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Änderung der Friedhofsordnung: Bürokratie bei Fotoaufnahmen abbauen

Vorlagentyp: NRPiraten
2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAbgelehnt

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Begründung

Bürokratie bei Fotoaufnahmen abbauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bei Film-, Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen wird künftig nicht mehr zwischen privater und nicht-privater Nutzung unterschieden; die übrigen Verhaltensregeln gelten weiterhin. Im Entwurf der neuen Friedhofsordnung werden § 5 (2j) sowie der korrespondierende § 41 (1) Nr. 16 und 17 ersatzlos gestrichen. Die Nummerierungen der nachfolgenden Punkte passen sich entsprechend an. Begründung: § 59 des Urheberrechtsgesetzes regelt die Panoramafreiheit: "Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben." Friedhöfe sind öffentliche Orte, es gilt die Panoramafreiheit. Überdies ist heutzutage eine Trennung zwischen "privater" und "nicht-privater" Aufnahme oft nicht mehr möglich. Aufnahmen können privat erlaubnisfrei erstellt und unter einer freien Creative Commons-Lizenz z.B. auf Facebook, flickr, Instagram, Picasa, Tumblr, Vine oder YouTube veröffentlicht werden. Jahre später kommt eine Anfrage von einem Verlag zur Veröffentlichung in einem Bildband über Friedhöfe oder von der Redaktion einer Website mit touristischen Tipps über Frankfurt, die werbefinanziert ist. Dazu hätte die Urheberin oder der Urheber vor der Aufnahme um Erlaubnis fragen müssen, was nicht abzusehen war. Die Differenzierung zwischen erlaubnisfreien privaten Aufnahmen und erlaubnispflichtigen nicht-privaten erübrigt sich auch, denn die Kunstschaffenden müssen sich laut den anderen Satzungspunkten ohnehin pietätvoll verhalten, und für Aufnahmen mit größeren Filmteams würden sie eine Sondernutzungsgenehmigung des Ordnungsamtes benötigen. Durch die Pflicht, eine Erlaubnis einzuholen, wird die Arbeit von Kunst- und Ortshistoriker*innen, Fotograf*innen, Journalist*innen, Blogger*innen und vielen anderen mit unnötigen bürokratischen Hürden versehen. Eine Differenzierung zwischen privater und nicht-privater Nutzung ist nicht mehr sinnvoll oder zeitgemäß und sollte darum ersatzlos gestrichen werden.

Inhalt

Antrag vom 10.12.2013, NR 752

Betreff: Änderung der Friedhofsordnung: Bürokratie bei Fotoaufnahmen abbauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bei Film-, Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen wird künftig nicht mehr zwischen privater und nicht-privater Nutzung unterschieden; die übrigen Verhaltensregeln gelten weiterhin. Im Entwurf der neuen Friedhofsordnung werden § 5 (2j) sowie der korrespondierende § 41 (1) Nr. 16 und 17 ersatzlos gestrichen. Die Nummerierungen der nachfolgenden Punkte passen sich entsprechend an.

Begründung: § 59 des Urheberrechtsgesetzes regelt die Panoramafreiheit: "Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben." Friedhöfe sind öffentliche Orte, es gilt die Panoramafreiheit. Überdies ist heutzutage eine Trennung zwischen "privater" und "nicht-privater" Aufnahme oft nicht mehr möglich. Aufnahmen können privat erlaubnisfrei erstellt und unter einer freien Creative Commons-Lizenz z.B. auf Facebook, flickr, Instagram, Picasa, Tumblr, Vine oder YouTube veröffentlicht werden. Jahre später kommt eine Anfrage von einem Verlag zur Veröffentlichung in einem Bildband über Friedhöfe oder von der Redaktion einer Website mit touristischen Tipps über Frankfurt, die werbefinanziert ist. Dazu hätte die Urheberin oder der Urheber vor der Aufnahme um Erlaubnis fragen müssen, was nicht abzusehen war. Die Differenzierung zwischen erlaubnisfreien privaten Aufnahmen und erlaubnispflichtigen nicht-privaten erübrigt sich auch, denn die Kunstschaffenden müssen sich laut den anderen Satzungspunkten ohnehin pietätvoll verhalten, und für Aufnahmen mit größeren Filmteams würden sie eine Sondernutzungsgenehmigung des Ordnungsamtes benötigen. Durch die Pflicht, eine Erlaubnis einzuholen, wird die Arbeit von Kunst- und Ortshistoriker*innen, Fotograf*innen, Journalist*innen, Blogger*innen und vielen anderen mit unnötigen bürokratischen Hürden versehen. Eine Differenzierung zwischen privater und nicht-privater Nutzung ist nicht mehr sinnvoll oder zeitgemäß und sollte darum ersatzlos gestrichen werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 212 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.12.2013

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. November 2013MM 212Änderung der Friedhofsordnung und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  2. 10. Dezember 2013Sie sind hier
    NRNR 752Änderung der Friedhofsordnung: Bürokratie bei Fotoaufnahmen abbauen
    STVV-Antrag · Piraten

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 26 · 10.12.2013
TO I, TOP 26
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 212 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 755 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 746 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 752 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 753 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage NR 755 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiraten
Sonstige:
Römer (Votum im Plenum)ÖkoLinX-ARL (M 212 und NR 746 = Ablehnung)NPD (M 212, NR 752 und NR 753 = Ablehnung, NR 746 =Annahme)REP (M 212 = Ablehnung, NR 746 und NR 753 = Annahme, NR 752 = Prüfung und Berichterstattung)
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPPiraten
Ablehnung:
SPDFreie WählerLinkeRömer
zu 2 / Ziffer 2. und 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPPiraten
Ablehnung:
LinkeRömerFreie Wähler
zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerRömerLinkePiraten
zu 4)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPPiratenRömer
Ablehnung:
Freie Wähler
zu 5 / Ziffer 1. und 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPPiraten
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerRömer
zu 5 / Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung); RÖMER (= Votum im Plenum) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 5. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 212 und NR 746 = Ablehnung) NPD (M 212, NR 752 und NR 753 = Ablehnung, NR 746 =Annahme) REP (M 212 = Ablehnung, NR 746 und NR 753 = Annahme, NR 752 = Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 12.12.2013
TO I, TOP 7
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 212 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 755 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 746 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 752 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 753 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. a) Der Vorlage NR 755 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Hübner, Thiele, zu Löwenstein und Münz dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenRömerÖkoLinX-ARLNPDREP
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPPiratenÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDFreie WählerNPDREPLinkeRömer
zu 2 / Ziffer 2. und 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPPiratenÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
LinkeRömerFreie WählerNPDREP
zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneNPD
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerRömerREPLinkePiraten
zu 4)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPPiratenRömerREP
Ablehnung:
Freie WählerNPD
zu 5 / Ziffer 1. und 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPPiraten
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerRömer
zu 5 / Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Annahme) sowie LINKE. und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und NPD gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) zu 5. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Ablehnung)

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