Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes zur Errichtung eines Gymnasiums in Frankfurt am Main
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 03.11.2014, M 187
Betreff: Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes zur Errichtung eines Gymnasiums in Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, § 3350 (M 82)
- Die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) zur Errichtung eines Gymnasiums in Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
- Als Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG wird mit Wirkung zum 01.08.2015 die Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in Form einer sechsjährig organisierten Mittelstufe (G9) mit gymnasialer Oberstufe beschlossen.
- Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 das neue Gymnasium zum Schuljahr 2015/2016 seinen Schulbetrieb an einem noch festzulegenden temporären Standort aufnehmen soll und dort jahrgangsweise aufgebaut wird, bis eine Schulanlage an einem endgültigen Standort bereit steht. 3.2 die investiven Kosten zum Bau oder zur Herrichtung des Gebäudes sowie die personellen und sächlichen Folgekosten noch ermittelt werden. Über die haushaltsmäßige Beordnung ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte bzw. Investitionsprogramme zu entscheiden.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Anhörung des Stadtelternbeirates und des Stadtschülerinnen und -schülerrates gemäß §§ 115,123 HSchG zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes sowie die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrat vorgesehen ist.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu der Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG zu beantragen. Begründung: A. Zielsetzung Durch die seit vielen Jahren hohe und weiter gestiegene Nachfrage nach Schulplätzen an grundständigen Gymnasien bei steigenden Kinderzahlen in Frankfurt am Main reichen die vorhandenen Raumkapazitäten der Schulen nicht mehr aus. Der mit dem Wegfall einer Jahrgangsstufe durch G8 einhergehende Raumgewinn ist durch die Doppeljahrgänge in der Oberstufe relativiert worden und inzwischen kompensiert. Nur mit größten Anstrengungen der Schulbehörden und der Bereitschaft vieler Gymnasien zur Aufnahme zusätzlicher Klassen ist es zuletzt noch gelungen, nahezu allen Kindern mit Gymnasialwunsch einen Schulplatz zu bieten. Für das Schuljahr 2014/2015 werden insgesamt 95 Eingangsklassen erwartet. Dies sind 17 Klassen mehr als die noch im Schulentwicklungsplan von 2007 ausgewiesene Raumkapazität. Hinzu kommt, dass sich inzwischen 12 von 16 Frankfurter Gymnasien für die sechsjährig organisierte Mittelstufe entschieden haben. Dort wird es in den Schuljahren 2018 und 2019 wieder eine
- Jahrgangsstufe mit entsprechendem Raumbedarf geben. Als Konsequenz aus dem erkennbaren Elternwillen wird das neue Gymnasium mit einer sechsjährigen Mittelstufe (G9) konzipiert. Es ist daher dringend erforderlich, im Schuljahr 2015/2016 zusätzliche Gymnasialplätze zu schaffen. Dazu wird diese Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes schon vor Abschluss des derzeit laufenden Gesamtprozesses zur Schulentwicklungsplanung vorgelegt. Mit ihr soll die erforderliche Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur schulorganisatorischen Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums erreicht werden. Zwischen dem Schulträger, dem HKM und den Landesschulamt/Staatliches Schulamt Frankfurt ist diese Verfahrensweise abgestimmt. B. Alternativen Keine C. Lösung s. Anlage D. Kosten Die investiven Kosten zum Bau oder zur Herrichtung eines Gebäudes zur Aufnahme eines sechszügigen Gymnasiums mit gymnasialer Oberstufe sowie die zu erwartenden personellen und sächlichen Folgekosten müssen erst ermittelt werden. Über die haushaltsmäßige Beordnung ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte bzw. Investitionsprogramme zu entscheiden. Sie werden im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage _Entwurf_der_Teilfortschreibung (ca. 392 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2014, NR 1050 Antrag vom 03.12.2014, NR 1081 Anregung vom 05.12.2014, OA 581 Anregung vom 08.12.2014, OA 582 Antrag vom 31.12.2014, OF 252/15 Antrag vom 07.12.2014, OF 297/11 Antrag vom 05.12.2014, OF 408/12 Antrag vom 12.01.2015, OF 870/9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. November 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 21 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf21 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1050 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1081 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 581 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1081); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1081) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: SPD und LINKE. gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER; CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (M 187 und NR 1050 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1050 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1081 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 581 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 582 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1081); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1081) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 187, OA 581 und OA 582 = Ablehnung, NR 1050 und NR 1081 = Annahme) REP (NR 1050, NR 1081, OA 581 und OA 582 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1050 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1081 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 581 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 582 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1081) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1081) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos