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Überarbeitung der Planung für die Kindertagesstätte an der Martin-Buber-Schule

Vorlagentyp: NR SPD

Begründung

Kindertagesstätte an der Martin-Buber-Schule Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 10.08.2012 und 17.01.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 70 in der vorgelegten Fassung zurückzuziehen und mit dem Ziel einer wirtschaftlicheren Umsetzung der Bauaufgabe und der Folgekosten zu überarbeiten.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, diesbezügliche Modifikationen, die sich bei der Überarbeitung ergeben, auch bei der Planung weiterer Kindertageseinrichtungen, die nach dem gleichen Baukastensystem errichtet werden sollen, zu berücksichtigen.
  3. Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt, bei der Überarbeitung der Bauplanung dieser KT insbesondere auf die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen zu achten und diese einzuarbeiten.
  4. Die Kosten der Lärmschutzmaßnahmen sind gesondert auszuweisen, um deren Erstattung bei Fraport einreichen zu können.
  5. Der Magistrat legt außerdem ein Konzept vor, wie die Verkehrssituation zum Schutz der Schulkinder verbessert werden kann. Begründung: Nicht nur bei diesem KT-Neubau werden die Höhe der Bau- und der sich aus der Planung ergebenden Folgekosten kritisch gesehen. Im Wissen um die angespannte Haushaltslage und in Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler sollten Stellungnahmen anderer Fachämter Berücksichtigung finden. Ebenso sollte ein Vergleich mit den Baukosten anderer Träger in Frankfurt in der städtischen Planung stärker berücksichtigt werden, die trotz ähnlich qualitativer und entsprechend pädagogischer Baustandards deutlich niedrigere Kosten realisieren. Der Magistrat weist in seiner Vorlage selbst darauf hin, dass diese KT in einer sehr belasteten Fluglärmzone errichtet wird. Nicht streitig ist auch, dass an allen öffentlichen Einrichtungen, vorrangig an Kindereinrichtungen, Schulen und Altenwohnanlagen, besondere Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen werden müssen. Die an einem Dauerschallpegel von 60 dB(A) orientierte Schallschutzstufe 3 ist an dieser Stelle nicht ausreichend, da Einzelschallereignisse von bis zu 80 dB(A) gemessen werden, die bei steigender Auslastung der Nordwestbahn deutlich stärkere Schallschutzmaßnahmen erfordern. So bietet es sich an, hier modellhaft diese Maßnahmen einzuplanen. Sie sollten in der neuen Vorlage getrennt und mit ihren Kosten dargestellt werden, damit die dafür notwendigen finanziellen Aufwendungen bei der Fraport gelten gemacht werden können. Im Sachsenhäuser Landwehrweg gibt es keinen durchgängigen Bürgersteig und die Schüler der Martin-Buber-Schule laufen in der Regel zu Fuß dorthin. Das Bringen und Abholen von 300 Kindern mit dem Auto stellt somit eine Gefährdung der Schulkinder dar, die in der teilweise schmalen Straße kaum eine Ausweichmöglichkeit haben.