Vorrangschaltung Ampel Rohrbachstraße/Martin-Luther-Straße
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Rohrbachstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Ampelschaltung Rohrbachstraße/Martin-Luther-Straße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Lieferparkplatz Ecke Rohrbachstraße/Günthersburgallee02.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Lärmbelästigung durch Deckel auf der Straßenbahnlinie im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße07.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Rohrbachstraße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 666
Betreff: Vorrangschaltung Ampel Rohrbachstraße/Martin-Luther-Straße Der Anregung zu entsprechen, würde den Austausch des Steuergeräts der Lichtsignalanlage erfordern. Nachdem dies noch voll funktionsfähig ist, bittet der Magistrat um Verständnis, dass er aus ökonomischen Gründen gegenwärtig von einem Austausch absieht. Alleine der Austausch des Steuergerätes kostet 12.000 €; die Kosten der zusätzlich notwendigen Infrastruktur für die ÖPNV-Beschleunigung können bis zu 70.000 € betragen. Es ist grundsätzlich möglich, eine Vorrangschaltung für die Straßenbahn einzurichten. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er gegenwärtig kein konkreter Zeitpunkt für die ÖPNV-Beschleunigung an der besagten Örtlichkeit benannt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2013OFOF 520/3Vorrangschaltung Ampel Rohrbachstraße/Martin-Luther-StraßeOrtsbeiratsantrag
- 5. Dezember 2013OMOM 2763Vorrangschaltung Ampel Rohrbachstraße/Martin-Luther-StraßeDirektanregung
- 16. Mai 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 666Vorrangschaltung Ampel Rohrbachstraße/Martin-Luther-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab