Friedhofssatzung: Faire Natursteine auf Frankfurter Friedhöfen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
auf Frankfurter Friedhöfen Vorgang: ST 1593/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass dem in der Vorlage zur Neufassung der Friedhofssatzung (FO) aufgeführten § 30 [Art und Weise der Gestaltung] ein Absatz (2) Es dürfen für Grabsteine und Grabeinfassungen nur solche Natursteine verwendet werden, die nachweislich aus fairem Handel stammen und über die gesamte Wertschöpfungskette nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt worden sind. beigefügt wird. § 27 (2) FO wird damit entbehrlich. Ein gegebenenfalls erhöhtes Prozessrisiko wird ausdrücklich getragen. Gleichzeitig betreibt die Stadt Frankfurt am Main Anstrengungen, beim Land Hessen darauf einzuwirken, gesetzgeberisch die Vorhalte von BVerwG 8 CN 1.12 - Urteil vom 16. Oktober 2013 - zu heilen. Begründung: Seit Ende der Neunzigerjahre überschwemmen zunehmend Granitrohblöcke sowie fertige Grabsteine aus Indien den deutschen Markt. Zu etwa einem Drittel sind die im indischen Bergbau Beschäftigten aber Kinder, die zu unwürdigen Bedingungen und zu Hungerlöhnen sieben Tage in der Woche Sklavenarbeit verrichten müssen, wobei dieser Billigexport zu Dumpingpreisen nun auch noch entsprechende Konformität im hiesigen Markt erzwingt.
Inhalt
Antrag vom 03.01.2014, OF 426/2
Betreff: Friedhofssatzung: Faire Natursteine auf Frankfurter Friedhöfen Vorgang: ST 1593/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass dem in der Vorlage zur Neufassung der Friedhofssatzung (FO) aufgeführten § 30 [Art und Weise der Gestaltung] ein Absatz (2) Es dürfen für Grabsteine und Grabeinfassungen nur solche Natursteine verwendet werden, die nachweislich aus fairem Handel stammen und über die gesamte Wertschöpfungskette nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt worden sind. beigefügt wird. § 27 (2) FO wird damit entbehrlich. Ein gegebenenfalls erhöhtes Prozessrisiko wird ausdrücklich getragen. Gleichzeitig betreibt die Stadt Frankfurt am Main Anstrengungen, beim Land Hessen darauf einzuwirken, gesetzgeberisch die Vorhalte von BVerwG 8 CN 1.12 - Urteil vom 16. Oktober 2013 - zu heilen.
Begründung: Seit Ende der Neunzigerjahre überschwemmen zunehmend Granitrohblöcke sowie fertige Grabsteine aus Indien den deutschen Markt. Zu etwa einem Drittel sind die im indischen Bergbau Beschäftigten aber Kinder, die zu unwürdigen Bedingungen und zu Hungerlöhnen sieben Tage in der Woche Sklavenarbeit verrichten müssen, wobei dieser Billigexport zu Dumpingpreisen nun auch noch entsprechende Konformität im hiesigen Markt erzwingt.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 212
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. November 2010STST 1593Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention 182 garantierenfStellungnahme
- 8. November 2013MM 212Änderung der Friedhofsordnung und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 3. Januar 2014Sie sind hierOFOF 426/2Friedhofssatzung: Faire Natursteine auf Frankfurter FriedhöfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU gegen LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung); GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)