Stadtteil der Quartiere: Landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse auf "Variante Ost" aktualisieren
Stellungnahme des Magistrats
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen für den Stadtteil der Quartiere ist u.a. eine Beteiligung der Betroffenen gesetzlich vorgegeben. Ergänzend wird für die landwirtschaftlichen Betriebe eine Landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse erstellt, um auf die möglichen Folgen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für die landwirtschaftlichen Betriebe zielgerichteter eingehen zu können. Für die Anpassung und Fortschreibung des Gutachtens wird der aktuelle Rahmenplan zugrunde gelegt, hier die Variante Ost. Sie ist gegenständlich die Basis für die gutachterliche Bewertung, das Gutachten ist bereits beauftragt. Eine Weitergabe dieses Gutachtens in Form eines Magistratsberichts mit nicht anonymisierten Daten ist nicht zulässig (§ 138 Abs. 2 BauGB). Die Ergebnisse aus allen zu erstellenden Gutachten zum Neuen Stadtteil der Quartiere finden Eingang in den Endbericht. Das Gutachten zur landwirtschaftlichen Betroffenheitsanalyse selbst wird, wie alle anderen Gutachten auch, auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes mit Schwärzung aller vertraulichen Daten veröffentlicht und zugänglich gemacht. Ein anderweitiges Verfahren ist aus Datenschutzgründen ausgeschlossen. Mit dem Gutachten wird die Zahl der betroffenen Betriebe im Gesamtumgriff der Maßnahme erfasst, ferner den durch die Maßnahme insgesamt ausgelösten Flächenentzug für die Einzelbetriebe ermittelt und daraus die Existenzgefährdung abgeleitet. Die Nutzungsformen auf den Flächen werden nicht erfasst, da diese ohnehin jährlich wechseln und für die Existenzgefährdung nur eine untergeordnete Rolle spielen. Die Größe eines Betriebes, d.h. die bewirtschaftete Gesamtfläche, bildet die maßgebliche Größe zur Ermittlung der Existenzgefährdung. Welche Maßnahmen im Fall einer Existenzgefährdung ergriffen werden können, wird erst in der Phase der Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in Form von Einzelbetrieblichen Gutachten für jeden Betrieb individuell festgelegt.