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Bericht zur UN-Behindertenrechtskonvention als Plattform für Veränderungen nutzen!

Vorlagentyp: NR SPD

Begründung

UN-Behindertenrechtskonvention als Plattform für Veränderungen nutzen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im zukünftigen Berichtswesen Folgendes umzusetzen: zu Punkt 2) Die Zusammenführung der Berichte "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" und "Bericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" wird beschlossen. In diesem Rahmen wird die Beteiligung der betroffenen Menschen und deren Interessenvertretungen bei der Erarbeitung einer Leitlinie zur lokalen Umsetzung der UN-Konvention sowie bei der Erarbeitung von Aktionsplänen intensiviert. Der Magistrat berichtet den Stadtverordneten mündlich oder schriftlich in spätestens einem halben Jahr über diesbezügliche Fortschritte. Begründung: Obwohl seit Januar 2012 beschlossen, wurden bisher weder eine Leitlinie noch ein mit den Interessenvertretungen der behinderten Menschen abgestimmter Aktionsplan auf den Weg gebracht. Die vom Magistrat angeregte, sinnvolle Veränderung des Berichtswesens sollte genutzt werden, um eine neue Dynamik in diese Zusammenarbeit zu bringen und gemeinsam Fortschritte zu erreichen. zu Punkt 4) Der Bericht "Lebenssituation der Schwerstmehrfachbehinderten" wird nicht gestrichen, sondern ebenfalls in den "Bericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" eingebunden. Begründung: Wie vom Magistrat zutreffend dargelegt, sind durch die neue Gesetzgebung die Zuständigkeiten für das Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderungen überwiegend zum Landeswohlfahrtsverband verlagert worden. Das enthebt die Kommune jedoch nicht der Verpflichtung, im Interesse der in Frankfurt lebenden Menschen mit Behinderung beim LWV auf eine bedarfsgerechte, den örtlichen Gegebenheiten angepasste Sozialplanung hinzuwirken. Die Fortführung des Berichts im Rahmen der Angaben zur Umsetzung der UN-Konvention gäbe dem Magistrat die Möglichkeit, die Stadtverordneten kontinuierlich über diesbezügliche Ergebnisse zu informieren. Die überwiegend zum LWV verlagerten Zuständigkeiten umfassen nicht den Gesamtbereich "Wohnen". Hier ist die Stadt weiterhin gefragt, kommunale Impulse zu setzen. Auch darüber sollten die Stadtverordneten kontinuierlich informiert werden, der Bericht zur UN-Konvention bietet dafür eine geeignete Plattform. Zu den Punkten 1) und 3) Die vom Magistrat vorgeschlagenen Änderungen werden beschlossen. zu Punkt 5) Der Bericht über die aktuelle Wohnsituation der Bezieher von ALG II (SGB II) ist nicht verzichtbar und wird daher weiter fortgeschrieben. Begründung: Der jüngste Bericht B24/12 des Magistrats "Pauschalierung der Kosten der Unterkunft - welches Einsparpotenzial besteht?" belegt die Notwendigkeit an der Fortschreibung festzuhalten und die aktuelle Wohnsituation von ALG II Beziehern genau im Blick zu behalten. Zum letzten Absatz nach Punkt 5) Bevor eine Ausweitung von Vergaben von Berichten an externe Gremien und Gutachter erfolgt, legt der Magistrat schriftlich sein Gesamtkonzept für das Berichtswesen im Sozialbereich dar.

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