FrankfurtNordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen bis zur Feststellung der Neufassung des LEP durch Rechtsverordnung zurückstellen
Begründung
und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen bis zur Feststellung der Neufassung des LEP durch Rechtsverordnung zurückstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 176 wird bis zur Feststellung der Neufassung des LEP durch Rechtsverordnung zurückgestellt. Begründung: Der Hessische Landesentwicklungsplan (LEP) aus dem Jahr 2000 erfährt aktuell die 3. Änderung. Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen im Rahmen dieses Verfahrens waren bis zum 31. Juli 2017 möglich, wovon die Stadt Frankfurt am Main Gebrauch gemacht hat. Hieran schließt sich die fachliche Erörterung der obersten Landesplanungsbehörde mit der Stadt, der Regionalplanung Südhessen sowie dem Regionalverband FrankfurtRheinMain an. Die abschließende Zustimmung zur Feststellung des LEP (durch Kabinettbeschluss sowie die Zustimmung des Landtages und Veröffentlichung im GVBI) ist bis spätestens Juni 2018 vorgesehen, also noch vor den hessischen Sommerferien. Die Durchführung bzw. der Beginn einer vorbereitenden Untersuchung des in der Magistratsvorlage bezeichneten Bereichs "Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim)" ist ohne Kenntnis der endgültigen Neufassung des LEP nicht zielführend und ggf. auch völlig unnötig, da die derzeit seitens der hessischen Landesregierung geplanten Änderungen im LEP eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in diesem Bereich bei Inkrafttreten unmöglich machen würden. Genannt seien hier lediglich die in der 3. Änderung vorgesehenen Abstandsflächen (400 m) zu Hochspannungsleitungen sowie die Umwidmung der bisher lediglich als "Vorbehaltsgebiete" ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen in "Agrarischen Vorzugsraum". Unter diesem Aspekt ist eine Aufwendung von Haushaltsmitteln für eine solche vorbereitende Untersuchung vor Bekanntwerden der endgültigen Fassung des LEP nicht vertretbar.