Verwaltungsvereinfachung im Sozialbereich
Begründung
Sozialbereich Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.01.2012 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche turnusgemäßen Berichte aus Sicht des Magistrates in der Zuständigkeit des Sozialdezernats nicht mehr zeitgemäß sind, welche Berichte ggf. zusammengeführt werden sollten und ob andere Aktivitäten mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung und des Abbaus von unnötigen Strukturen verändert werden können. Gleiches gilt im besonderen Maße für die Hinzuziehung von externen Ausschüssen und Gutachtern und die dabei entstehenden Kosten. Auch Auszeichnungen und Preise sollten hinsichtlich ihrer ursprünglich geplanten Wirkungskraft und dem heutigen Stellenwert einer Prüfung unterzogen werden. Begründung: Das Sozialdezernat steht in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen, die eine sinnvolle Nutzung der personellen Kapazitäten erforderlich machen. Das Sozialdezernat legt bereits jetzt im regelmäßigen Turnus eine Fülle von oft äußerst umfangreichen Magistratsberichten, teilweise sogar unterfüttert durch externe Gutachten, vor. Die Stadtverordnetenbeschlüsse, auf denen diese Magistratsberichte fußen, sind vor Jahren bzw. Jahrzehnten vor dem Hintergrund damals aktueller Problemlagen gefasst worden. Teilweise bestehen diese Problemlagen heute nicht mehr, bzw. die Probleme stellen sich heute fundamental anders dar. Es erscheint fraglich, ob dieses turnusgemäße Berichtswesen dann noch zielführend für heutige politische Entscheidungen sein kann. Darüber hinaus stellt die Erstellung dieser Berichte einen erheblichen Aufwand für die Verwaltung dar. Im Rahmen einer effizienten Verwaltungssteuerung sind deshalb Berichte in ihrer Sinnhaftigkeit regelmäßig zu überprüfen.