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Teilfortschreibung des SEP zur Errichtung eines Gymnasiums - Inklusion nicht vergessen!

Vorlagentyp: NR SPD

Begründung

eines Gymnasiums - Inklusion nicht vergessen! Der Magistratsvortrag M 187 sieht die Errichtung eines neuen sechszügigen G9 Gymnasiums vor, was ohne Zweifel notwendig ist. Erst im Oktober hat die Stadtverordnetenversammlung den Beitritt zur Modellregion des Landes Hessen befürwortet. Bisher sind die Gymnasien die einzige Schulform in Frankfurt, die sich beim Thema inklusiver Beschulung vornehm zurückhalten, während andere Schulformen schon seit Jahren selbstverständlich inklusiv arbeiten. Nach der Grundidee und der Gesetzeslage gilt das Inklusionsprinzip jedoch allumfassend und insofern auch für die gymnasialen Bildungsgänge, insbesondere, wenn es sich wie im vorliegenden Fall um eine Neugründung handelt. Wenn die Stadt Frankfurt es mit ihrem Beschluss ernst meint, sollte jede Fortschreibung des SEP diesen Umstand selbstverständlich festschreiben. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 187 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass unter 3. der Punkt 3.3 mit folgendem Wortlaut eingefügt wird:

  1. 3.
  2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass das neue Gymnasium analog dem Beschluss § 5277 der
  3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014, sowohl inklusiv geplant und gebaut wird als auch inklusiv beschult und arbeitet.
  4. Für weitere Schritte zur Bereitstellung zusätzlicher Gymnasialplätze werden auch die Kapazitäten der beruflichen Gymnasien und der integrierten Gesamtschulen mit einbezogen.