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Baugebiet Frankfurt-Nordwest: Vorbereitende Untersuchungen

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNE
211 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen
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Begründung

Vorbereitende Untersuchungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176, wird mit den folgenden Maßgaben zugestimmt:

  1. Die Voruntersuchung des politisch gewollten neuen Stadtteils ist ergebnisoffen. Dabei werden alle Sachverhalte, Kriterien und Voraussetzungen zur Erstellung der erforderlichen Beurteilungsunterlagen geprüft. Nach ihrem Abschluss wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung die Ergebnisse vortragen, auf deren Grundlage zu entscheiden ist, ob und wie ein städtebaulicher Entwicklungsbereich festgelegt und als Satzung beschlossen wird.
  2. Bereits bestehendes Baurecht in dem Untersuchungsgebiet soll möglichst nicht blockiert werden.
  3. Die bisherigen Planungen zum Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße werden mit dem Ziel einer urbanen Entwicklung für Gewerbe und Wohnen weiterentwickelt und in die Planung für das neue Baugebiet Frankfurt-Nordwest integriert.
  4. Parallel zur Voruntersuchung wird ein Konzept erstellt, welche landwirtschaftlichen Flächen erhalten werden können und welche Ersatzflächen oder sonstigen Ersatzmaßnahmen in Betracht kommen. Das Konzept ist zusammen mit dem Ergebnis der Voruntersuchung vorzulegen.
  5. Mit der Voruntersuchung wird umfassend geprüft, ob, wie und in welchem Umfang eine Umwandlung der bestehenden Freiflächen zu Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten möglich und im Interesse der Stadt Frankfurt wie auch der anliegenden Umlandgemeinden sinnvoll ist. Dabei soll auch untersucht werden, welche Auswirkungen es hat (z. B. auf die zu schaffende Infrastruktur), falls nur Teile des Untersuchungsgebiets bebaut werden.
  6. Über die Kosten der Voruntersuchung einschließlich der beauftragten externen Gutachten wird der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich berichtet, erstmals zum 30.09.2018.
  7. Parallel zur Voruntersuchung bestellt der Magistrat ein Beratergremium "Consilium Neuer Stadtraum im Frankfurter Nordwesten" und legt dafür baldmöglichst der Stadtverordnetenversammlung einen Vorschlag einschließlich einer Finanzierung vor. Dieser Vorschlag könnte sich an dem Konzept des "Consilium Stadtraum Main" Anfang der 1990er Jahre orientieren. Das neue "Consilium" soll in seinem Kern aus Fachleuten für Stadt- und Raumplanung, Ökologie und Landschaftsplanung, Organisations-und Verfahrensoptimierung, Wirtschaft und Sozialwissenschaften bestehen und weitere Sachverständige je nach Bedarf hinzu ziehen. Vertreterinnen und Vertreter der Nachbargemeinden sollen regelmäßig als Sachverständige beteiligt werden. Vordringliche Aufgabe des "Consilium" ist es zu Beginn,
    • a)konkrete Verfahrensschritte zu formulieren, wie eine städtebaulich attraktive und ökologisch beispielhafte Stadtentwicklung - in produktiver Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen - erarbeitet werden kann, und
    • b)zu erörtern, welche Organisationsformen notwendig sind, damit Stadtplanung, Bauträger und Architektur/Landschaftsplanungsbüros eine ansprechende Vielfalt der gebauten Umwelt und die Qualität des öffentlichen Raums sichern können. Weiterhin soll das "Consilium" Vorschläge machen, wie bekannte und neue Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in den einzelnen Verfahrensschritten integriert werden können und welche Vorgaben als Grundlage der dann anstehenden Wettbewerbe gelten sollen.

Inhalt

Antrag vom 04.12.2017, NR 463

Betreff: Baugebiet Frankfurt-Nordwest: Vorbereitende Untersuchungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176, wird mit den folgenden Maßgaben zugestimmt:

  1. Die Voruntersuchung des politisch gewollten neuen Stadtteils ist ergebnisoffen. Dabei werden alle Sachverhalte, Kriterien und Voraussetzungen zur Erstellung der erforderlichen Beurteilungsunterlagen geprüft. Nach ihrem Abschluss wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung die Ergebnisse vortragen, auf deren Grundlage zu entscheiden ist, ob und wie ein städtebaulicher Entwicklungsbereich festgelegt und als Satzung beschlossen wird.
  2. Bereits bestehendes Baurecht in dem Untersuchungsgebiet soll möglichst nicht blockiert werden.
  3. Die bisherigen Planungen zum Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße werden mit dem Ziel einer urbanen Entwicklung für Gewerbe und Wohnen weiterentwickelt und in die Planung für das neue Baugebiet Frankfurt-Nordwest integriert.
  4. Parallel zur Voruntersuchung wird ein Konzept erstellt, welche landwirtschaftlichen Flächen erhalten werden können und welche Ersatzflächen oder sonstigen Ersatzmaßnahmen in Betracht kommen. Das Konzept ist zusammen mit dem Ergebnis der Voruntersuchung vorzulegen.
  5. Mit der Voruntersuchung wird umfassend geprüft, ob, wie und in welchem Umfang eine Umwandlung der bestehenden Freiflächen zu Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten möglich und im Interesse der Stadt Frankfurt wie auch der anliegenden Umlandgemeinden sinnvoll ist. Dabei soll auch untersucht werden, welche Auswirkungen es hat (z. B. auf die zu schaffende Infrastruktur), falls nur Teile des Untersuchungsgebiets bebaut werden.
  6. Über die Kosten der Voruntersuchung einschließlich der beauftragten externen Gutachten wird der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich berichtet, erstmals zum 30.09.2018.
  7. Parallel zur Voruntersuchung bestellt der Magistrat ein Beratergremium "Consilium Neuer Stadtraum im Frankfurter Nordwesten" und legt dafür baldmöglichst der Stadtverordnetenversammlung einen Vorschlag einschließlich einer Finanzierung vor. Dieser Vorschlag könnte sich an dem Konzept des "Consilium Stadtraum Main" Anfang der 1990er Jahre orientieren. Das neue "Consilium" soll in seinem Kern aus Fachleuten für Stadt- und Raumplanung, Ökologie und Landschaftsplanung, Organisations-und Verfahrensoptimierung, Wirtschaft und Sozialwissenschaften bestehen und weitere Sachverständige je nach Bedarf hinzu ziehen. Vertreterinnen und Vertreter der Nachbargemeinden sollen regelmäßig als Sachverständige beteiligt werden. Vordringliche Aufgabe des "Consilium" ist es zu Beginn,
    • a)konkrete Verfahrensschritte zu formulieren, wie eine städtebaulich attraktive und ökologisch beispielhafte Stadtentwicklung - in produktiver Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen - erarbeitet werden kann, und
    • b)zu erörtern, welche Organisationsformen notwendig sind, damit Stadtplanung, Bauträger und Architektur/Landschaftsplanungsbüros eine ansprechende Vielfalt der gebauten Umwelt und die Qualität des öffentlichen Raums sichern können. Weiterhin soll das "Consilium" Vorschläge machen, wie bekannte und neue Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in den einzelnen Verfahrensschritten integriert werden können und welche Vorgaben als Grundlage der dann anstehenden Wettbewerbe gelten sollen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Dezember 2017Sie sind hier
    NRNR 463Baugebiet Frankfurt-Nordwest: Vorbereitende Untersuchungen
    STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 25. Januar 2019MM 16Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB Consilium „Neuer Stadtteil Frankfurt-Nordwest“Magistratsvortrag
  3. 4. März 2019BB 76Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGBMagistratsbericht
  4. 7. Juni 2019BB 210Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGBMagistratsbericht
  5. 3. April 2020BB 165Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGBMagistratsbericht
  6. 22. Februar 2021BB 79Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGBMagistratsbericht
  7. 17. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 211 WochenBB 442Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGBMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 16 · 04.12.2017
TO I, TOP 21
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDBFFFrankfurterLinkeFDPFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz)

Verkehrsausschusses
Sitzung 16 · 05.12.2017
TO I, TOP 12
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDBFFFrankfurterLinke
Sonstige:
FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz)FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 12.12.2017
TO I, TOP 25
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDBFFFrankfurterLinkeFDP
Sonstige:
FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz)ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 19 · 14.12.2017
TO I, TOP 9
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDBFFÖkoLinX-ARLLinkeFDPFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz)

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