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Experten-Alternative zum geplanten neuen Stadtteil jetzt prüfen!

Vorlagentyp: NRBFF
2 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Begründung

Stadtteil jetzt prüfen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M176 wird bis auf weiteres zurückgestellt. Der Magistrat möge zuvor prüfen und berichten, ob ein neuer Stadtteil stattdessen rund um den Rebstock-Park entstehen könnte. Begründung: Der geplante Stadtteil im Frankfurter Nordwesten östlich und westlich der A5 ist mit zahl-reichen Restriktionen behaftet: die auf acht Spuren zu erweiternde Bundesautobahn A5 verläuft mitten durch das Untersuchungsgebiet, dazu zwei Starkstromtrassen (der Sicherheitsabstand von Wohnbebauungen soll in der neuen Fassung des Landesentwicklungsplanes auf 400 m festgesetzt werden), Landschaftsschutzgebiete der Zonen I und II, besonders wertvolle Agrarflächen (Bodenpunktzahl 70 - 80 von 100), Trinkwasservorratsgebiet, Ausgleichsflächen für den Riedberg, immens hohe Erschließungskosten bedingt u. a. durch die erforderlichen Infrastruktur- und Lärmschutzmaßnahmen. Der Ortsbeirat 8 fragte in diesem Zusammenhang bereits in seiner OA195 zur Magistratsverlage M176 "welches Menschenbild" hinter diesen Planungen des Magistrats für einen neuen Stadtteil steht. Da der Magistrat von den Planungen eines neuen Stadtteils für ca. 30.000 Menschen grundsätzlich nicht abrücken will, ist es zumindest angezeigt, die mögliche Alternative des anerkannten Frankfurter Architekten Karl Richter zu prüfen, welche in der gestrigen Ausgabe der FAZ (13.12.2017, Feuilleton, Seite 11) vorgestellt wurde. Auf der Internetseite des Büros Karl Richter Architekten heißt es dazu: "Als Alternative zu einem geplanten Stadtteil an der A5 im Nordwesten Frankfurts steht die Parkstadt Rebstock für einen urbanen Stadtteil in der Nähe zur Innenstadt. Auf diesem Gelände von 80 Hektar lassen sich in fünfgeschossiger Bauweise etwa 11.500 Wohnungen für knapp 30.000 Bewohner bauen. Das bedeutet, die gleiche Bewohnerzahl findet auf einem Areal Platz, das in etwa zweieinhalb Mal so klein ist wie der geplante Stadtteil an der A 5. Die Endhaltestellen einer Straßenbahn und einer zukünftigen Stadtbahn erschließen die ersten Bauabschnitte und können sukzessive mit den weiteren Bauabschnitten nach Westen verlängert werden. Der Rebstockpark wird um mehr als sechs Hektar erweitert. Mehr als 4.500 Bäume werden in dem neuen Quartier gepflanzt. (13.12.2017: http://www.k-r-architekten.de/index.html) Die Messeparkplätze lassen sich in ein neues Messeparkhaus verlagern, das außerhalb der Großmessezeiten als Park and Ride- Parkhaus mit etwa 10.000 Stellplätzen und Anbindung an die Stadtbahn die Stadt um mehr als 20.000 Autofahrten pro Tag entlastet. Ersatzflächen für die Kleingartenanlagen, neue Landschaftsparks und neue Sportanlagen bauen eine differenzierte stadtnahe Freizeit- und Erholungslandschaft an anderen Stellen im Grüngürtel und außerhalb davon auf. Die Quartiere des rund um den Rebstockpark vorgeschlagenen Stadtteils definieren durch eine klassische Blockrandbebauung den öffentlichen Raum als Gefäß des täglichen Lebens, das weitgehend autofrei ist, da sich die Quartiersparkhäuser an der Peripherie des neuen Stadtteils als Lärmschutz zu Autobahnen und Bahntrassen anbieten. Eine ausreichende Anzahl an Schulen und Kindertagestätten, dezentrale Ladenzeilen für den lokalen Bedarf, soziale Angebote, Flächen für Freiberufler und kleinere Büros in den Erdgeschossen fördern die Begegnungsmöglichkeiten im Stadtteil und damit die Identifikation mit ihm. Weite Teile des Territoriums sind im Besitz der Stadt Frankfurt und ermöglichen der Stadt über die Schaffung des Planungsrechts hinaus Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung, die von einer Gestaltungssatzung, die etwa Wärmedammverbundsysteme an den Fassaden verbietet bis zur Konzeptvergabe der Grundstücke reicht." Quelle: http://www.k-r-architekten.de/02/2a07.html

Inhalt

Antrag vom 14.12.2017, NR 474

Betreff: Experten-Alternative zum geplanten neuen Stadtteil jetzt prüfen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M176 wird bis auf weiteres zurückgestellt. Der Magistrat möge zuvor prüfen und berichten, ob ein neuer Stadtteil stattdessen rund um den Rebstock-Park entstehen könnte.

Begründung: Der geplante Stadtteil im Frankfurter Nordwesten östlich und westlich der A5 ist mit zahl-reichen Restriktionen behaftet: die auf acht Spuren zu erweiternde Bundesautobahn A5 verläuft mitten durch das Untersuchungsgebiet, dazu zwei Starkstromtrassen (der Sicherheitsabstand von Wohnbebauungen soll in der neuen Fassung des Landesentwicklungsplanes auf 400 m festgesetzt werden), Landschaftsschutzgebiete der Zonen I und II, besonders wertvolle Agrarflächen (Bodenpunktzahl 70 - 80 von 100), Trinkwasservorratsgebiet, Ausgleichsflächen für den Riedberg, immens hohe Erschließungskosten bedingt u. a. durch die erforderlichen Infrastruktur- und Lärmschutzmaßnahmen. Der Ortsbeirat 8 fragte in diesem Zusammenhang bereits in seiner OA195 zur Magistratsverlage M176 "welches Menschenbild" hinter diesen Planungen des Magistrats für einen neuen Stadtteil steht. Da der Magistrat von den Planungen eines neuen Stadtteils für ca. 30.000 Menschen grundsätzlich nicht abrücken will, ist es zumindest angezeigt, die mögliche Alternative des anerkannten Frankfurter Architekten Karl Richter zu prüfen, welche in der gestrigen Ausgabe der FAZ (13.12.2017, Feuilleton, Seite 11) vorgestellt wurde. Auf der Internetseite des Büros Karl Richter Architekten heißt es dazu: "Als Alternative zu einem geplanten Stadtteil an der A5 im Nordwesten Frankfurts steht die Parkstadt Rebstock für einen urbanen Stadtteil in der Nähe zur Innenstadt. Auf diesem Gelände von 80 Hektar lassen sich in fünfgeschossiger Bauweise etwa 11.500 Wohnungen für knapp 30.000 Bewohner bauen. Das bedeutet, die gleiche Bewohnerzahl findet auf einem Areal Platz, das in etwa zweieinhalb Mal so klein ist wie der geplante Stadtteil an der A 5. Die Endhaltestellen einer Straßenbahn und einer zukünftigen Stadtbahn erschließen die ersten Bauabschnitte und können sukzessive mit den weiteren Bauabschnitten nach Westen verlängert werden. Der Rebstockpark wird um mehr als sechs Hektar erweitert. Mehr als 4.500 Bäume werden in dem neuen Quartier gepflanzt. (13.12.2017: http://www.k-r-architekten.de/index.html) Die Messeparkplätze lassen sich in ein neues Messeparkhaus verlagern, das außerhalb der Großmessezeiten als Park and Ride- Parkhaus mit etwa 10.000 Stellplätzen und Anbindung an die Stadtbahn die Stadt um mehr als 20.000 Autofahrten pro Tag entlastet. Ersatzflächen für die Kleingartenanlagen, neue Landschaftsparks und neue Sportanlagen bauen eine differenzierte stadtnahe Freizeit- und Erholungslandschaft an anderen Stellen im Grüngürtel und außerhalb davon auf. Die Quartiere des rund um den Rebstockpark vorgeschlagenen Stadtteils definieren durch eine klassische Blockrandbebauung den öffentlichen Raum als Gefäß des täglichen Lebens, das weitgehend autofrei ist, da sich die Quartiersparkhäuser an der Peripherie des neuen Stadtteils als Lärmschutz zu Autobahnen und Bahntrassen anbieten. Eine ausreichende Anzahl an Schulen und Kindertagestätten, dezentrale Ladenzeilen für den lokalen Bedarf, soziale Angebote, Flächen für Freiberufler und kleinere Büros in den Erdgeschossen fördern die Begegnungsmöglichkeiten im Stadtteil und damit die Identifikation mit ihm. Weite Teile des Territoriums sind im Besitz der Stadt Frankfurt und ermöglichen der Stadt über die Schaffung des Planungsrechts hinaus Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung, die von einer Gestaltungssatzung, die etwa Wärmedammverbundsysteme an den Fassaden verbietet bis zur Konzeptvergabe der Grundstücke reicht." Quelle: http://www.k-r-architekten.de/02/2a07.htmlHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.12.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Dezember 2017 brachte BFF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 12.12.2017
TO I, TOP 25
Abgelehnt
Punkt 5: Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 19 · 14.12.2017
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Punkt 5: Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz)

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