Kein Wortbruch gegenüber den Beschäftigten von VGF und ICB
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Beschäftigten von VGF und ICB Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Vorlage M 19 wird mit Ausnahme des Beschlusspunktes 4 zugestimmt.
- Als neuer Beschlusspunkt 4 wird in die Vorlage aufgenommen: "Nachdem die weiteren Restrukturierungsbemühungen bei der VGF und ICB erfolgreich fortgeführt wurden, ist die Voraussetzung zur Direktvergabe des Linienbündels E gemäß Beschluss § 2208/07 erfüllt. Das Linienbündel E wird folglich wie beschlossen an die ICB direkt vergeben." Begründung: Mit der Magistratsvorlage M 107/07 wurden festgelegt, dass das Buslinienbündel E direkt an die ICB vergeben werden soll, unter der Voraussetzung, dass die weiteren Restrukturierungsmaßnahmen bei der VGF und der ICB derart verlaufen, dass ein Betrieb des Linienbündels E zu Marktpreisen erwarten ist. Im Jahr 2007 hat die VGF ihr geplantes Ergebnis um 12 Mio. € verbessert. Die ICB hat im vergangenen Herbst die europaweite Ausschreibung um das Linienbündel B gewonnen, und damit unwiderleglich gezeigt, dass sie zu Marktpreisen arbeitet. Die Bedingungen für eine Direktvergabe gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sind damit erbracht. Es gibt keinen sachlichen Grund, dieses Versprechen gegenüber den Beschäftigten bei ICB und VGF jetzt nicht einzulösen. Einen Wortbruch gegenüber den Beschäftigten darf es nicht geben.
Inhalt
Antrag vom 28.01.2009, NR 1256
Betreff: Kein Wortbruch gegenüber den Beschäftigten von VGF und ICB Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Vorlage M 19 wird mit Ausnahme des Beschlusspunktes 4 zugestimmt.
- Als neuer Beschlusspunkt 4 wird in die Vorlage aufgenommen: "Nachdem die weiteren Restrukturierungsbemühungen bei der VGF und ICB erfolgreich fortgeführt wurden, ist die Voraussetzung zur Direktvergabe des Linienbündels E gemäß Beschluss § 2208/07 erfüllt. Das Linienbündel E wird folglich wie beschlossen an die ICB direkt vergeben." Begründung: Mit der Magistratsvorlage M 107/07 wurden festgelegt, dass das Buslinienbündel E direkt an die ICB vergeben werden soll, unter der Voraussetzung, dass die weiteren Restrukturierungsmaßnahmen bei der VGF und der ICB derart verlaufen, dass ein Betrieb des Linienbündels E zu Marktpreisen erwarten ist. Im Jahr 2007 hat die VGF ihr geplantes Ergebnis um 12 Mio. € verbessert. Die ICB hat im vergangenen Herbst die europaweite Ausschreibung um das Linienbündel B gewonnen, und damit unwiderleglich gezeigt, dass sie zu Marktpreisen arbeitet. Die Bedingungen für eine Direktvergabe gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sind damit erbracht. Es gibt keinen sachlichen Grund, dieses Versprechen gegenüber den Beschäftigten bei ICB und VGF jetzt nicht einzulösen. Einen Wortbruch gegenüber den Beschäftigten darf es nicht geben.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.02.2009
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2009MM 191. Direktvergabe der Schienenverkehrsleistungen (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) nach Ablauf der Konzessionen 31.01.2011 2. Fortsetzung der Vergabe von Busverkehrsleistungen iMagistratsvortrag
- 28. Januar 2009Sie sind hierNRNR 1256Kein Wortbruch gegenüber den Beschäftigten von VGF und ICBSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. bis 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF Ziffer 4.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 19 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1256, NR 1256 = Annahme) NPD und ÖkoLinX-ARL (M 19 = Ziffern 1. bis 3. Annahme, Ziffer 4. Ablehnung, NR 1256 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. bis 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF Ziffer 4.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. bis 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1256) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1256) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)