Innenstadt Konzept
Vorlagentyp: NR FDP
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Innenstadtkonzept wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Teilbereich "zwischen Zeil und Berliner Straße In diesem Teilbereich wird als weiteres Planungsziel die Umgestaltung und Weiterentwicklung der Hinterhöfe im südlichen Teil "An der Kleinmarkthalle" aufgenommen. Ziel soll sein, die heutigen Garagen durch eine Wohnnachverdichtung und ggf. Einzelhandelsnutzung zu ersetzen.
- Teilbereich "Rathenauplatz /Goetheplatz /Rossmarkt Hier wird als weiteres Planungsziel die Umsiedlung des Schillerdenkmals auf die Hauptwache definiert.
- Teilbereich "Allerheiligenviertel" Für das Allerheiligenviertel wird über die beschriebenen Planungsziele hinaus die Entwicklung von Gastronomie, insbesondere entlang der Zeil, als Planungsziel definiert.
- Teilbereich "ehemaliger Bundesrechnungshof" Für diesen Teilbereich ist als Ziel beschrieben die Narben der Nachkriegszeit durch eindeutige Raumkanten und Stadträume zu korrigieren. Da dies die aktuelle Planung am Bundesrechnungshof auf Basis der denkmalgeschützten Bausubstanz nicht leistet, wird die Beschlussfassung über dieses konkreten Bereich nur vorbehaltlich der Entwicklungen der nächsten Monate beschlossen.
- Planungsziel Sicherheit und Transparenz Bei allen Planungsteilbereichen, insbesondere dort wo Wohnraumnachverdichtungen geplant sind, wird als übergeordnetes ergänzendes Planungsziel die Sicherheit und Transparenz der Wohngebiete und damit einhergehend die Beseitigung von so genannten Angsträumen beschrieben.
- Transparentes Verfahren Alle Stadtverordneten werden über die geplanten Termine für die Runden Tische ausreichend im Vorfeld informiert, um deren Beteiligung zu ermöglichen. Begründung: Das Innenstadtkonzept ist grundsätzlich zu begrüßen, sollte aber an einigen Stellen nachgebessert bzw. korrigiert werden. Im Rahmen des Wettbewerbes um die Kleinmarkthalle wurde richtigerweise auch die daran anschließende südliche Wohnbebauung betrachtet. Die heutige Hinterhofsituation durch den Garagenbestand kann langfristig nicht hingenommen werden, insbesondere bei einer geplanten Sanierung der Kleinmarkhalle. Hier ist planerische Voraussetzung zu schaffen, die bestehenden Garagen durch Wohnnachverdichtung und ggf. Einzelhandel im EG-Bereich zu ersetzen. Das Schillerdenkmal gehört auf die Hauptwache. Hierfür gibt es in der Stadt eine gesellschaftliche Mehrheit. Dies sollte auch im Innenstadtkonzept verdeutlicht werden. Da die Entwicklung des Gerichtsviertel für den Bereich Justiz im Innenstadtkonzept richtigerweise festgeschrieben ist, ist es sinnvoll, das daran im Süden anschließende Allerheiligenviertel mit der für den Gerichtsbereich benötigten Gastronomie auszustatten. Die planerischen Grundlagen sind hier zu schaffen. Der Bundesrechnungshof steht zum x-ten male kurz vor der Versteigerung. Sollte auch dieses Mal die Versteigerung nicht erfolgreich sein, ist grundsätzlich eine neue Konzeption für dieses städtebaulich so wichtige Areal zu diskutieren. Daher sollten hier die Planungen unter Vorbehalt stehen. Sicherheit der Nutzer und Bewohner sollte für alle Wohnbereiche ein oberstes Planungsziel sein. Angsträume gerade in Wohnvierteln dürfen nicht entstehen bzw. bestehende Angsträume müssen abgebaut werden.