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Neue Friedhofsordnung - Konzept Ewigkeitsgrab auf dem Hauptfriedhof möglich?

Vorlagentyp: STMagistrat
29 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 756

Betreff: Neue Friedhofsordnung - Konzept Ewigkeitsgrab auf dem Hauptfriedhof möglich? Nach § 16 der Friedhofsordnung kann das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte für mindestens 25 Jahre, in der Regel höchstens für 40 Jahre eingeräumt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann eine Verlängerung des Nutzungsrechts beantragt werden. Dadurch ist gewährleistet, dass eine Grabstätte quasi zeitlich unbegrenzt genutzt werden kann. Es erscheint nicht sinnvoll, eine längere Nutzungsfrist als jeweils 40 Jahre zu gewähren, denn dadurch würde der Friedhofsverwaltung unter Umständen die Möglichkeit genommen, langfristige Lenkungsmaßnahmen durchzuführen, zum Beispiel Umstrukturierungen einzelner Friedhofsflächen. Nach den Erfahrungen der Friedhofsverwaltung wird eine längere Nutzungsdauer als 40 Jahre nur sehr selten gewünscht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. November 2013MM 212Änderung der Friedhofsordnung und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  2. 8. Januar 2014OFOF 531/3Neue Friedhofsordnung - Konzept Ewigkeitsgrab auf dem Hauptfriedhof möglich?Ortsbeiratsantrag · FDP
  3. 20. März 2014OMOM 3001Neue Friedhofsordnung - Konzept Ewigkeitsgrab auf dem Hauptfriedhof möglich?Direktanregung
  4. 2. Juni 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 Wochen
    STST 756Neue Friedhofsordnung - Konzept Ewigkeitsgrab auf dem Hauptfriedhof möglich?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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