Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Stadtteil der Quartiere: Landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse auf "Variante Ost" aktualisieren

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Aktualisierung der Landwirtschaftlichen Betroffenheitsanalyse für den Stadtteil der Quartiere, insbesondere für die Variante Ost. Ziel ist es, die Auswirkungen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auf landwirtschaftliche Betriebe zu analysieren und die betroffenen Betriebe sowie deren Existenzgefährdung zu erfassen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen für den Stadtteil der Quartiere ist u.a. eine Beteiligung der Betroffenen gesetzlich vorgegeben. Ergänzend wird für die landwirtschaftlichen Betriebe eine Landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse erstellt, um auf die möglichen Folgen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für die landwirtschaftlichen Betriebe zielgerichteter eingehen zu können.

Für die Anpassung und Fortschreibung des Gutachtens wird der aktuelle Rahmenplan zugrunde gelegt, hier die Variante Ost. Sie ist gegenständlich die Basis für die gutachterliche Bewertung, das Gutachten ist bereits beauftragt.

Eine Weitergabe dieses Gutachtens in Form eines Magistratsberichts mit nicht anonymisierten Daten ist nicht zulässig (§ 138 Abs. 2 BauGB).

Die Ergebnisse aus allen zu erstellenden Gutachten zum Neuen Stadtteil der Quartiere finden Eingang in den Endbericht. Das Gutachten zur landwirtschaftlichen Betroffenheitsanalyse selbst wird, wie alle anderen Gutachten auch, auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes mit Schwärzung aller vertraulichen Daten veröffentlicht und zugänglich gemacht. Ein anderweitiges Verfahren ist aus Datenschutzgründen ausgeschlossen.

Mit dem Gutachten wird die Zahl der betroffenen Betriebe im Gesamtumgriff der Maßnahme erfasst, ferner den durch die Maßnahme insgesamt ausgelösten Flächenentzug für die Einzelbetriebe ermittelt und daraus die Existenzgefährdung abgeleitet. Die Nutzungsformen auf den Flächen werden nicht erfasst, da diese ohnehin jährlich wechseln und für die Existenzgefährdung nur eine untergeordnete Rolle spielen. Die Größe eines Betriebes, d.h. die bewirtschaftete Gesamtfläche, bildet die maßgebliche Größe zur Ermittlung der Existenzgefährdung.

Welche Maßnahmen im Fall einer Existenzgefährdung ergriffen werden können, wird erst in der Phase der Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in Form von Einzelbetrieblichen Gutachten für jeden Betrieb individuell festgelegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juni 2024OFOF 445/8„Stadtteil der Quartiere“: Landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse auf „Variante Ost“ aktualisierenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 4. Juli 2024OMOM 5699„Stadtteil der Quartiere“: Landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse auf „Variante Ost“ aktualisierenDirektanregung
  3. 27. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 1718„Stadtteil der Quartiere“: Landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse auf „Variante Ost“ aktualisieren
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen