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Stadtteil der Quartiere: Landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse auf "Variante Ost" aktualisieren

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse für den neuen Stadtteil der Quartiere zu überarbeiten. Dies ist notwendig, um die Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe und Flächen zu verstehen, insbesondere im Hinblick auf die geplante Bebauung östlich der A 5. Ziel ist es, die regionalen landwirtschaftlichen Flächen zu schützen und mögliche Ersatzmaßnahmen zu identifizieren.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse zum neuen "Stadtteil der Quartiere" überarbeiten zu lassen und der Stadtverordnetenversammlung sowie den betroffenen Ortsbeiräten als Magistratsbericht vorzulegen, und zwar in vertraulicher Form mit Klardaten.

Insbesondere soll die Neufassung darlegen, welche landwirtschaftlichen Betriebe und Betriebsflächen verloren gehen bzw. existenziell gefährdet sind, wenn Wohnquartiere nur östlich der A 5 realisiert und westlich der A 5 Flächen für Sportanlagen, Verkehrswege, Grünanlagen und Parks, Agro-Hub sowie Ausgleichsflächen geschaffen würden.

Die "Einzelbetrieblichen Auswertungen" sind so aufzubereiten, dass es für die politischen Entscheidungsträger besser nachvollziehbar wird, welche Betriebsflächen mit welchen Agrarerzeugnissen wegfallen.

Für den Schlussbericht über die Voruntersuchung wird angeregt, in jedem Fall den Stadtverordnetenbeschluss vom 14.12.2017, § 2080 (NR 463), zu beachten, nach dem konkret darzustellen ist, "welche landwirtschaftlichen Flächen erhalten werden können und welche Ersatzflächen oder sonstigen Ersatzmaßnahmen in Betracht kommen".

Begründung

Die regionale Landwirtschaft wird in Zeiten der weltweiten Krisen immer wichtiger. Im Untersuchungsgebiet Frankfurt-Nordwest haben die Böden hohe Speicherfähigkeit und zählen mit bis zu 95 Bodenpunkten zu den fruchtbarsten in Deutschland. Ein Verlust an landwirtschaftlicher Betriebsfläche und der damit einhergehenden Arbeitsplätze ist daher im Untersuchungsgebiet grundsätzlich problematisch. Der Zwischenbericht über die vorbereitenden Untersuchungen hebt auf eine Bebauung auch westlich der A 5 ab ("Steinbach-Ost"). Entsprechend war der Gutachter Dr. Wolfram mit einer Ermittlung der Betroffenheit der im gesamten VU-Gebiet vorhandenen bzw. wirtschaftlich tätigen Betriebe beauftragt. Das Gutachten vom 10.02.2022 ist dem Beschluss zur Vorlage M 181 nicht als Anlage beigegeben, sondern geräuschlos auf der Webseite des Stadtplanungsamtes veröffentlicht worden. Im Anhang zur Vorlage M 181 "Entwicklungsszenario Variante Ost" wird nur eine äußerst knappe Ausführung zum Thema Landwirtschaft gemacht. So sollen 193 von 334 Hektar Bestand landwirtschaftlicher Betriebsfläche (57,8 Prozent) im Untersuchungsraum für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme genutzt werden. Da die einzelbetrieblichen Auswertungen (S. 51 ff) alle geschwärzt sind, können keine Rückschlüsse gezogen werden, wie viele Betriebe von der Maßnahme gemäß "Szenario Ost" betroffen sind und wie viele davon existenzgefährdend. Auch ist dadurch nicht ersichtlich, wie bei der Variante Ost die Anteile von Ackerland, Grünland und Dauerkulturen sowie von Betrieben mit Tierhaltung und Hofladen sind, die heute existieren und ggf. verloren gehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juni 2024OFOF 445/8„Stadtteil der Quartiere“: Landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse auf „Variante Ost“ aktualisierenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 4. Juli 2024Sie sind hier
    OMOM 5699„Stadtteil der Quartiere“: Landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse auf „Variante Ost“ aktualisieren
    Direktanregung
  3. 27. September 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1718„Stadtteil der Quartiere“: Landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse auf „Variante Ost“ aktualisierenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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