Änderung der Friedhofsordnung: Bürokratie bei Fotoaufnahmen abbauen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
Bürokratie bei Fotoaufnahmen abbauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bei Film-, Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen wird künftig nicht mehr zwischen privater und nicht-privater Nutzung unterschieden; die übrigen Verhaltensregeln gelten weiterhin. Im Entwurf der neuen Friedhofsordnung werden § 5 (2j) sowie der korrespondierende § 41 (1) Nr. 16 und 17 ersatzlos gestrichen. Die Nummerierungen der nachfolgenden Punkte passen sich entsprechend an. Begründung: § 59 des Urheberrechtsgesetzes regelt die Panoramafreiheit: "Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben." Friedhöfe sind öffentliche Orte, es gilt die Panoramafreiheit. Überdies ist heutzutage eine Trennung zwischen "privater" und "nicht-privater" Aufnahme oft nicht mehr möglich. Aufnahmen können privat erlaubnisfrei erstellt und unter einer freien Creative Commons-Lizenz z.B. auf Facebook, flickr, Instagram, Picasa, Tumblr, Vine oder YouTube veröffentlicht werden. Jahre später kommt eine Anfrage von einem Verlag zur Veröffentlichung in einem Bildband über Friedhöfe oder von der Redaktion einer Website mit touristischen Tipps über Frankfurt, die werbefinanziert ist. Dazu hätte die Urheberin oder der Urheber vor der Aufnahme um Erlaubnis fragen müssen, was nicht abzusehen war. Die Differenzierung zwischen erlaubnisfreien privaten Aufnahmen und erlaubnispflichtigen nicht-privaten erübrigt sich auch, denn die Kunstschaffenden müssen sich laut den anderen Satzungspunkten ohnehin pietätvoll verhalten, und für Aufnahmen mit größeren Filmteams würden sie eine Sondernutzungsgenehmigung des Ordnungsamtes benötigen. Durch die Pflicht, eine Erlaubnis einzuholen, wird die Arbeit von Kunst- und Ortshistoriker*innen, Fotograf*innen, Journalist*innen, Blogger*innen und vielen anderen mit unnötigen bürokratischen Hürden versehen. Eine Differenzierung zwischen privater und nicht-privater Nutzung ist nicht mehr sinnvoll oder zeitgemäß und sollte darum ersatzlos gestrichen werden.
Inhalt
Antrag vom 10.12.2013, NR 752
Betreff: Änderung der Friedhofsordnung: Bürokratie bei Fotoaufnahmen abbauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bei Film-, Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen wird künftig nicht mehr zwischen privater und nicht-privater Nutzung unterschieden; die übrigen Verhaltensregeln gelten weiterhin. Im Entwurf der neuen Friedhofsordnung werden § 5 (2j) sowie der korrespondierende § 41 (1) Nr. 16 und 17 ersatzlos gestrichen. Die Nummerierungen der nachfolgenden Punkte passen sich entsprechend an.
Begründung: § 59 des Urheberrechtsgesetzes regelt die Panoramafreiheit: "Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben." Friedhöfe sind öffentliche Orte, es gilt die Panoramafreiheit. Überdies ist heutzutage eine Trennung zwischen "privater" und "nicht-privater" Aufnahme oft nicht mehr möglich. Aufnahmen können privat erlaubnisfrei erstellt und unter einer freien Creative Commons-Lizenz z.B. auf Facebook, flickr, Instagram, Picasa, Tumblr, Vine oder YouTube veröffentlicht werden. Jahre später kommt eine Anfrage von einem Verlag zur Veröffentlichung in einem Bildband über Friedhöfe oder von der Redaktion einer Website mit touristischen Tipps über Frankfurt, die werbefinanziert ist. Dazu hätte die Urheberin oder der Urheber vor der Aufnahme um Erlaubnis fragen müssen, was nicht abzusehen war. Die Differenzierung zwischen erlaubnisfreien privaten Aufnahmen und erlaubnispflichtigen nicht-privaten erübrigt sich auch, denn die Kunstschaffenden müssen sich laut den anderen Satzungspunkten ohnehin pietätvoll verhalten, und für Aufnahmen mit größeren Filmteams würden sie eine Sondernutzungsgenehmigung des Ordnungsamtes benötigen. Durch die Pflicht, eine Erlaubnis einzuholen, wird die Arbeit von Kunst- und Ortshistoriker*innen, Fotograf*innen, Journalist*innen, Blogger*innen und vielen anderen mit unnötigen bürokratischen Hürden versehen. Eine Differenzierung zwischen privater und nicht-privater Nutzung ist nicht mehr sinnvoll oder zeitgemäß und sollte darum ersatzlos gestrichen werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 212 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.12.2013
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2013MM 212Änderung der Friedhofsordnung und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 10. Dezember 2013Sie sind hierNRNR 752Änderung der Friedhofsordnung: Bürokratie bei Fotoaufnahmen abbauenSTVV-Antrag · Piraten
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung); RÖMER (= Votum im Plenum) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 5. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 212 und NR 746 = Ablehnung) NPD (M 212, NR 752 und NR 753 = Ablehnung, NR 746 =Annahme) REP (M 212 = Ablehnung, NR 746 und NR 753 = Annahme, NR 752 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Annahme) sowie LINKE. und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und NPD gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) zu 5. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Ablehnung)