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Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst

Vorlagentyp: NRFAG
3 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
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Begründung

Höchst Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 76 vom 23.04.2010 wird bis zur Beantwortung der Anfrage A 1236 der FAG-Fraktion zurückgestellt. Begründung: Mit der Vorlage M 76 vom 23.04.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst (Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB). Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Neubebauung des Klinikum Höchst auf einer derzeit als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Fläche schaffen. Das Klinikum plant einen Neubau im laufenden Klinikbetrieb als Ersatz für das Hauptgebäude und die Kinderklinik. Dieser soll auf einem nordöstlich an das derzeitige Klinikgelände angrenzenden Areal errichtet werden. Nach Bezug des Neubaus sollen die bestehenden Gebäude abgebrochen werden, wobei das erst vor 5 Jahren errichtete Gebäude der zentralen Notaufnahme an der Gotenstraße voraussichtlich mit neuer medizinischer Nutzung erhalten werden soll. Die nach Bezug des Neubaus freiwerdenden Bereiche auf dem heutigen Klinikgelände sollen für unterschiedliche Formen des Wohnungsbaus bzw. kliniknahe Bebauung entwickelt werden. Das neue Hauptgebäude der städtischen Kliniken soll mit dem Eingangsbereich zur Peter-Fischer-Allee ausgerichtet werden. Da der künftige Klinikbau nur noch moderate Gebäudehöhen von maximal 6 Geschossen haben wird, wird von einer hohen Überbauung des Grundstücks ausgegangen werden, um die notwendigen Nutzflächen darstellen zu können. Im Bereich des heutigen Parkplatzes, der nordöstlich an das neue Gebäude angrenzt, soll eine Erweiterungsfläche vorgesehen werden, die in einem 2. Bauabschnitt für die Verwaltung des Klinikums, für kerngebietstypische Nutzungen (Läden, Dienstleistungen, Büros etc.) entwickelt werden kann. Die Planung wirft eine ganze Reihe von Fragen auf, die vor Beschlussfassung beantwortet werden sollten. Es stellt sich die Frage, ob - und ggf. welche - alternativen Standorte geprüft wurden und - falls zutreffend - mit welchem Ergebnis. Weiterhin stellt sich die Frage, aus welchen Gründen die freiwerdenden Flächen für Wohnungsbau genutzt werden sollen und nicht - zumindest teilweise - als Erweiterungsflächen für das Klinikum erhalten werden. Es stellt sich weiterhin die Frage nach den zur Ver- und Entsorgung erforderlichen Verkehrswegen für das neue Klinikum, wenn der Eingangsbereich zur Peter-Fischer-Allee verlagert wird. Ebenso stellt sich die Frage nach Parkmöglichkeiten für die Mitarbeiter und Besucher, da eine Nutzung des Parkhauses an der Gotenstrasse fragwürdig erscheint. Ebenso fragwürdig erscheint die zukünftige Nutzung der zu erhaltenden zentralen Notaufnahme. Bei der Festlegung der Gebäudehöhen des Neubaus von maximal 6 Geschossen stellt sich die Frage, ob das geplante Gebäude auf dem vorgesehenen Areal realisiert werden kann. Nicht zuletzt stellt sich die Frage nach den Eigentumsverhältnissen der neu zu nutzenden Grundstücke bzw. der Wirtschaftlichkeit der Umsetzung.

Inhalt

Antrag vom 21.06.2010, NR 1906

Betreff: Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 76 vom 23.04.2010 wird bis zur Beantwortung der Anfrage A 1236 der FAG-Fraktion zurückgestellt.

Begründung: Mit der Vorlage M 76 vom 23.04.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst (Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB). Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Neubebauung des Klinikum Höchst auf einer derzeit als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Fläche schaffen. Das Klinikum plant einen Neubau im laufenden Klinikbetrieb als Ersatz für das Hauptgebäude und die Kinderklinik. Dieser soll auf einem nordöstlich an das derzeitige Klinikgelände angrenzenden Areal errichtet werden. Nach Bezug des Neubaus sollen die bestehenden Gebäude abgebrochen werden, wobei das erst vor 5 Jahren errichtete Gebäude der zentralen Notaufnahme an der Gotenstraße voraussichtlich mit neuer medizinischer Nutzung erhalten werden soll. Die nach Bezug des Neubaus freiwerdenden Bereiche auf dem heutigen Klinikgelände sollen für unterschiedliche Formen des Wohnungsbaus bzw. kliniknahe Bebauung entwickelt werden. Das neue Hauptgebäude der städtischen Kliniken soll mit dem Eingangsbereich zur Peter-Fischer-Allee ausgerichtet werden. Da der künftige Klinikbau nur noch moderate Gebäudehöhen von maximal 6 Geschossen haben wird, wird von einer hohen Überbauung des Grundstücks ausgegangen werden, um die notwendigen Nutzflächen darstellen zu können. Im Bereich des heutigen Parkplatzes, der nordöstlich an das neue Gebäude angrenzt, soll eine Erweiterungsfläche vorgesehen werden, die in einem 2. Bauabschnitt für die Verwaltung des Klinikums, für kerngebietstypische Nutzungen (Läden, Dienstleistungen, Büros etc.) entwickelt werden kann. Die Planung wirft eine ganze Reihe von Fragen auf, die vor Beschlussfassung beantwortet werden sollten. Es stellt sich die Frage, ob - und ggf. welche - alternativen Standorte geprüft wurden und - falls zutreffend - mit welchem Ergebnis. Weiterhin stellt sich die Frage, aus welchen Gründen die freiwerdenden Flächen für Wohnungsbau genutzt werden sollen und nicht - zumindest teilweise - als Erweiterungsflächen für das Klinikum erhalten werden. Es stellt sich weiterhin die Frage nach den zur Ver- und Entsorgung erforderlichen Verkehrswegen für das neue Klinikum, wenn der Eingangsbereich zur Peter-Fischer-Allee verlagert wird. Ebenso stellt sich die Frage nach Parkmöglichkeiten für die Mitarbeiter und Besucher, da eine Nutzung des Parkhauses an der Gotenstrasse fragwürdig erscheint. Ebenso fragwürdig erscheint die zukünftige Nutzung der zu erhaltenden zentralen Notaufnahme. Bei der Festlegung der Gebäudehöhen des Neubaus von maximal 6 Geschossen stellt sich die Frage, ob das geplante Gebäude auf dem vorgesehenen Areal realisiert werden kann. Nicht zuletzt stellt sich die Frage nach den Eigentumsverhältnissen der neu zu nutzenden Grundstücke bzw. der Wirtschaftlichkeit der Umsetzung.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.04.2010, M 76 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 23.06.2010

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Juni 2010 brachte FAG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.07.2010 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 42 · 24.06.2010
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Punkt 3: Die Vorlage NR 1906 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 76 wird im Rahmen der Vorlagen NR 1895 und OA 1137 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1906 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 1121 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDP
Sonstige:
SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1895); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., und FDP; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Erledigung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (M 76, NR 1895, NR 1906, OA 1121 und OA 1137 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 76, NR 1895, OA 1121 und OA 1137 = Annahme, NR 1906 = 1 FREIE WÄHLER Annahme, 1 FREIE WÄHLER Prüfung und Berichterstattung sowie 1 FREIE WÄHLER Enthaltung) NPD (M 76, NR 1895, NR 1906, OA 1121 und OA 1137 = Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 29.06.2010
TO I, TOP 20
Abgelehnt
Punkt 3: Die Vorlage NR 1906 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 76 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1895 und OA 1137 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1906 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1912 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 1121 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Der Vorlage OA 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
SPDFAG1 Freie Wähler
Enthaltung:
1 Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1912) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912), FAG und 1 FREIE WÄHLER (= Annahme), 1 FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); 1 FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) sowie LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 76 = Annahme im Rahmen NR 1895 und OA 1137, NR 1895, OA 1121 und OA 1137 = Annahme, NR 1906 und NR 1912 = Ablehnung) NPD (M 76, NR 1895, NR 1906, OA 1121 und OA 1137 = Enthaltung) Stv. Holtz (M 76, NR 1895 und OA 1137 = Annahme) Stv. Schenk (M 76 = Annahme im Rahmen NR 1895, NR 1895 = Annahme, NR 1906 und NR 1912 = Ablehnung, OA 1121 und OA 1137 = vereinfachtes Verfahren)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 01.07.2010
TO II, TOP 31
Abgelehnt
Punkt 3: Die Vorlage NR 1906 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 76 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1895 und OA 1137 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1906 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1912 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 1121 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Der Vorlage OA 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPREPStv. Schenk
Ablehnung:
SPDFAG1 Freie Wähler
Enthaltung:
1 Freie WählerNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1912), Stv. Holtz (= Annahme ohne Zusatz) sowie Stv. Schenk (= Annahme im Rahmen NR 1895); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP, Stv. Holtz und Stv. Schenk gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und Stv. Schenk gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912), FAG und 1 FREIE WÄHLER (= Annahme), 1 FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); 1 FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und Stv. Schenk gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) sowie LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 6. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912), FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung)

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