FrankfurtNordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen bis zur Feststellung der Neufassung des LEP durch Rechtsverordnung zurückstellen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen bis zur Feststellung der Neufassung des LEP durch Rechtsverordnung zurückstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 176 wird bis zur Feststellung der Neufassung des LEP durch Rechtsverordnung zurückgestellt. Begründung: Der Hessische Landesentwicklungsplan (LEP) aus dem Jahr 2000 erfährt aktuell die 3. Änderung. Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen im Rahmen dieses Verfahrens waren bis zum 31. Juli 2017 möglich, wovon die Stadt Frankfurt am Main Gebrauch gemacht hat. Hieran schließt sich die fachliche Erörterung der obersten Landesplanungsbehörde mit der Stadt, der Regionalplanung Südhessen sowie dem Regionalverband FrankfurtRheinMain an. Die abschließende Zustimmung zur Feststellung des LEP (durch Kabinettbeschluss sowie die Zustimmung des Landtages und Veröffentlichung im GVBI) ist bis spätestens Juni 2018 vorgesehen, also noch vor den hessischen Sommerferien. Die Durchführung bzw. der Beginn einer vorbereitenden Untersuchung des in der Magistratsvorlage bezeichneten Bereichs "Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim)" ist ohne Kenntnis der endgültigen Neufassung des LEP nicht zielführend und ggf. auch völlig unnötig, da die derzeit seitens der hessischen Landesregierung geplanten Änderungen im LEP eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in diesem Bereich bei Inkrafttreten unmöglich machen würden. Genannt seien hier lediglich die in der 3. Änderung vorgesehenen Abstandsflächen (400 m) zu Hochspannungsleitungen sowie die Umwidmung der bisher lediglich als "Vorbehaltsgebiete" ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen in "Agrarischen Vorzugsraum". Unter diesem Aspekt ist eine Aufwendung von Haushaltsmitteln für eine solche vorbereitende Untersuchung vor Bekanntwerden der endgültigen Fassung des LEP nicht vertretbar.
Inhalt
Antrag vom 28.11.2017, NR 461
Betreff: Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen bis zur Feststellung der Neufassung des LEP durch Rechtsverordnung zurückstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 176 wird bis zur Feststellung der Neufassung des LEP durch Rechtsverordnung zurückgestellt.
Begründung: Der Hessische Landesentwicklungsplan (LEP) aus dem Jahr 2000 erfährt aktuell die 3. Änderung. Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen im Rahmen dieses Verfahrens waren bis zum 31. Juli 2017 möglich, wovon die Stadt Frankfurt am Main Gebrauch gemacht hat. Hieran schließt sich die fachliche Erörterung der obersten Landesplanungsbehörde mit der Stadt, der Regionalplanung Südhessen sowie dem Regionalverband FrankfurtRheinMain an. Die abschließende Zustimmung zur Feststellung des LEP (durch Kabinettbeschluss sowie die Zustimmung des Landtages und Veröffentlichung im GVBI) ist bis spätestens Juni 2018 vorgesehen, also noch vor den hessischen Sommerferien. Die Durchführung bzw. der Beginn einer vorbereitenden Untersuchung des in der Magistratsvorlage bezeichneten Bereichs "Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim)" ist ohne Kenntnis der endgültigen Neufassung des LEP nicht zielführend und ggf. auch völlig unnötig, da die derzeit seitens der hessischen Landesregierung geplanten Änderungen im LEP eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in diesem Bereich bei Inkrafttreten unmöglich machen würden. Genannt seien hier lediglich die in der 3. Änderung vorgesehenen Abstandsflächen (400 m) zu Hochspannungsleitungen sowie die Umwidmung der bisher lediglich als "Vorbehaltsgebiete" ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen in "Agrarischen Vorzugsraum". Unter diesem Aspekt ist eine Aufwendung von Haushaltsmitteln für eine solche vorbereitende Untersuchung vor Bekanntwerden der endgültigen Fassung des LEP nicht vertretbar.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.11.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. November 2017 brachte BFF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz)