Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Bericht des Magistrats vom 19.11.2010, B 690
Betreff: Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8365 (M 76) - NR 1895 CDU, GRÜNE und FDP, OA 1137 OBR 6 - Zwischenbericht: zu 2.a) Erweiterungsfläche für das Klinikum Die Anforderungen der Klinik an zukünftige Erweiterungsflächen sind derzeit nicht zu konkretisieren. In dem Rahmenkonzept zum Aufstellungsbeschluss wurden Erweiterungsflächen für das Klinikum durch die Nutzungsfestsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets, in denen Anlagen für gesundheitliche Zwecke allgemein zulässig sind, berücksichtigt. Das Rahmenkonzept ist so weiterentwickelt worden, dass der Forderung nach ausreichenden Erweiterungsmöglichkeiten durch ein gezieltes Festsetzen weiterer Flächen als Sondergebiet Klinik noch stärker Rechnung getragen wird. Das Konzept sieht zwei wesentliche Nutzungsbereiche vor, die durch die verlängerte Windhorststraße getrennt sind. Zwischen dem Parkhaus Gotenstraße und der Grünfläche mit Wegebeziehung vor der Neubaufläche des Klinikums entsteht eine zusätzliche Fläche als Sondergebiet Klinikum. Auf der anderen Seite der verlängerten Windhorststraße entsteht ein allgemeines Wohngebiet mit einer öffentlichen Grünfläche, die einen überwiegenden Teil des bestehenden Baumbestandes berücksichtigt. Die dreieckige Kerngebietsfläche westlich des ehemaligen McNair-Kasernengebäudes bleibt in dem neuen Konzept unverändert bestehen. Das modifizierte Konzept (
Anlage: Rahmenkonzept - Variante1) dient als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren und stellt die langfristige Entwicklungsperspektive dar. Die bestehenden Kliniknutzungen auf den zukünftigen Wohnbauflächen genießen selbstverständlich Bestandsschutz. Die beabsichtigte Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet gewährleistet zudem, dass keine der vorhandenen Kliniknutzungen zukünftig eingeschränkt werden. zu 2.b) Vorstellung der verkehrstechnischen Gutachten vor der Offenlage Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses und im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. Derzeit wird ein Verkehrsgutachten von einem externen Planungsbüro erstellt. Zusätzlich zu einer spezifischen Verkehrsbetrachtung eines Klinikneubaus soll eine erweiterte Untersuchung bezogen auf das gesamte Bebauungsplangebiet und die Auswirkungen auf den Stadtteilverkehr erfolgen. Nach Abschluss und Auswertung der Verkehrsuntersuchung können die Ergebnisse den interessierten Bürgern und dem Ortsbeirat im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung und dem Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau vorgestellt werden. Anlage 1 (ca. 234 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2010NRNR 1895Verkehrskonzept zum Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst den Bürgern vorstellenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE, FDP
- 15. Juni 2010OAOA 1137Verkehrskonzept zum Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst den Bürgern vorstellen Vortrag des Magistrats vom 23.04.2010, M 76Anregung
- 15. Juni 2010OFOF 1512/6Verkehrskonzept zum Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst den Bürgern vorstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. November 2010Sie sind hierBB 690Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 27. Mai 2011Antwort des Magistrats · nach 49 WochenBB 271Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Zurückweisung)