Verkehrskonzept zum Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst den Bürgern vorstellen
Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE, FDP
Begründung
Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst den Bürgern vorstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Ziffer I. der M 76 /2010 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass dem Klinikum ausreichende Erweiterungsflächen zur Verfügung gestellt werden.
- Der Ziffer II. wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Offenlage erst erfolgt, wenn die entsprechenden verkehrstechnischen Gutachten der Öffentlichkeit, dem Ortsbeirat vor Ort und dem Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt worden sind. Begründung: Zu 1.: Der Neubau des Klinikums Frankfurt Höchst birgt hervorragende Chancen für die medizinische Versorgung des Frankfurter Westens und des Main-Taunus-Kreis und für die Realisierung attraktiven neuen Wohnraums. Das Konzept des Klinikums für den Neubau hinsichtlich zusätzlicher Klinikeinrichtungen ist zu überprüfen. Im Rahmen der planerischen Neuordnung des Bebauungsplangebietes müssen aber ausreichende Reserveflächen für eine eventuelle spätere Erweiterung des Krankenhauses vorgesehen werden. Zu 2.: Der Aufstellungsbeschluss macht jedoch keine hinreichenden Angaben zur zukünftigen verkehrlichen Erschließung des Klinikums. Um eine qualifizierte Beurteilung des zukünftigen Standorts des Klinikums abgeben zu können, muss klar sein, wie der Neubau an das bestehende und ggf. noch zu realisierende Straßennetz angeschlossen werden kann. Hierzu sind entsprechende Prüfungen und Festlegungen im Rahmen des Neubaukonzeptes des Klinikums vorzunehmen. Dabei sind die besonderen Gegebenheiten eines Klinikums der höchsten Versorgungsstufe zu beachten:
- Die drei Hauptverkehrsströme (Patienten/Besucher, Notfall- und Logistikverkehr) sollen sich möglichst nicht kreuzen.
- Die jetzige Wohnbevölkerung sollte so wenig wie möglich mit zusätzlichem Verkehr belastet werden.
- Die weiteren Planungen sollten ebenfalls so gestaltet werden, dass das Parkhaus an der Gotenstraße weiterhin für das Klinikum genutzt werden kann.
- Die Wege für Patienten und Besucher des Klinikums sollten so kurz wie möglich sein. Den Anwohnern, dem Ortsbeirat und dem Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau sollen trotz des straffen Zeitplans für den Neubau des Klinikums die verkehrlichen Fachplanungen vorgestellt und ausreichend Zeit zur Beratung eingeräumt werden. Erst auf dieser Grundlage kann der Bebauungsplan offengelegt werden.