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Vorrangschaltung Ampel Rohrbachstraße/Martin-Luther-Straße

Vorlagentyp: OM
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2013, OM 2763 entstanden aus Vorlage: OF 520/3 vom 21.11.2013

Betreff: Vorrangschaltung Ampel Rohrbachstraße/Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, für die Rohrbachstraße, besonders für die Fußgängerampel auf Höhe der Martin-Luther-Straße, eine Vorrangschaltung für die Straßenbahn einzurichten.

Begründung: Die Fußgängerampel auf Höhe der Martin-Luther-Straße wird von Fußgängern sehr häufig frequentiert, da sie oft aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens die einzige Querungsmöglichkeit bietet. Nun wartet man als Fußgänger extrem lange auf eine Reaktion, nachdem man den Bedarf der Ampel angemeldet hat. Wird die Ampel dann nach einer langen Wartezeit endlich grün, trifft es leider allzu oft ausgerechnet die Straßenbahn. Es wäre jedoch sehr wünschenswert, wenn die Straßenbahn erste Priorität genießen würde, dann die Fußgänger und dann die Autofahrer (die umgekehrte Reihenfolge zum Ist-Zustand). Dies kann nach der bereits erfolgten kompletten Erneuerung des Schienenbettes zeitnah umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. November 2013OFOF 520/3Vorrangschaltung Ampel Rohrbachstraße/Martin-Luther-StraßeOrtsbeiratsantrag
  2. 5. Dezember 2013Sie sind hier
    OMOM 2763Vorrangschaltung Ampel Rohrbachstraße/Martin-Luther-Straße
    Direktanregung
  3. 16. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 666Vorrangschaltung Ampel Rohrbachstraße/Martin-Luther-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 31 · 08.05.2014
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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