an, daß diejenigen Menschen, die ihre Verstorbenen in städtischen Friedhöfen begraben haben oder begraben wollen, mit deutlich erhöhten Friedhofsgebühren die allen Stadtbewohnern dienende Grünflächenfunktion der Friedhöfe allein bezahlen sollen.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 212 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2013MM 212Änderung der Friedhofsordnung und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 21. November 2013Sie sind hierOFOF 514/3Geplante Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenkenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. März 2014OMOM 3000Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenkenDirektanregung
- 2. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 755Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme); FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme