Fortschreibung Schulentwicklungsplan
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: 1. der Magistrat wird beauftragt: vor einer Entscheidung über den Neubau eines Gymnasiums die mögliche Nutzung vorhandener Kapazitäten an Schulen anderer Schulformen in die Überlegungen einzubeziehen und hierzu die derzeitige und zukünftige Auslastung sämtlicher Frankfurter Schulen darzustellen sowie einen Standort für das geplante Gymnasiums zu benennen: 2. die Vorlage M 187 wird bis zur Beantwortung der unter 1. genannten Fragen zurückgestellt. Begründung: Der Vorlage M 187 ist nicht zu entnehmen, ob ggf. vorhandene Kapazitäten anderer Schulen genutzt werden können. Weiterhin fehlt die Nennung eines konkreten Standortes für das geplante Gymnasium. Dies ist jedoch in § 145 des Hessischen Schulgesetzes vorgesehen.