Fortschreibung Schulentwicklungsplan
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: 1. der Magistrat wird beauftragt: vor einer Entscheidung über den Neubau eines Gymnasiums die mögliche Nutzung vorhandener Kapazitäten an Schulen anderer Schulformen in die Überlegungen einzubeziehen und hierzu die derzeitige und zukünftige Auslastung sämtlicher Frankfurter Schulen darzustellen sowie einen Standort für das geplante Gymnasiums zu benennen: 2. die Vorlage M 187 wird bis zur Beantwortung der unter 1. genannten Fragen zurückgestellt. Begründung: Der Vorlage M 187 ist nicht zu entnehmen, ob ggf. vorhandene Kapazitäten anderer Schulen genutzt werden können. Weiterhin fehlt die Nennung eines konkreten Standortes für das geplante Gymnasium. Dies ist jedoch in § 145 des Hessischen Schulgesetzes vorgesehen.
Inhalt
Antrag vom 10.11.2014, NR 1050
Betreff: Fortschreibung Schulentwicklungsplan Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: 1. der Magistrat wird beauftragt: vor einer Entscheidung über den Neubau eines Gymnasiums die mögliche Nutzung vorhandener Kapazitäten an Schulen anderer Schulformen in die Überlegungen einzubeziehen und hierzu die derzeitige und zukünftige Auslastung sämtlicher Frankfurter Schulen darzustellen sowie einen Standort für das geplante Gymnasiums zu benennen: 2. die Vorlage M 187 wird bis zur Beantwortung der unter 1. genannten Fragen zurückgestellt.
Begründung: Der Vorlage M 187 ist nicht zu entnehmen, ob ggf. vorhandene Kapazitäten anderer Schulen genutzt werden können. Weiterhin fehlt die Nennung eines konkreten Standortes für das geplante Gymnasium. Dies ist jedoch in § 145 des Hessischen Schulgesetzes vorgesehen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.11.2014, M 187 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 12.11.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. November 2014 brachte RÖMER diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.04.2015 im KAV angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1050 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1081 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 581 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1081); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1081) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: SPD und LINKE. gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER; CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (M 187 und NR 1050 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1050 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1081 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 581 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 582 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1081); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1081) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 187, OA 581 und OA 582 = Ablehnung, NR 1050 und NR 1081 = Annahme) REP (NR 1050, NR 1081, OA 581 und OA 582 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1050 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1081 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 581 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 582 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1081) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1081) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.