Kein Wortbruch gegenüber den Beschäftigten von VGF und ICB
Vorlagentyp: NR LINKE.
Begründung
Beschäftigten von VGF und ICB Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Vorlage M 19 wird mit Ausnahme des Beschlusspunktes 4 zugestimmt.
- Als neuer Beschlusspunkt 4 wird in die Vorlage aufgenommen: "Nachdem die weiteren Restrukturierungsbemühungen bei der VGF und ICB erfolgreich fortgeführt wurden, ist die Voraussetzung zur Direktvergabe des Linienbündels E gemäß Beschluss § 2208/07 erfüllt. Das Linienbündel E wird folglich wie beschlossen an die ICB direkt vergeben." Begründung: Mit der Magistratsvorlage M 107/07 wurden festgelegt, dass das Buslinienbündel E direkt an die ICB vergeben werden soll, unter der Voraussetzung, dass die weiteren Restrukturierungsmaßnahmen bei der VGF und der ICB derart verlaufen, dass ein Betrieb des Linienbündels E zu Marktpreisen erwarten ist. Im Jahr 2007 hat die VGF ihr geplantes Ergebnis um 12 Mio. € verbessert. Die ICB hat im vergangenen Herbst die europaweite Ausschreibung um das Linienbündel B gewonnen, und damit unwiderleglich gezeigt, dass sie zu Marktpreisen arbeitet. Die Bedingungen für eine Direktvergabe gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sind damit erbracht. Es gibt keinen sachlichen Grund, dieses Versprechen gegenüber den Beschäftigten bei ICB und VGF jetzt nicht einzulösen. Einen Wortbruch gegenüber den Beschäftigten darf es nicht geben.